Gärtnerische Pflege- und Unterhaltung von den Kriegsgräbern und geschlossenen jüdischen friedhöfen im Stadtgebiet Mönchengladbach
Los 1: Kriegsgräberanlage Hauptfriedhof Bombenopfer und
Soldatenfeld
Kriegsgräberanlage Kath. Friedhof Bettrath
Los 2: Ehrenfriedhof Hardt
Kriegsgräberanlage, Ausländerfeld Friedhof Rheydt
Los 3: Kriegsgräberanlage im Schmölderpark, Rheydt
Kriegsgräberanlage auf dem Ev. Friedhof Odenkirchen
Kriegsgräberanlage Städt. Friedhof Giesenkirchen
Los 4: Geschlossener jüdischer Friedhof Wickrath-Rossheide
Geschlossener jüd. Friedhof Odenkirchen, Kamphausener
Str.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-13.
Auftragsbekanntmachung (2021-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pflegearbeiten für Ziergärten und Parks
Referenznummer: mags-GB1-2021/0050
Kurze Beschreibung:
“Gärtnerische Pflege- und Unterhaltung von den Kriegsgräbern und geschlossenen jüdischen friedhöfen im Stadtgebiet Mönchengladbach” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Pflegearbeiten für Ziergärten und Parks📦
Zusätzlicher CPV-Code: Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-17 📅
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 181-469868
ABl. S-Ausgabe: 181
Zusätzliche Informationen
“Die Kommunikation und auch Angebotsabgabe werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz geführt. Eine Unterschrift ist wegen der vereinbarten "Textform"...”
Die Kommunikation und auch Angebotsabgabe werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz geführt. Eine Unterschrift ist wegen der vereinbarten "Textform" nicht erforderlich, wohl aber Erkennbarkeit des Absenders.
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Quelle: OJS 2021/S 181-469868 (2021-09-13)