Die Branddirektion der Landeshauptstadt München sucht Fachplanung für den Software- und Hardwaretausch der Integrierten Leitstelle (ILS) und Not-ILS München. Ab voraussichtlich 2023 stellt das bayerische Staatsministerium des Inneren (StMI) allen bayerischen ILSen ein neues Einsatzleitsystem (ELS) sowie ein neues Kommunikationssystem zur Verfügung, wobei die ILS München als Pilotleitstelle fungiert. Um das neue ELS sowie das Kommunikationssystem betreiben zu können, ist ein Austausch der bestehenden Hardware zwingend erforderlich. In diesem Rahmen muss der komplette Hard- und Softwaretausch vom Einsatzleitsystem, Kommunikationssystem und der Infrastruktur geplant, vorbereitet und getestet werden, wofür die Branddirektion eine externe Fachplanung benötigt. Die Fachplanung wird außerdem die Umsetzung begleiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: VGSt3-Z43-2021-0002
Kurze Beschreibung:
Die Branddirektion der Landeshauptstadt München sucht Fachplanung für den Software- und Hardwaretausch der Integrierten Leitstelle (ILS) und Not-ILS München.
Ab voraussichtlich 2023 stellt das bayerische Staatsministerium des Inneren (StMI) allen bayerischen ILSen ein neues Einsatzleitsystem (ELS) sowie ein neues Kommunikationssystem zur Verfügung, wobei die ILS München als Pilotleitstelle fungiert. Um das neue ELS sowie das Kommunikationssystem betreiben zu können, ist ein Austausch der bestehenden Hardware zwingend erforderlich.
In diesem Rahmen muss der komplette Hard- und Softwaretausch vom Einsatzleitsystem, Kommunikationssystem und der Infrastruktur geplant, vorbereitet und getestet werden, wofür die Branddirektion eine externe Fachplanung benötigt. Die Fachplanung wird außerdem die Umsetzung begleiten.
Die Branddirektion der Landeshauptstadt München sucht Fachplanung für den Software- und Hardwaretausch der Integrierten Leitstelle (ILS) und Not-ILS München.
Ab voraussichtlich 2023 stellt das bayerische Staatsministerium des Inneren (StMI) allen bayerischen ILSen ein neues Einsatzleitsystem (ELS) sowie ein neues Kommunikationssystem zur Verfügung, wobei die ILS München als Pilotleitstelle fungiert. Um das neue ELS sowie das Kommunikationssystem betreiben zu können, ist ein Austausch der bestehenden Hardware zwingend erforderlich.
In diesem Rahmen muss der komplette Hard- und Softwaretausch vom Einsatzleitsystem, Kommunikationssystem und der Infrastruktur geplant, vorbereitet und getestet werden, wofür die Branddirektion eine externe Fachplanung benötigt. Die Fachplanung wird außerdem die Umsetzung begleiten.
Die Branddirektion der Landeshauptstadt München sucht Fachplanung für den Software- und Hardwaretausch der Integrierten Leitstelle (ILS) und Not-ILS München.
Ab voraussichtlich 2023 stellt das bayerische Staatsministerium des Inneren (StMI) allen bayerischen ILSen ein neues Einsatzleitsystem (ELS) sowie ein neues Kommunikationssystem zur Verfügung, wobei die ILS München als Pilotleitstelle fungiert. Um das neue ELS sowie das Kommunikationssystem betreiben zu können, ist ein Austausch der bestehenden Hardware zwingend erforderlich.
Ab voraussichtlich 2023 stellt das bayerische Staatsministerium des Inneren (StMI) allen bayerischen ILSen ein neues Einsatzleitsystem (ELS) sowie ein neues Kommunikationssystem zur Verfügung, wobei die ILS München als Pilotleitstelle fungiert. Um das neue ELS sowie das Kommunikationssystem betreiben zu können, ist ein Austausch der bestehenden Hardware zwingend erforderlich.
In diesem Rahmen muss der komplette Hard- und Softwaretausch vom Einsatzleitsystem, Kommunikationssystem und der Infrastruktur geplant, vorbereitet und getestet werden, wofür die Branddirektion eine externe Fachplanung benötigt. Die Fachplanung wird außerdem die Umsetzung begleiten.
In diesem Rahmen muss der komplette Hard- und Softwaretausch vom Einsatzleitsystem, Kommunikationssystem und der Infrastruktur geplant, vorbereitet und getestet werden, wofür die Branddirektion eine externe Fachplanung benötigt. Die Fachplanung wird außerdem die Umsetzung begleiten.
Insgesamt umfasst die zukünftige Rahmenvereinbarung geschätzt 5 625 Personenstunden über die Vertragslaufzeit von 2 Jahren inklusive 2 Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr.
Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden. Diese besitzt eine Laufzeit ab Zuschlag von 2 Jahren. Darüber hinaus gibt es 2 Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr.
