Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems.
2. Eigenerklärung zu mindestens 2 geeigneten Referenzen (Mindestreferenz 1 und 2) über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach
a) Name des Auftraggebers, d. h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens den Namen des referenzierten Auftraggebers nachweisen,
b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 1.4.2016 bis 1.4.2021, d. h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens auf einen der Zeiträume vom 1.4.2016 bis 30.3.2017, vom 1.4.2017 bis 30.3.2018, vom 1.4.2018 bis 30.3.2019, vom 1.4.2019 bis 30.3.2020 oder vom 1.4.2020 bis 1.4.2021 bezogen sein,
c) Leistungen, d. h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens neun der nachfolgenden Leistungen nachweisen: Übernahme der Erhebungsfahrten vom Projektsteuerer, Einsatzplanung des Feldpersonals, Anmeldung von Ersatzstichproben beim Projektsteuerer, Erstellung der Erhebungsformulare, Erstellung eines Erhebungshandbuches, Erstellung von Schulungsunterlagen für das Erhebungspersonal, Einstellung und Vergütung des Erhebungspersonals, Durchführung der Schulungen für das Erhebungspersonal, Durchführung der Feldarbeiten einschließlich der Steuerung von Ausfällen – z. B. aufgrund von Baustellen und Ziehung von entsprechenden Ersatzstichproben -, Übergabe der Erhebungsrohdaten an den Projektsteuerer,
d) Leistungserbringer, d. h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens auf den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z. B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleihender, bezogen sein,
e) Art der Verkehrsunternehmen, d. h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen auf jeweils mindestens 2 der nachfolgenden Arten von Verkehrsunternehmen bezogen sein: Omnibus, Eisenbahn, Straßenbahn,
f) Größe des Verkehrsraumes, d. h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen auf einen Verkehrsraum von jeweils mindestens 250,00 Quadratkilometer Größe bezogen sein,
g) Anzahl der disponierten Erheber, d. h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen auf jeweils mindestens 50 Erheber bezogen sein und
h) Anzahl der Zählfahrten, d. h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen auf jeweils mindestens 10 000 Zählfahrten bezogen sein. Die Mindestreferenzen 1 und 2 sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss.