Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung grundsätzlich die vollständig ausgefüllte Eigenerklärung auf dem Beiblatt VVB 124 Eigenerklärung zur Eignung einzureichen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behält sich die Vergabestelle vor folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
1. Eine Bankerklärung über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den konkreten Auftrag,
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
3. eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
Weitere Unterlagen als Beleg, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen, sind mit dem Angebot einzureichen (nicht älter als 6 Monate):
— Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist (in Deutschland: Finanzamt),
— Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialabgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist,
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber, dass der Unternehmer die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat.
Die Nachweise können auch durch die direkt abrufbaren Eintragungen in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt VVB 124 Eigenerklärung zur Eignung als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.