Handelspartner für den Beitritt zum Microsoft-Bundesvertrag
TH Köln
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Bezug von Microsoft-Softwarelizenzen aus dem „Microsoft-Campus and School Subscription-Rahmenvertrag“ zwischen Microsoft Ireland Operations Limited und dem Leibnitz Rechenzentrum Garching (LRZ) für bezugsberechtigte Einrichtungen.
Leistungszeitraum: 1.5.2021-30.04.2025.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-22.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?- • TH Köln
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2021-03-22 | Auftragsbekanntmachung |
| 2021-06-04 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2021-03-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Systemberatung und technische Beratung
Referenznummer: 101328
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systemberatung und technische Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: TH Köln
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 54
Postleitzahl: 50968
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.th-koeln.de 🌏
E-Mail: andreas.berscheid@th-koeln.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5UD4DW/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5UD4DW 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-22 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-26 📅
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2025-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 060-150983
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
Bietende sind nicht zugelassen!
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Gesamtwert: 700 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 700 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Köln
Zusätzliche Informationen: Bietende sind nicht zugelassen!
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Team 8.3 – Einkauf
Internetadresse: www.th-koeln.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5UD4DW/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Nach Ablauf der Vertragsdauer von 48 Monaten.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UD4DW
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3055 / 3045 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221-147-2889 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 060-150983 (2021-03-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Systemberatung und technische Beratung
Referenznummer: 101328
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Bezug von Microsoft-Softwarelizenzen aus dem „Microsoft-Campus and School Subscription-Rahmenvertrag“ zwischen Microsoft Ireland Operations Limited und dem Leibnitz Rechenzentrum Garching (LRZ) für bezugsberechtigte Einrichtungen.
Leistungszeitraum: 1.5.2021-30.04.2025.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systemberatung und technische Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: TH Köln
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 54
Postleitzahl: 50968
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.th-koeln.de 🌏
E-Mail: andreas.berscheid@th-koeln.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5UD4DW/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5UD4DW 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-22 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-26 📅
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2025-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 060-150983
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
Bietende sind nicht zugelassen!
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Bezug von Microsoft-Softwarelizenzen aus dem „Microsoft-Campus and School Subscription-Rahmenvertrag“ zwischen Microsoft Ireland Operations Limited und dem Leibnitz Rechenzentrum Garching (LRZ) für bezugsberechtigte Einrichtungen.
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Leistungszeitraum: 1.5.2021-30.04.2025.
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzen über einen Handelspartner zu den Bedingungen der in der Fassung ab dem 01. Mai 2021 geltenden folgenden Verträge:
1. Der zwischen dem Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und Microsoft Irland abgeschlossene Campus- und School-Vertrag (Campus and School Agreement (CASA 2018)),
2. Die zwischen dem Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) der Bayerischen Akademie der Wissenschaften München und Microsoft geschlossene Zusatzvereinbarung zu dem o.g. Vertrag (7-VRJX2JYM6),
3. Der abzuschließende Beitrittsvertrag „Beitritt für Bildungslösungen“ (Enrollment for Education Solutions (EES 2018))
Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer von den o.g. Vertragsunterlagen Kenntnis hat.
Im Rahmen dieses Verfahren strebt die TH Köln für sich einen Beitritt zum „Microsoft Campus and School Subscription-Rahmenvertrag“ zum 1. Mai 2021 an, wobei der nahtlose Übergang der Lizenzierung von Microsoft- Softwarelizenzen aus dem bestehenden „Microsoft Campus and School Subscription-Rahmenvertrag“ mit der Rahmenvertragsnummer 5508503 zu berücksichtigen ist.
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Aufgrund der Situation, dass der o. g. auslaufende bisherige Rahmenvertrag am 30.4.2021 enden wird, weist die Auftraggeberin an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass vom künftigen Auftragnehmer ggf. eine vertragliche Überbrückungslösung für den Monat Mai 2021 für die Auftraggeberin zu finden ist.
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Die o.g. Verträge sind Bestandteil des Angebots und als solche dem Angebot des Bieters beizufügen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
TH Köln
Betzdorfer Str. 2
50679 Köln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (durch Eintrag in das Dokument „Unternehmensdaten“). Bitte geben Sie dort die Handelsregisternummer, das Registergericht und deie vertretungsberechtigte Person an.
