Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Eigenerklärung
- Erklärung Struktur Bieter
- Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Scientology – Schutzerklärung
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Verpflichtungserklärung sowie Führungszeugnisse der eingesetzten Mitarbeiter
Los 1: Der AN ist verpflichtet, Versicherungen mit folgenden Mindestsummen für jeden Versicherungsfall
abzuschließen und aufrecht zu erhalten:
- für Personenschäden für jede einzelne Person in Höhe von 5.000.000,00 €
- für Sachschäden in Höhe von 5.000.000,00 €
- für reine Vermögensschäden in Höhe von 5.000.000,00 €
- bei Schlüsselschäden in Höhe von 500.000,00 €
Los 2: Der AN ist verpflichtet, für sich und eingesetzte Sicherheitsmitarbeiter zur Deckung der Schäden, die dem AG oder Dritten bei der Durchführung der Sicherheitsdienstleistung entstehen können, eine Betriebshaftpflichtversicherung, mindestens nach den gesetzlichen Bestimmungen, mit folgenden Deckungsumfängen, für die Dauer der Tätigkeit, dem AG gegenüber nachweislich aufrechtzuerhalten.
Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt je Schadensereignis 20.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden pauschal.
Im Rahmen dieser Versicherungssumme gelten folgende Ersatzleistungen als vereinbart:
a. 10.000.000,00 € für Vermögensschäden, insbesondere nach gültigem Datenschutzrecht;
b. 10.000.000,00 € für das Abhandenkommen bewachter Sachen, hier speziell auch der Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen des AN;
c. 250.000,00 € für das Abhandenkommen von Schlüsseln;
d. 2.500.000,00 € für Umwelthaftpflichtschäden
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme, bei Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.
Der Nachweis hierüber ist nach Zuschlagserteilung dem AG vorzulegen.
Los 3: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sein Personal eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen
je Schadensfall von mindestens 2.500.000,00 EUR für Personenschäden, 500.000,00 EUR für Sachschäden,
500.000,00 EUR für Vermögensschäden, 250.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden und 100.000,00 EUR
für Schlüsselverlust abzuschließen und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Das Bestehen des
Versicherungsvertrages ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten
anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B.
durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.