Beschreibung der Beschaffung
Aufgrund einer Machbarkeitsstudie (vgl. Projektunterlagen) wurde als beste Lösung die Errichtung der 3-grupp. Kindertagesstätte mit Hort als Ersatzneubau (anstelle Modernisierung und Erweiterung des Bestandsbaus) als max. 2-geschossiges Gebäude ermittelt.
Das Raumprogramm für den Neubau umfasst 3 Gruppenbereiche mit jeweils 1 Gruppenraum, Nebenraum, Ruheraum sowie einen Hort, Gruppenraum mit Nebenraum, Räume für die Kita-Leitung, Personalraum, Leitungsraum, Raum für Elterngespräche; ferner eine Aufwärmküche mit Nebenraum, ein Mehrzweckraum mit einem Gerätenebenraum sowie die üblichen Sanitärräume getrennt für Kinder, auch mit einem Wickelraum, und ein Raum für Personal und Besucher. Eine Erweiterungsmöglichkeit für 2 weitere Gruppen ist nachzuweisen. Die erst kürzlich aufwendig hergestellte Freifläche (Kinderspielplatz) im Nordwesten des Bestandsbaus bleibt bestehen, wird ggfs. zum Neubau hin erweitert. Die Freifläche muss auch Raum für Feste der Ortsgemeinde bieten.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15.1, Leistungsphasen (LPH) 1-9, Grundleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 7 sowie einzelne besondere Leistungen, stufenweise zu beauftragen.
Stufe 1: LPH 1 bis 4, alle Grundleistungen sowie „Besondere Leistungen“:
1. Erstellen des technischen Teiles eines Raumbuches (LPH 2),
2. Fortschreiben des technischen Teiles eines Raumbuches (LPH 3),
3. detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählten Anlagen (LPH 3).
Stufe 2: LPH 5 bis 9, alle Grundleistungen sowie „Besondere Leistungen“:
4. Erarbeiten der Wartungsplanung und –organisation (LPH 6),
5. Fortschreiben der Ausführungspläne bis zum Bestand (LPH 8),
6. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9).
Der Auftraggeber formuliert die folgenden Projektziele.
1. Planung:
Neubau der Kindertagesstätte mit Hort und Erweiterungsflächen zu einem funktionalen, wirtschaftlichen und gestalterisch und bautechnisch einwandfreien Gebäude.
2. Wirtschaftlichkeit und Kosten:
Das vom Auftraggeber definierte Kostenziel beträgt max. 2 800 000 EUR brutto Gesamtkosten (KG 200 bis 700) gemäß DIN 276. Gemäß standardisierter Berechnung entfallen auf die nachfolgenden Kostengruppen (KG) die folgenden Anteile:
— KG 300 (Bauwerk-Baukonstruktion) rd. 1 550 000 EUR brutto,
— KG 400 (Bauwerk Technische Anlagen) rd. 390 000 EUR brutto.
Der Auftraggeber legt Wert auf die Umsetzung einer wirtschaftlichen Planung und Ausführung mit Einhaltung des vorgegebenen Kostenzieles.
3. Energieeffizienz:
Der Auslober legt Wert auf die Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts. Als Energiestandard sind die Anforderungen des GebäudeEnergieGesetz GEG 2020 anzusetzen. Durch konzeptionelle, bauliche und technische Maßnahmen soll in der Nutzungsphase ein möglichst geringer Primärenergiebedarf im Winter- wie im Sommerfall gewährleistet sein. Ein optimiertes Verhältnis von Investitions- und späteren Nutzungskosten (Betriebs- und Instandhaltungskosten i. S. DIN 18960) durch bauliche und technische Maßnahmen wird angestrebt. Dabei sind Investitionskosten KG 400 in ein angemessenes Verhältnis zu ihrem Einsparpotential zu setzen.
4. Termine (voraussichtlich):
— Beauftragung: im Sommer 2021,
— Entwurfsplanung: bis Ende 2021,
— Bauausführung: ab Sommer 2022.