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Erklärung über (durch Eintrag in das Dokument „Unternehmensdaten“):
— den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Erklärung über (durch Eintrag in das Dokument „Unternehmensdaten“):
— Microsoft Partner Status, mindestens Licensing Solution Partner (LSP). Der Partnerstatus ist durch beigelegte Zertifizierung nachzuweisen. Ein fehlender Nachweis führt zum Ausschluss,
— die Gesamtmitarbeiteranzahl sowie die Mitarbeiteranzahl im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Kenntnis der Vertragsunterlagen zum Microsoft-Bundesvertrag
— die bietende Firma erklärt, dass Sie über die unter Kapitel 3 des Dokuments „Leistungsbeschreibung“ Ziffern 1-3 aufgeführten Verträge Kenntnis hat und diese als berechtigter Händler beim Hersteller anfordern kann (s.a.o. „II.2.4) Beschreibung der Beschaffung“).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Köln
Zusätzliche Informationen: Bietende sind nicht zugelassen!
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Team 8.3 – Einkauf
Internetadresse: www.th-koeln.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5UD4DW/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Nach Ablauf der Vertragsdauer von 48 Monaten.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UD4DW
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3055 / 3045 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221-147-2889 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1).
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2).
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß
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§ 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes – jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss – geltend gemacht worden ist.
Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
Abs. 1:
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Abs. 2:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Abs. 3:
Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 060-150983 (2021-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kurze Beschreibung:
Gesamtwert des Auftrags: 573666.68 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Hochschule Köln (TH Köln)
Kontakt
Telefon: +49 22182753171 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 110-289749
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 060-150983
ABl. S-Ausgabe: 110
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: TH Köln Betzdorfer Str. 2
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-14 📅
Name: Crayon Deutschland GmbH
Postanschrift: Inselkammerstr. 12
Postort: Unterhaching
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89200050400 📞
E-Mail: public.de@crayon.com 📧
Land: München, Landkreis 🏙️
Internetadresse: www.crayon.com 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 573666.68 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Telefon: +49 2211473055 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 110-289749 (2021-06-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Bezug von Microsoft-Softwarelizenzen aus dem „Microsoft-Campus and School Subscription-Rahmenvertrag“ zwischen Microsoft Ireland Operations Limited und dem Leibnitz Rechenzentrum Garching (LRZ) für bezugsberechtigte Einrichtungen. Leistungszeitraum: 1.5.2021 – 30.4.2025.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Hochschule Köln (TH Köln)
Kontakt
Telefon: +49 22182753171 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 110-289749
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 060-150983
ABl. S-Ausgabe: 110
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzen über einen Handelspartner zu den Bedingungen der in der Fassung ab dem 1. Mai 2021 geltenden folgenden Verträge:
2. Die zwischen dem Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) der Bayerischen Akademie der Wissenschaften München und Microsoft geschlossene Zusatzvereinbarung zu dem o. g. Vertrag (7-VRJX2JYM6),
3. Der abzuschließende Beitrittsvertrag „Beitritt für Bildungslösungen“ (Enrollment for Education Solutions (EES 2018)).
Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer von den o. g. Vertragsunterlagen Kenntnis hat. Im Rahmen dieses Verfahren strebt die TH Köln für sich einen Beitritt zum „Microsoft Campus and School Subscription-Rahmenvertrag“ zum 1. Mai 2021 an, wobei der nahtlose Übergang der Lizenzierung von Microsoft- Softwarelizenzen aus dem bestehenden „Microsoft Campus and School Subscription-Rahmenvertrag“ mit der Rahmenvertragsnummer 5508503 zu berücksichtigen ist. Aufgrund der Situation, dass der o. g. auslaufende bisherige Rahmenvertrag am 30.4.2021 enden wird, weist die Auftraggeberin an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass vom künftigen Auftragnehmer ggf. eine vertragliche Überbrückungslösung für den Monat Mai 2021 für die Auftraggeberin zu finden ist. Die o. g. Verträge sind Bestandteil des Angebots und als solche dem Angebot des Bieters beizufügen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: TH Köln Betzdorfer Str. 2
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-14 📅
Name: Crayon Deutschland GmbH
Postanschrift: Inselkammerstr. 12
Postort: Unterhaching
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89200050400 📞
E-Mail: public.de@crayon.com 📧
Land: München, Landkreis 🏙️
Internetadresse: www.crayon.com 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 573666.68 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Telefon: +49 2211473055 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
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— Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes – jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss – geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
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Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 110-289749 (2021-06-04)
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