Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2018 bis 2020 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) — Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ 600 000 EUR / a (5 Punkte)
— Jahresmittel < 600 000 EUR / a und ≥ 500 000 EUR / a (4 Punkte),
— Jahresmittel < 500 000 EUR / a und ≥ 400 000 EUR / a (3 Punkte),
— Jahresmittel < 400 000 EUR / a und ≥ 300 000 EUR / a (2 Punkte),
— Jahresmittel < 300 000 EUR / a und ≥ 200 000 EUR / a (1 Punkt),
— Jahresmittel < 200 000 EUR / a (0 Punkte).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in die Berufsgruppen Führungskräfte, Ingenieure und sonstige technische Mitarbeiter (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) - Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 6 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte),
— durchschnittlich < 6 Gesamtmitarbeiter und ≥ 3 Gesamtmitarbeiter (2,5 Punkte),
— durchschnittlich < 3 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte).
3. Darstellung von maximal 7 Referenzprojekten aus den letzten 3 bis 10 Jahren (siehe die Vorgabe im jeweiligen Referenzprojekt) bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). - Wichtung 90 %
Dringender Hinweis: Referenzprojekte, die vor den definierten Zeitpunkten in Betrieb genommen wurden oder auch die weiteren Mindestkriterien nicht erfüllen, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Aus Gründen der beschränkten Zeichenanzahl können die Anforderung an die sieben Referenzprojekte hier nur skizziert werden. Die gesamte Übersicht entnehmen Sie bitte Dokument C - Kriterienkatalog als Teil der Vergabeunterlagen.
— Referenzprojekte 1-3 aus den vergangenen 3 Jahren ab 1.1.2018 mit je 4 Wertungskriterien (Aspekte u. a. Neubau / Größenordnung) | maximal je 24 Punkte, in Summe maximal 72 Punkte,
— Referenzprojekt 4 aus den vergangenen 5 Jahren ab 1.1.2016 mit 3 Wertungskriterien (Aspekt Nachhaltigkeit) | maximal 30 Punkte,
— Referenzprojekt 5 aus den vergangenen 10 Jahren ab 1.1.2011 mit 2 Wertungskriterien (Aspekt Kontrollraum / Schaltwarte) | maximal 20 Punkt
— Referenzprojekt 6 aus den vergangenen 10 Jahren ab 1.1.2011 mit 2 Wertungskriterien (Aspekt Laboreinrichtung) | maximal 30 Punkt
— Referenzprojekt 7 aus den vergangenen 3 Jahren ab 1.1.2018 mit 1 Wertungskriterium (Aspekt beengte räumliche Lage) | maximal 6 Punkte.
Folgende Angaben sind neben der Beantwortung der abgefragten Kriterien bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— verantwortlicher Projektleiter,
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummer),
— Projektzeitraum (Beginn Planung, Baufertigstellung, Inbetriebnahme).
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beläuft sich auf 168 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 158 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Bei Nichterfüllung der Mindestkriterien wird das jeweilige Referenzprojekt mit 0 Punkten bewertet.