Das BMU beabsichtigt, einen Jugendklimafonds einzurichten, um das Engagement von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für den Klimaschutz in Form von Mikroprojekten und zusätzlichen Vernetzungsveranstaltungen zu unterstützen. Der Jugendklimafonds soll Jugendliche und junge Erwachsene in der gesamten Bandbreite und Vielfalt ihrer individuellen Lebens- und Bildungskontexte, Wohnorte und Migrationserfahrungen erreichen und in ihrem Klimaengagement stärken. Diesem Anspruch ist durch das Vorhaben Rechnung zu tragen. Sofern erforderlich, werden gezielt Maßnahmen zur Nachsteuerung von der/dem Auftragnehmer*in (AN) in Absprache mit der Auftraggeberin (AG’in) ergriffen. Die Aufgabe der/des AN ist es, ein hohes Maß an Jugendbeteiligung bei der Gestaltung von Programmelementen zu gewährleisten und peer-to-peer Ansätze zu integrieren. Der Jugendklimafonds folgt dem Leitbild einer Bildung für Nachhaltige Entwicklung und wird mit dem Verständnis eines lernenden Programms aufgelegt und weiterentwickelt. Der Jugendklimafonds setzt sich aus drei Programmsäulen zusammen: a) einer niedrigschwelligen Mikroprojektförderung für Jugendliche und junge Erwachsene; b) zielgruppenspezifische Beratungs- und Aktivierungsmaßnahmen, insbesondere ein peer-to-peer Mentoringprogramm sowie c) überregionale Vernetzungsveranstaltungen für Teilnehmer*innen der Mikroprojektförderung. Zusätzlich sind übergeordnete Aufgaben des Programmmanagements vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-01.
Auftragsbekanntmachung (2021-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: Z II 2-VSt. 1451/2021
Kurze Beschreibung:
Das BMU beabsichtigt, einen Jugendklimafonds einzurichten, um das Engagement von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für den Klimaschutz in Form von Mikroprojekten und zusätzlichen Vernetzungsveranstaltungen zu unterstützen. Der Jugendklimafonds soll Jugendliche und junge Erwachsene in der gesamten Bandbreite und Vielfalt ihrer individuellen Lebens- und Bildungskontexte, Wohnorte und Migrationserfahrungen erreichen und in ihrem Klimaengagement stärken. Diesem Anspruch ist durch das Vorhaben Rechnung zu tragen. Sofern erforderlich, werden gezielt Maßnahmen zur Nachsteuerung von der/dem Auftragnehmer*in (AN) in Absprache mit der Auftraggeberin (AG’in) ergriffen. Die Aufgabe der/des AN ist es, ein hohes Maß an Jugendbeteiligung bei der Gestaltung von Programmelementen zu gewährleisten und peer-to-peer Ansätze zu integrieren. Der Jugendklimafonds folgt dem Leitbild einer Bildung für Nachhaltige Entwicklung und wird mit dem Verständnis eines lernenden Programms aufgelegt und weiterentwickelt. Der Jugendklimafonds setzt sich aus drei Programmsäulen zusammen:
a) einer niedrigschwelligen Mikroprojektförderung für Jugendliche und junge Erwachsene;
b) zielgruppenspezifische Beratungs- und Aktivierungsmaßnahmen, insbesondere ein peer-to-peer Mentoringprogramm sowie
c) überregionale Vernetzungsveranstaltungen für Teilnehmer*innen der Mikroprojektförderung.
Zusätzlich sind übergeordnete Aufgaben des Programmmanagements vorgesehen.
Das BMU beabsichtigt, einen Jugendklimafonds einzurichten, um das Engagement von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für den Klimaschutz in Form von Mikroprojekten und zusätzlichen Vernetzungsveranstaltungen zu unterstützen. Der Jugendklimafonds soll Jugendliche und junge Erwachsene in der gesamten Bandbreite und Vielfalt ihrer individuellen Lebens- und Bildungskontexte, Wohnorte und Migrationserfahrungen erreichen und in ihrem Klimaengagement stärken. Diesem Anspruch ist durch das Vorhaben Rechnung zu tragen. Sofern erforderlich, werden gezielt Maßnahmen zur Nachsteuerung von der/dem Auftragnehmer*in (AN) in Absprache mit der Auftraggeberin (AG’in) ergriffen. Die Aufgabe der/des AN ist es, ein hohes Maß an Jugendbeteiligung bei der Gestaltung von Programmelementen zu gewährleisten und peer-to-peer Ansätze zu integrieren. Der Jugendklimafonds folgt dem Leitbild einer Bildung für Nachhaltige Entwicklung und wird mit dem Verständnis eines lernenden Programms aufgelegt und weiterentwickelt. Der Jugendklimafonds setzt sich aus drei Programmsäulen zusammen:
a) einer niedrigschwelligen Mikroprojektförderung für Jugendliche und junge Erwachsene;
b) zielgruppenspezifische Beratungs- und Aktivierungsmaßnahmen, insbesondere ein peer-to-peer Mentoringprogramm sowie
c) überregionale Vernetzungsveranstaltungen für Teilnehmer*innen der Mikroprojektförderung.
