Beschreibung der Beschaffung
Der gesamte Auftrag wird für einen Zeitraum von zwei Jahren,
d. h. vom 01.12.2021 bis 30.11.2023 vergeben. Es besteht die
Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zwei Jahre,
längstens bis 30.11.2025.
Die Leistungen "Grünflächenpflege, Straßenreinigung und
Winterdienst" werden als Paket ausgeschrieben.
Die Pflegearbeiten werden als Entwicklungs- und
Unterhaltungsarbeiten ausgeschrieben. Es gilt die DIN 18919.
Es handelt sich einerseits um öffentliche Bereiche in der Straße der Demokratie, andererseits um das geschlossene
Campusgelände bzw. Sportareal, welches in Anlage 2 flächenmäßig dargestellt ist.
Die Flächen G 12, G 19 und 113 qm von G 7 der Anlage 1 und die Flächen V 7 und V 13 der Anlage 2 (Terrasse Mensa und
Wendehammer Anlieferung) gehören zur Mensa und sind im Besitz des Studentenwerkes Magdeburg. Für alle erbrachten
Leistungen auf diesen Flächen ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen, damit die Hochschule diese dem Studentenwerk
sofort zur Erstattung einreichen kann. In Anlage 4 ist die genaue Grenzfestlegung der Mensa dargestellt.
Gruppe 1 Pflege der Pflanzflächen - 4.322,0 m²
Gruppe 1.2 Sichtkontrolle
Gruppe 1.3 Pflege-, Entwicklungs- und Verkehrssicherungsschnitt - 5.370,8 m²
Gruppe 1.4 Düngen der Pflanzflächen - 4.597,0 m²
Gruppe 1.5 Düngen Blumenband und Staudenbeet - 475,0 m² (G 15, G 39, G 49)
Gruppe 1.6 Wässern der Pflanzflächen - 4.322,0 m²
Gruppe 1.7 Heckenschnitt, (Anlage 1 / G 17) - 1.249 m²
Gruppe 1.8 Pflanzleistungen
Gruppe 2 Rasenflächen: Die Rasenflächen sind als Gebrauchsrasenflächen angelegt. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen
Gruppe 2.1 Säubern der Rasenflächen - 50.827,80 m²
Gruppe 2.2 Rasenschnitt, 50.827,80 m² (Anlage 1 / G 1 - G 12, G 17, G 25, G 39 - G 49)
Gruppe 2.3 Vertikutieren -eventual-
Gruppe 2.4 Nach-Saat - Reparaturen
Gruppe 2.5 Kunstrasenfußballplatz - 1.197 m² (Anlage 1 / G 16)
Gruppe 3 Traufstreifen
Gruppe 4 Mulchen - Eventual-
Gruppe 5 Bäume: Es gilt die Anwendung des Regelwerkes ZTV (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) - Baumpflege der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) - für die Baumpflege als vereinbart. Auf dem Gelände der Hochschule befinden sich alte Bäume und Bäume, die im Nutzungszeitraum der Hochschule nachgepflanzt wurden. Um eine möglichst genaue Einteilung der Bäume vornehmen zu können, gilt die Festlegung, dass Bäume mit einem Stammumfang bis 30 cm in der Regel als Jungbäume bezeichnet werden. Diese Bäume sind innerhalb der letzten 20 Jahre gepflanzt worden.
Gruppe 5.1 Pflege der Neuanpflanzungen - Jungbäume
Gruppe 5.2 Baumaltbestand
Gruppe 5.3 Baumkontrolle u. Übertragung der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht
Gruppe 5.4 Pflanzleistungen Bäume
Gruppe 6 Straßenreinigung - Öffentlicher Bereich der Straße der Demokratie - 1.640 m²: Die Reinigung hat mit, für die einzelnen Straßenbeläge geeigneten Maschinen und Geräten, zu erfolgen. Das Granit - Naturkleinsteinpflaster ist nicht mit einer Kehrmaschine zu reinigen, da hierbei das Steinmehl aus den Fugen entfernt wird. Die aktuell gültige Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Stendal ist anzuwenden und einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Pflichten des Grundstückeigentümers aus der Satzung über die Straßenreinigung der Hansestadt Stendal und haftet bei festgestellten Ordnungswidrigkeiten.
Gruppe 7 Straßen- und Wegereinigung - Campusgelände - 16.508,10 m²
(Anlage 2 / V 1 - V 51): Bestandteil der Ausschreibung sind sämtliche Straßen, Wege und Plätze, Hauseingänge, Treppen, Stufen und Podeste incl. Abtritt-Roste des Campusgeländes. Die Reinigung hat mit, für die einzelnen Straßenbeläge geeigneten, Maschinen und Geräten zu erfolgen. Die Fallschutzflächen des Sportparcours sind behutsam zu behandeln und nicht mit
maschineller Technik zu reinigen. Die Straßen- und Wegereinigung umfasst das Beseitigen von Schmutz, Kehricht, Laub, Schlamm, Abfällen, sonstigem Unrat, Gras und Unkraut; nachfolgend Abfälle genannt, auf ihrer gesamten Breite, d.h. incl. Gosse, Bordsteine und Gehwegeinfassungen. Die Abfälle sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich und fachgerecht zu entsorgen.
Gruppe 7.6 Zusätzliche Grobmüllbeseitigung nach Veranstaltungen auf dem Campusgelände
Gruppe 7.7 Leerung von Abfallbehältern und Auffüllen der Hundetoiletten
Gruppe 7.8 Grobmüllbeseitigung Beachvolleyballplatz - 403,3 m² (Anlage 1 / V51)
Gruppe 7.9 Herbstlaub-Beseitigung
Gruppe 8 Pflege der Beachvolleyballanlage - 403 m² (Anlage 2 / V 51)
Gruppe 9 Grobmüllbeseitigung Campusgelände - 16.508,10 m² ( Anlage 2 / V 1-51): Die Beseitigung von Grobmüll umfasst das Entfernen von Steinen größer 3 cm, Papier, Dosen, Zigarettenkippen u. ä. Unrat auf den oben beschriebenen Flächen. Die Leistung ist einmal wöchentlich zu erbringen.
Gruppe 10 Winterdienst - öffentlicher Bereich Straße der Demokratie - 1.640 m²
Der Winterdienst umfasst die Räumung von Schnee und bei Winterglätte das Bestreuen der Gehwege in der Zeit von 6:00 - 20:00 Uhr. Es dürfen nur abstumpfende Streustoffe verwendet werden. Streusalz ist nur in Ausnahmesituationen anzuwenden, wenn der Einsatz aller anderen Verfahren/ Stoffe zeitnah wirkungslos bleibt. Nach Veränderung der Wetterlage sind das Entfernen des ausgebrachten Streugutes und das Entsorgen
umgehend zu realisieren. Der Abfluss des Schmelzwassers ist zu gewährleisten. Die
Streustoffe sind vom Auftragnehmer mitzubringen und in die Preiskalkulation
einzubeziehen.
Gruppe 11 Winterdienst - Campusgelände bzw. Sportareal 14.713,6 m²: Alle Straßen und Wege zu den Hauseingängen den Parkplätzen und Fahrradstellplätzen sind ständig freizuhalten und sofort nach Einsetzen des Schneefalls zu beräumen, bei Glättebildung unverzüglich abzustumpfen und nach geänderter Wetterlage umgehend vom ausgebrachten Streugut zu befreien.
Gruppe 12 Stundenlohnarbeiten