Baureinigung des Bodens ca. 2.000m2, Wand und Fassadenflächen
ca. 3.700m2 sowie Festeinbauten (Tafeln
ca. 24 St, Schränke ca. 50 St) und lose Möblierung ca.
500 St. Außerdem HLS-Einbauten (Heizkörper/Waschtische)
ca. 603 St und Heizleitungen ca. 650 m
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: G 66 Baufeinreinigung BA II
21-B-0291-LRA
Produkte/Dienstleistungen: Sonstige Baufertigstellungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Baureinigung des Bodens ca. 2.000m2, Wand und Fassadenflächen
ca. 3.700m2 sowie Festeinbauten (Tafeln
ca. 24 St, Schränke ca. 50 St) und lose Möblierung...”
Kurze Beschreibung
Baureinigung des Bodens ca. 2.000m2, Wand und Fassadenflächen
ca. 3.700m2 sowie Festeinbauten (Tafeln
ca. 24 St, Schränke ca. 50 St) und lose Möblierung ca.
500 St. Außerdem HLS-Einbauten (Heizkörper/Waschtische)
ca. 603 St und Heizleitungen ca. 650 m
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 13849.6 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Wunsiedel i. Fichtelgebirge🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 95615 Marktredwitz
Beschreibung der Beschaffung:
“Baureinigung des Bodens ca. 2.000m2, Wand und Fassadenflächen
ca. 3.700m2 sowie Festeinbauten (Tafeln
ca. 24 St, Schränke ca. 50 St) und lose Möblierung...”
Beschreibung der Beschaffung
Baureinigung des Bodens ca. 2.000m2, Wand und Fassadenflächen
ca. 3.700m2 sowie Festeinbauten (Tafeln
ca. 24 St, Schränke ca. 50 St) und lose Möblierung ca.
500 St. Außerdem HLS-Einbauten (Heizkörper/Waschtische)
ca. 603 St und Heizleitungen ca. 650 m
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 13849.6 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-11-01 📅
Datum des Endes: 2021-11-12 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-28
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-28
12:00 📅
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §§160 ff.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postanschrift: Jean-Paul-Str. 9
Postort: Wunsiedel
Postleitzahl: 95632
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 923280352📞
Fax: +49 9232809555 📠
Quelle: OJS 2021/S 166-432350 (2021-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 8353.49 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Putzarbeiten📦
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 166-432350
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 21-B-0291-LRA
Titel: G 66 Baufeinreinigung BA II
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SILA Gebäudereinigung GmbH
Postanschrift: Theaterstr. 22
Postort: Fürth
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Fürth, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13 850 💰
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt wer-den, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 8353.49 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 8353.49 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Promenade 27
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 216-567648 (2021-11-03)