Zusätzlich sind übergeordnete Aufgaben des Programmmanagements vorgesehen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-10-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-06 📅
Datum des Beginns: 2022-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 194-505685
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
Zu Nr. II.2.7) Laufzeit des Vertrages:
Technisch bedingt ist nur die Angabe eines konkreten Datums zum Vertragsbeginn zulässig, daher wurde der Tag nach Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist gewählt. Die Leistung ist tatsächlich im Zeitraum vom Zeitpunkt des Zuschlags (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 31.12.2024 zu erbringen.
Technisch bedingt ist nur die Angabe eines konkreten Datums zum Vertragsbeginn zulässig, daher wurde der Tag nach Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist gewählt. Die Leistung ist tatsächlich im Zeitraum vom Zeitpunkt des Zuschlags (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 31.12.2024 zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das BMU beabsichtigt, einen Jugendklimafonds einzurichten, um das Engagement von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für den Klimaschutz in Form von Mikroprojekten und zusätzlichen Vernetzungsveranstaltungen zu unterstützen. Der Jugendklimafonds soll Jugendliche und junge Erwachsene in der gesamten Bandbreite und Vielfalt ihrer individuellen Lebens- und Bildungskontexte, Wohnorte und Migrationserfahrungen erreichen und in ihrem Klimaengagement stärken. Diesem Anspruch ist durch das Vorhaben Rechnung zu tragen. Sofern erforderlich, werden gezielt Maßnahmen zur Nachsteuerung von der/dem Auftragnehmer*in (AN) in Absprache mit der Auftraggeberin (AG’in) ergriffen. Die Aufgabe der/des AN ist es, ein hohes Maß an Jugendbeteiligung bei der Gestaltung von Programmelementen zu gewährleisten und peer-to-peer Ansätze zu integrieren. Der Jugendklimafonds folgt dem Leitbild einer Bildung für Nachhaltige Entwicklung und wird mit dem Verständnis eines lernenden Programms aufgelegt und weiterentwickelt. Der Jugendklimafonds setzt sich aus drei Programmsäulen zusammen:
Das BMU beabsichtigt, einen Jugendklimafonds einzurichten, um das Engagement von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für den Klimaschutz in Form von Mikroprojekten und zusätzlichen Vernetzungsveranstaltungen zu unterstützen. Der Jugendklimafonds soll Jugendliche und junge Erwachsene in der gesamten Bandbreite und Vielfalt ihrer individuellen Lebens- und Bildungskontexte, Wohnorte und Migrationserfahrungen erreichen und in ihrem Klimaengagement stärken. Diesem Anspruch ist durch das Vorhaben Rechnung zu tragen. Sofern erforderlich, werden gezielt Maßnahmen zur Nachsteuerung von der/dem Auftragnehmer*in (AN) in Absprache mit der Auftraggeberin (AG’in) ergriffen. Die Aufgabe der/des AN ist es, ein hohes Maß an Jugendbeteiligung bei der Gestaltung von Programmelementen zu gewährleisten und peer-to-peer Ansätze zu integrieren. Der Jugendklimafonds folgt dem Leitbild einer Bildung für Nachhaltige Entwicklung und wird mit dem Verständnis eines lernenden Programms aufgelegt und weiterentwickelt. Der Jugendklimafonds setzt sich aus drei Programmsäulen zusammen:
a) einer niedrigschwelligen Mikroprojektförderung für Jugendliche und junge Erwachsene;
b) zielgruppenspezifische Beratungs- und Aktivierungsmaßnahmen, insbesondere ein peer-to-peer Mentoringprogramm sowie
c) überregionale Vernetzungsveranstaltungen für Teilnehmer*innen der Mikroprojektförderung.
Zusätzlich sind übergeordnete Aufgaben des Programmmanagements vorgesehen.
