Gebäudeautomation nach Standard UKE. Managementebene mit Aufschaltung auf vorhandene Leitzentrale des UKE über BACnet, sowie komplette Automations- und Feldebene. Automationsstationen BACnet. Gesamt 7000 Hardwaredatenpunkte und 1900 kommunikative Datenpunkte. Raumautomation für Labore, S3-Bereich, Tierhaltungsräume, Besprechungs- und Seminarräume. 19x Automationsstation 2x Automationsstation hochverfügbar für S3-Labor (redundant ausgeführt) ca. 370 Fühler und Geber ca. 280 Raumautomationsstationen inkl. Verteiler aus Kunststoff ca. 260 Raumbediengeräte Stellmotoren, Durchflussregler, Schaltschränke, Netzeinspeisungen, Sicherungen, Motorbaugruppen, ca. 100.000m Installations- und Datenkabel ca. 9.000 Datenpunkte
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-14.
Auftragsbekanntmachung (2021-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
Referenznummer: OV 122-21
Kurze Beschreibung:
Gebäudeautomation nach Standard UKE.
Managementebene mit Aufschaltung auf vorhandene Leitzentrale des UKE über BACnet, sowie
komplette Automations- und Feldebene. Automationsstationen BACnet.
Gesamt 7000 Hardwaredatenpunkte und 1900 kommunikative Datenpunkte.
Raumautomation für Labore, S3-Bereich, Tierhaltungsräume, Besprechungs- und Seminarräume.
19x Automationsstation
2x Automationsstation hochverfügbar für S3-Labor (redundant ausgeführt)
ca. 370 Fühler und Geber
ca. 280 Raumautomationsstationen inkl. Verteiler aus Kunststoff
ca. 260 Raumbediengeräte
Stellmotoren, Durchflussregler, Schaltschränke, Netzeinspeisungen, Sicherungen, Motorbaugruppen,
ca. 100.000m Installations- und Datenkabel
ca. 9.000 Datenpunkte
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: UKE Hamburg Eppendorf Martinistr. 52 20251 Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend)
- Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate)
- Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A)
- gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Mindeststandards:
Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die angegebenen werden, muss mindestens das Zweifache des Auftragswertes der ausgeschriebenen Leistung erreichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A)
- Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A)
Mindeststandards:
Mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-11-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 16:30
Ort des Eröffnungstermins: Die Submission ist nicht öffentlich. Das Submissionsergebnis wird auf die Vergabeplattform eingestellt.
Zusätzliche Informationen: Keine. Elektronische Öffnung der Angebote.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Str. 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.