Beschreibung der Beschaffung
Die drei Verbände Deutscher Paritätischer Wohlfahrtverband - Gesamtverband e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK) sowie Internationaler Bund - Freier Träger der Jugend- Sozial- und Bildungsarbeit e.V. (IB) wollen gemeinsam Fortbildungsveranstaltungen zur Befähigung ihrer pädagogischen Mitarbeiter in den Freiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr FSJ und Bundesfreiwilligendienst BFD) in den Jahren 2022 bis 2024 durch-führen.
Ausschreibungsgegenstand ist die Entwicklung, Weiterentwicklung und Durchführung von je sieben bundesweiten dreitägigen Fortbildungsveranstaltungen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für mindestens 15 und maximal 21 Teilnehmer*innen je Veranstaltung in Absprache mit den Verbänden entsprechend der vorgelegten und abgestimmten Konzeption, des Terminplanes und der Kosten- und Finanzierungskalkulation für diese Veranstaltungen.
Gewünscht ist eine gleichmäßige Verteilung über die Kalenderjahre.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Module für die Fortbildungen regelmäßig auf deren Aktualität zu überprüfen und, im Falle von Anpassungsbedarf, diese zu aktualisieren. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber Änderungsbedarf an den Modulen feststellt und dies dem Auftragnehmer mitteilt.
Weiterhin soll der Auftragnehmer im Rahmen der aktuell gültigen Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste (RL-JFD) die jeweils gültigen und erforderlichen Formblätter für den Kosten- und Finanzierungsplan und die Belegliste ausfüllen, während jeder Veranstaltung eine Teilnahmeliste führen sowie eine Beschreibung der zu fördernden Maßnahme (z.B. Thematik, geplantes Programm, Zusammensetzung der Gruppe, Alter der Teilnehmenden, Ort, Beginn und Ende der Maßnahme) erstellen.
Der Auftragnehmer trifft im Auftrag des Auftraggebers die Vereinbarungen mit Tagungsstätten und Referent, die sich an den kalkulierten Kosten zu orientieren haben. Der Auftragnehmer übernimmt das Teilnahmemanagement. Zum Ende der Fortbildung teilt der Auftragnehmer Feedbackbögen an die Teilnehmer zum Zwecke der Evaluation und Qualitätssicherung aus und übermittelt diese im Anschluss ohne schuldhaftes Zögern an den Auftraggeber.
Im Einzelnen soll für die Durchführung der Fortbildungen folgendes gelten:
- Die drei Tage der Fortbildungsveranstaltungen setzen sich wie folgt zusammen: Aus zwei Fortbildungstagen (2 halbe und ein ganzer Tag) werden durch die An- und Abreise (jeweils ein halber Tag) insgesamt 3 Tage.
- Digitale Elemente können in den Ablauf der Fortbildungen eingebaut werden und ggf. eine räumliche Präsenz temporär, d.h. für einzelne Teilabschnitte, ersetzen.
- Die Tagungsorte und Tagungsstätten sind in Absprache mit dem Auftraggeber bundesweit zu wählen. Vorzusehen ist, dass Teilnehmer*innen jeweils die Option haben, statt des standardmäßigen Doppelzimmers ein Einzelzimmer wählen zu können mit einer angemessenen, nicht zu hohen Eigenbeteiligung/Zuzahlung.
- Sofern aufgrund von höherer Gewalt keine Fortbildungsveranstaltung, die räumliche Präsenz erfordert, angeboten werden kann, werden digitale Angebote zum entsprechenden Fachthema angeboten. Den Rahmen spricht der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber ab. Er darf jedoch den üblichen Rahmen der Fortbildungsveranstaltungen nicht überschreiten.
- Für alle anfallenden Reisekosten gilt das Bundesreisekostengesetz (BRKG).
- Die Kosten für Tagungsstätten, Catering, Unterkünfte während der Fortbildungen sind im max. Gesamtkostenbudget von 96.390 Euro brutto pro Jahr (s.u.) bereits enthalten und fallen nicht zusätzlich an.
- Der Auftragnehmer soll dabei die Vereinbarungen mit den Tagungsstätten und Referent schließen. Die Gesamtabrechnung inklusive der entsprechenden Abrechnungen gegenüber Tagungsstätten und Referent für die jeweilige Fortbildung ist im Original an den Auftraggeber zur weiteren Bearbeitung zu richten. Die Rechnung wird aus Vereinfachungsgründen direkt vom Auftraggeber an die jeweiligen Referent*innen bezahlt; direkte Vertragsbeziehungen entstehen hierdurch nicht.
- Stornogebühren von Tagungsstätten können aus förderrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht erstattet werden. Dies hat der Auftragnehmer bei seiner Planung grundsätzlich zu beachten. Stornobedingungen des Auftragnehmers sind bei Angebotsabgabe zu benennen.
Die Fortbildungsveranstaltungen sollen jeweils von mindestens 2 Personen durchgeführt werden mit jeweils unterschiedlicher Rolle:
- Person 1 = der Auftragnehmer als Gesamtverantwortlicher und Moderator für die Fortbildungsveranstaltung und sozusagen als Vertreter der 3 Verbände vor Ort.
- Person 2 = der jeweilige Fachreferent für das Fortbildungsthema. Sowohl beim Auftragnehmer als auch bei den jeweiligen Referent*innen wird großer Wert auf Erfahrungen im bzw. mit dem Tätigkeitsfeld der Freiwilligendienste gelegt.
Die Fortbildungsthemen werden gemeinsam mit den Verbänden abgestimmt. Mögliche Fortbildungsthemen können z.B. sein:
- Selbstfürsorge und Achtsamkeit
- Umgang mit auffälligen Teilnehmenden
- Kommunikationstraining
- Beratung und Konfliktlösung
- Grundlagenseminar
- Seminar- und Reflexionsmethoden
- Gender- und Diversitypädagogik
- Digitale Seminare mit Freiwilligen planen und durchführen
Die Gesamtkosten für alle drei beteiligten Verbände dürfen sich auf maximal 96.390 Euro brutto pro Jahr belaufen. Im genannten Betrag sind alle Kosten enthalten, auch die anfallenden Reisekosten der Leitung und Fachreferent*innen (nach BRKG). Ausgenommen sind anfallende Reisekosten der Teilnehmer*innen, diese liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers. Die Maßnahmen werden aus Zuwendungsmitteln des BMFSFJ gefördert.