Bezeichnung des Loses: Los 1: Übernahme von Projektträgeraufgaben
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Aufgaben der/des AN sind die Übernahme von Projekttrrägeraufgaben. Die Leistungen dieses Loses sind in enger Abstimmung mit der AG’in sowie mit der/dem AN des Loses 2 „Organisation und Durchführung von Vernetzungsveranstaltungen sowie Aufbau eines peer-to-peer Mentoringprogramms, Internetauftritt und Öffentlichkeitsarbeit“ zu erbringen. Die/Der Projektträger*in als AN unterstützt das BMU als AG'in in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Es ist beabsichtigt, die/den AN als Treuhänder*in gem. § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung von Bundesmitteln zu beauftragen. Dabei nimmt die/der AN die Aufgaben als unselbständige*r Verwaltungshelfer*in im unmittelbaren Ausführungsauftrag der AG‘in wahr. Eine Beleihung nach § 44 Abs. 3 BHO ist nicht vorgesehen. Für die Mikroprojektförderung steht aktuell ein Fördervolumen von ca. 1.025.000 Euro für die Projektlaufzeit ab Zuschlagserteilung bis 31.12.2024 zur Verfügung. Es wird von ca. 680 Projekten (mit einem durchschnittlichen Förderbetrag von 1.500 € pro Projekt) ausgegangen. Es ist geplant, dass Anträge zur Mikroprojektförderung spätestens 12 Wochen nach Beginn des Auftrags eingereicht werden können. Zur Administration sind die im Folgenden dargestellten Leistungen, getrennt nach Projektträgeraufgaben im engeren Sinne und Programmmanagementaufgaben zu erbringen.
Aufgaben der/des AN sind die Übernahme von Projekttrrägeraufgaben. Die Leistungen dieses Loses sind in enger Abstimmung mit der AG’in sowie mit der/dem AN des Loses 2 „Organisation und Durchführung von Vernetzungsveranstaltungen sowie Aufbau eines peer-to-peer Mentoringprogramms, Internetauftritt und Öffentlichkeitsarbeit“ zu erbringen. Die/Der Projektträger*in als AN unterstützt das BMU als AG'in in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Es ist beabsichtigt, die/den AN als Treuhänder*in gem. § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung von Bundesmitteln zu beauftragen. Dabei nimmt die/der AN die Aufgaben als unselbständige*r Verwaltungshelfer*in im unmittelbaren Ausführungsauftrag der AG‘in wahr. Eine Beleihung nach § 44 Abs. 3 BHO ist nicht vorgesehen. Für die Mikroprojektförderung steht aktuell ein Fördervolumen von ca. 1.025.000 Euro für die Projektlaufzeit ab Zuschlagserteilung bis 31.12.2024 zur Verfügung. Es wird von ca. 680 Projekten (mit einem durchschnittlichen Förderbetrag von 1.500 € pro Projekt) ausgegangen. Es ist geplant, dass Anträge zur Mikroprojektförderung spätestens 12 Wochen nach Beginn des Auftrags eingereicht werden können. Zur Administration sind die im Folgenden dargestellten Leistungen, getrennt nach Projektträgeraufgaben im engeren Sinne und Programmmanagementaufgaben zu erbringen.
Projektträgeraufgaben im engeren Sinne:
- Vorbereitung der Projekte
- Betreuung in der Antragsphase
- Betreuung der laufenden Projekte
- Betreuung nach Laufzeitende
Programmmanagementaufgaben:
- Programmadministration und -steuerung
- Erstellung von Formularen und Dokumenten für die Mikroprojektförderung
- Zielgruppenspezifische Beratungs- und Aktivierungsmaßnahmen
(nähe Angaben sind der Leistungebeschreibung zu entnehmen).
Beschreibung der Optionen:
Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um ein Jahr zu verlängern - Vertragsverlängerungen bei Fortführung des Förderprogramms und/oder zur vollständigen Abwicklung der Vorhaben bis zum Laufzeitende einschließlich Prüfung der Verwendungsnachweise. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Optionen ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 6 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben. Im Falle einer Verlängerung bei Fortführung des Förderprogramms werden zusätzliche Fördermittel für die Mikroprojektförderung voraussichtlich auf einem vergleichbaren Niveau zur Verfügung gestellt. Ferner kann die AG'in bei Bedarf den Umfang dieses Auftrages bis zum Doppelten erhöhen, sofern der Auftrag nicht im Rahmen des angebotenen Personalaufwandes ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden kann beispielsweise, weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben.
Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um ein Jahr zu verlängern - Vertragsverlängerungen bei Fortführung des Förderprogramms und/oder zur vollständigen Abwicklung der Vorhaben bis zum Laufzeitende einschließlich Prüfung der Verwendungsnachweise. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Optionen ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 6 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben. Im Falle einer Verlängerung bei Fortführung des Förderprogramms werden zusätzliche Fördermittel für die Mikroprojektförderung voraussichtlich auf einem vergleichbaren Niveau zur Verfügung gestellt. Ferner kann die AG'in bei Bedarf den Umfang dieses Auftrages bis zum Doppelten erhöhen, sofern der Auftrag nicht im Rahmen des angebotenen Personalaufwandes ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden kann beispielsweise, weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben.
Zusätzliche Informationen:
Zu Nr. II.2.7) Laufzeit des Vertrages:
Technisch bedingt ist nur die Angabe eines konkreten Datums zum Vertragsbeginn zulässig, daher wurde der Tag nach Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist gewählt. Die Leistung ist tatsächlich im Zeitraum vom Zeitpunkt des Zuschlags (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 31.12.2024 zu erbringen.
Technisch bedingt ist nur die Angabe eines konkreten Datums zum Vertragsbeginn zulässig, daher wurde der Tag nach Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist gewählt. Die Leistung ist tatsächlich im Zeitraum vom Zeitpunkt des Zuschlags (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 31.12.2024 zu erbringen.
Bezeichnung des Loses: Organisation und Durchführung von Vernetzungsveranstaltungen sowie Aufbau eines peer-to-peer Mentoringprogramms, Internetauftritt und Öffentlichkeitsarbeit
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen dieses Loses sind in enger Abstimmung mit der AG’in sowie mit der/dem AN des Loses 1 „Übernahme von Projektträgeraufgaben“ zu erbringen. Leistungsumfang:
- Zielgruppenspezifische Beratungs- und Aktivierungsmaßnahmen (u. a. Bewerbung der Mikroprojektförderung, Aufbau und Etablierung eines Kommunikationsleitfadens zur zielgruppengerechten Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Entwicklung und Umsetzung eines peer-to-peer Mentoringprogramms)
- Zielgruppenspezifische Beratungs- und Aktivierungsmaßnahmen (u. a. Bewerbung der Mikroprojektförderung, Aufbau und Etablierung eines Kommunikationsleitfadens zur zielgruppengerechten Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Entwicklung und Umsetzung eines peer-to-peer Mentoringprogramms)
- Konzeption und Durchführung von überregionalen Vernetzungsveranstaltungen
- Internetauftritt
- Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung der Optionen:
Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um ein Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Optionen ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 6 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben. Ferner kann die AG'in bei Bedarf den Umfang dieses Auftrages bis zum Doppelten erhöhen, sofern der Auftrag nicht im Rahmen des angebotenen Personalaufwandes ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden kann beispielsweise, weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben.
Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um ein Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Optionen ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 6 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben. Ferner kann die AG'in bei Bedarf den Umfang dieses Auftrages bis zum Doppelten erhöhen, sofern der Auftrag nicht im Rahmen des angebotenen Personalaufwandes ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden kann beispielsweise, weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin bzw. Sitz der/des AN
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-11-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 194-505685 (2021-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgaben der/des AN sind die Übernahme von Projekttrrägeraufgaben. Die Leistungen dieses Loses sind in enger Abstimmung mit der AG’in sowie mit der/dem AN des Loses 2 „Organisation und Durchführung von Vernetzungsveranstaltungen sowie Aufbau eines peer-to-peer Mentoringprogramms, Internetauftritt und Öffentlichkeitsarbeit“ zu erbringen. Die/Der Projektträger*in als AN unterstützt das BMU als AG'in in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Es ist beabsichtigt, die/den AN als Treuhänder*in gem. § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung von Bundesmitteln zu beauftragen. Dabei nimmt die/der AN die Aufgaben als unselbständige*r Verwaltungshelfer*in im unmittelbaren Ausführungsauftrag der AG‘in wahr. Eine Beleihung nach § 44 Abs. 3 BHO ist nicht vorgesehen. Für die Mikroprojektförderung steht aktuell ein Fördervolumen von ca. 1.025.000 Euro für die Projektlaufzeit ab Zuschlagserteilung bis 31.12....
Aufgaben der/des AN sind die Übernahme von Projekttrrägeraufgaben. Die Leistungen dieses Loses sind in enger Abstimmung mit der AG’in sowie mit der/dem AN des Loses 2 „Organisation und Durchführung von Vernetzungsveranstaltungen sowie Aufbau eines peer-to-peer Mentoringprogramms, Internetauftritt und Öffentlichkeitsarbeit“ zu erbringen. Die/Der Projektträger*in als AN unterstützt das BMU als AG'in in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Es ist beabsichtigt, die/den AN als Treuhänder*in gem. § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung von Bundesmitteln zu beauftragen. Dabei nimmt die/der AN die Aufgaben als unselbständige*r Verwaltungshelfer*in im unmittelbaren Ausführungsauftrag der AG‘in wahr. Eine Beleihung nach § 44 Abs. 3 BHO ist nicht vorgesehen. Für die Mikroprojektförderung steht aktuell ein Fördervolumen von ca. 1.025.000 Euro für die Projektlaufzeit ab Zuschlagserteilung bis 31.12....