Die konkrete Beauftragung erfolgt durch Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung IV, Branddirektion
An der Hauptfeuerwache 8
80331 München
DEUTSCHLAND
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:10
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 2.7.2021, 12.00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) „Internet-Adresse(n) – Hauptadresse“ angegeben. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 2.7.2021, 12.00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) „Internet-Adresse(n) – Hauptadresse“ angegeben. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Der Auftraggeber ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher Auftraggeber gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Auf die Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da einerseits die zu erbringenden Leistungen fließend ineinander übergehen bzw. eng verzahnt sind und nicht losgelöst voneinander betrachtet werden können. Daher bilden die Leistungen eine wirtschaftliche Einheit, welche gem. § 97 Abs. 4 GWB i. V. m. § 30 VgV nicht in Fachlose aufgeteilt werden können. Andererseits auch eine Aufteilung in Teillose hier nicht sinnvoll ist, da beispielsweise eine jährliche Abgrenzung in Lose verschiedene fachliche Projektphasen betreffen könnten. Verzögerungen in der Abwicklung könnten hier darüber hinaus ein großes Delta zwischen ausgeschriebener Menge und tatsächlich in Anspruch genommener Beratungsleistung pro Beratungsjahr hervorrufen. Dies macht aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, sondern würde nur eine nicht nachvollziehbare Stückelung hervorrufen, die einen Mehraufwand und keine Kostenersparnis bedeutet. Daher spricht man auch hier von einer wirtschaftlichen Einheit, welche gemäß § 97 Abs. 4 GWB i. V. m. § 30 VgV nicht in Teillose aufgeteilt werden kann.
Der Auftraggeber ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher Auftraggeber gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Auf die Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da einerseits die zu erbringenden Leistungen fließend ineinander übergehen bzw. eng verzahnt sind und nicht losgelöst voneinander betrachtet werden können. Daher bilden die Leistungen eine wirtschaftliche Einheit, welche gem. § 97 Abs. 4 GWB i. V. m. § 30 VgV nicht in Fachlose aufgeteilt werden können. Andererseits auch eine Aufteilung in Teillose hier nicht sinnvoll ist, da beispielsweise eine jährliche Abgrenzung in Lose verschiedene fachliche Projektphasen betreffen könnten. Verzögerungen in der Abwicklung könnten hier darüber hinaus ein großes Delta zwischen ausgeschriebener Menge und tatsächlich in Anspruch genommener Beratungsleistung pro Beratungsjahr hervorrufen. Dies macht aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, sondern würde nur eine nicht nachvollziehbare Stückelung hervorrufen, die einen Mehraufwand und keine Kostenersparnis bedeutet. Daher spricht man auch hier von einer wirtschaftlichen Einheit, welche gemäß § 97 Abs. 4 GWB i. V. m. § 30 VgV nicht in Teillose aufgeteilt werden kann.
Rahmenvereinbarung:
Insgesamt umfasst die zukünftige Rahmenvereinbarung geschätzt 5.625 Personenstunden über die Vertragslaufzeit von 2 Jahren inklusive 2 Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr.
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen zu den einzelnen Losen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand. Die genannten Mengenangaben stellen keine Höchstmenge bzw. Mindestabnahmemenge dar. Diese Rahmenvereinbarung ist nur auf die Laufzeit begrenzt.
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen zu den einzelnen Losen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand. Die genannten Mengenangaben stellen keine Höchstmenge bzw. Mindestabnahmemenge dar. Diese Rahmenvereinbarung ist nur auf die Laufzeit begrenzt.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere als die in den Vergabeunterlagen genannten Aufgaben-/Leistungskategorien, die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu beauftragen. Da die Bedarfserhebung nach dem zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung aktuellen Stand getroffen wurde, sich dessen ungeachtet die Anforderungen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen noch ändern können, ist ein Abruf weiterer als der aufgeführten Kategorien möglich. Dies geschieht jeweils nach individueller Absprache und im beiderseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Es wird keinerlei Verpflichtung für die Vertragsparteien zum Abruf solcher Kategorien begründet.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere als die in den Vergabeunterlagen genannten Aufgaben-/Leistungskategorien, die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu beauftragen. Da die Bedarfserhebung nach dem zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung aktuellen Stand getroffen wurde, sich dessen ungeachtet die Anforderungen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen noch ändern können, ist ein Abruf weiterer als der aufgeführten Kategorien möglich. Dies geschieht jeweils nach individueller Absprache und im beiderseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Es wird keinerlei Verpflichtung für die Vertragsparteien zum Abruf solcher Kategorien begründet.
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und
15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 113-297054 (2021-06-09)
Ergänzende Angaben (2021-07-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich der Hardwareabnahmeprüfung📦
Alle Änderungen, die sich im Zuge der ersten Änderungsversion ergeben haben, sind zusammengefasst unter 2021-07-05_Aenderungsverzeichnis.pdf zu finden.
Quelle: OJS 2021/S 131-348643 (2021-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Insgesamt umfasst die Rahmenvereinbarung geschätzt 5.625 Personenstunden (Schätzmenge) über die Vertragslaufzeit von zwei Jahren inklusive zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die Höchstmenge beträgt 5.868 Personenstunden.
Hierfür wurde eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen. Diese besitzt eine Laufzeit ab Zuschlag (12.10.2021) von zwei Jahren. Darüber hinaus gibt es zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die konkrete Beauftragung erfolgt durch Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber.
Hierfür wurde eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen. Diese besitzt eine Laufzeit ab Zuschlag (12.10.2021) von zwei Jahren. Darüber hinaus gibt es zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die konkrete Beauftragung erfolgt durch Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-12 📅
Name: accellonet GmbH
Postanschrift: Marlene-Dietrich-Str. 5
Postort: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 73197923170📞
E-Mail: info@accellonet.com📧
Land: Neu-Ulm🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2021/S 202-528323 (2021-10-13)