Herstellung von Rindfleisch-Teilstücken für die Intervention

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Herstellung von Rindfleisch-Teilstücken für die Intervention

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-10-04 Auftragsbekanntmachung
2021-11-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lagerhaltung
Referenznummer: 214-02.05-20.0033-21-II-E
Kurze Beschreibung: Herstellung von Rindfleisch-Teilstücken für die Intervention
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lagerhaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rindfleisch 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Postanschrift: Deichmanns Aue 29
Postleitzahl: 53179
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: https://www.ble.de 🌏
E-Mail: janna.steiner@ble.de 📧
Fax: +49 3018106845-3379 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=417301 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 196-509666
ABl. S-Ausgabe: 196
Zusätzliche Informationen
Ein Zuschlag wird auf alle zulässigen Angebote erteilt, wenn die in den Vergabeunterlagen und deren Anlagen beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind und die Eignung des Zerlegebetriebes durch den Auftraggeber nach Besichtigung festgestellt wurde (siehe Vergabeunterlagen).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Herstellung von entbeinten Rindfleisch-Teilstücken oder von entbeinten und schockgefrorenen Rindfleisch-Teilstücken, deren Verpackung, Anlieferung und Einlagerung für die Intervention (im Folgenden Ware).
Der Auftragnehmer nimmt die Ware auf gesonderten Einzelauftrag als Zerlegebetrieb in Empfang und wird sie unter Beachtung der in § 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) sowie weiteren Vertragsbestandteilen beschriebenen besonderen Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verarbeiten.
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Die Zerlegungsarbeiten erfolgen als Teil der Intervention auf dem Agrarmarkt nach den Regelungen der VO (EU) Nr. 1308/2013. Diese wird im Falle eines Preisverfalles und der daraus resultierenden Eröffnung einer Interventionsmaßnahme durch die EU-Kommission relevant.
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Ob und in welchem Umfang die Ankaufsmaßnahme genutzt wird, ist vorher nicht bekannt. Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet dementsprechend weder eine Verpflichtung für den Auftragnehmer, Zerlegekapazität vorzuhalten, noch eine Verpflichtung für den Auftraggeber, die Leistungen des Aufragnehmers in Anspruch zu nehmen. Ein Auftragsvolumen kann vorab nicht angegeben werden.
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Dauer: 24 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: entfällt.
Zusätzliche Informationen:
Ein Zuschlag wird auf alle zulässigen Angebote erteilt, wenn die in den Vergabeunterlagen und deren Anlagen beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind und die Eignung des Zerlegebetriebes durch den Auftraggeber nach Besichtigung festgestellt wurde (siehe Vergabeunterlagen).
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten.
Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
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• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-11-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.ble.de/zv 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=417301 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 214 (ZV-BMEL)
Telefon: +49 2286845-3396 📞
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.ble.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.ble.de/zv 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A) Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
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C) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Es wird darum gebeten, für hochgeladene Dokumente möglichst kurze und prägnante Dateinamen zu wählen. Das Leistungsverzeichnis ist ausschließlich als "aidf-Datei" (Administration Intelligence Data Format) dem Angebot beizufügen.
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D)Zusätzlich zu den unter III.1.2 beschriebenen Erklärungen hat der Bieter folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen (siehe Vergabeunterlagen):
- Leistungsverzeichnis,
- Angebotsbestätigung,
- Erklärung zum elektronischen Gutschriftverfahren.
E) Bietergemeinschaften
Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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F) Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann.
G) Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
H) Sprache
Das Angebot und der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache abzufassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
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Quelle: OJS 2021/S 196-509666 (2021-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 221-583299
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 196-509666
ABl. S-Ausgabe: 221

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Herstellung von entbeinten Rindfleisch-Teilstücken oder von entbeinten und schockgefrorenen Rindfleisch-Teilstücken, deren Verpackung, Anlieferung und Einlagerung für die Intervention (im Folgenden Ware). Der Auftragnehmer nimmt die Ware auf gesonderten Einzelauftrag als Zerlegebetrieb in Empfang und wird sie unter Beachtung der in § 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) sowie weiteren Vertragsbestandteilen beschriebenen besonderen Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verarbeiten. Die Zerlegungsarbeiten erfolgen als Teil der Intervention auf dem Agrarmarkt nach den Regelungen der VO (EU) Nr. 1308/2013. Diese wird im Falle eines Preisverfalles und der daraus resultierenden Eröffnung einer Interventionsmaßnahme durch die EU-Kommission relevant. Ob und in welchem Umfang die Ankaufsmaßnahme genutzt wird, ist vorher nicht bekannt. Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet dementsprechend weder eine Verpflichtung für den Auftragnehmer, Zerlegekapazität vorzuhalten, noch eine Verpflichtung für den Auftraggeber, die Leistungen des Aufragnehmers in Anspruch zu nehmen. Ein Auftragsvolumen kann vorab nicht angegeben werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2021/S 221-583299 (2021-11-10)