Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Referenzen
Folgende Anforderungen müssen die 3 Referenzobjekte mindestens erfüllen, damit die Eignung für die anstehende Aufgabe nachgewiesen ist:
Als vergleichbare Projekte anerkannt werden Hochbauprojekte deren Komplexität mindestens: Technische Gebäudeausrüstung Honorarzone II nach HOAI 2021 oder vergleichbar umfasst. Für die der Bewerber mindestens die Grundleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung in den Leistungsphasen 2 -3, 5 bis einschließlich 8 erbracht hat.
Zum Abgabetermin der Teilnahmeanträge muss die überwiegende (zentrale Grundleistungen) Bearbeitung der Leistungsphase 8 (80 %) gemäß HOAI in der zu der Zeit gültigen Fassung, oder gleichwertigen landesspezifischen Leistungen, nachgewiesen werden.
Abweichend zu §46 Absatz 3 Nummer 1 VgV umfasst der Betrachtungszeitraum: Januar 2012 bis einschließlich Abgabetermin der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 der Auftragsbekanntmachung.
— Referenzprojekte ab der Größenordnung von mindestens 600 000 EUR (netto) in der Summe für die Kostengruppen 400 nach DIN 276-1 (oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen) werden zugelassen.
Zudem müssen folgende Kriterien im Rahmen der vorgenannten Referenzprojekte ebenfalls erfüllt sein:
— Alle 3 Referenzprojekte müssen Sanierungsmaßnahmen, Instandsetzungen oder Erweiterungen sein,
— Mindestens ein Referenzprojekt muss ein Gebäude nach Sonderbauverordnung NRW, oder vergleichbar, mit mindestens 2 Veranstaltungsräumen als Versammlungsstätte sein,
— Mindestens ein Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber oder sozialen Träger erbracht worden sein,
— Je Referenzprojekt muss die Bearbeitung von mindestens 5 in der Aufgabenbeschreibung genannten Anlagengruppen (1 bis 8) gemäß HOAI, oder gleichwertiger landesspezifischer Leistungen, nachgewiesen werden. Bei mindestens 2 von den 3 Referenzprojekten ist der Nachweis der Bearbeitung der Anlagengruppen 4 und 5 (Starkstromanlagen und Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen) zu erbringen. Die Bearbeitung der Anlagengruppen sind erläuternd/aufgeschlüsselt projektbezogen darzustellen.
Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden.
Referenzprojekte, die von Mitarbeitern für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht anerkannt.
Die Technische Gebäudeausrüstung der nachgewiesenen Projekte muss vom Bieter selbst erbracht worden sein.
Personelle Ausstattung
In den letzten 3 Jahren 2018, 2019 und 2020 müssen jährlich mindestens folgende Zahlen an Beschäftigten und Führungskräften erreicht worden sein:
a) Diplom Ingenieur*in Versorgungstechnik (Büroinhaber*in oder festangestellte Beschäftigte) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistungsphasen/des ausgeschriebenen Leistungsbildes, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung: mindestens 2 Personen
Zusätzlich
b) Diplom Ingenieur*in Elektrotechnik (Büroinhaber*in oder festangestellte Beschäftigte) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistungsphasen/des ausgeschriebenen Leistungsbildes, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung: mindestens 2 Personen
Es wird gefordert, dass mindestens einer der projektverantwortlichen Diplom-Ingenieure oder Ingenieurinnen, als Fachplaner/in für Brandmeldeanlagen sowie Sprachalarmierungsanlagen nach DIN 14675 zertifiziert ist.
Es wird gefordert, dass die verantwortlichen Planer der jeweiligen Anlagengruppen ihre Eignung entsprechend nachweisen können.
Hierzu sind die Anlagen 1 bis 3 der Auftragsbekanntmachung zu beachten.