Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1.) Eigenerklärung über die Mitarbeiterzahlen (vgl. Anlage E1, Ziffer 2.)
Es ist eine Eigenerklärung über die Mitarbeiterzahlen im Geschäftsjahr 2020, aufgeschlüsselt nach Gesamtmitarbeiteranzahl (festangestellte Vollzeitkräfte), davon Programmierer / Techniker und davon Mitarbeiter im Service / telefonischen Kundenbetreuung, anzugeben.
Für die Angaben kann die Tabelle der Anlage E1 verwendet werden.
2.) Referenzen (vgl. Anlage E1, Ziffer 3.)
Der Bieter hat in Form von Eigenerklärungen mindestens 1 Referenz über in den letzten drei Jahren (vor Ablauf der Angebotsfrist) ausgeführte Leistungen, die mit dem Inhalt der ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind, einzureichen.
Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad sind vergleichbar, wenn der Auftrag folgende Leistungen enthalten hat:
- Webbasierte Anwendung zum Wiedereinsatz von Hilfsmitteln i.S.d. Hilfsmittelverzeichnisses.
- Die Anwendung wird von mindestens 100 Leistungserbringern genutzt.
- Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist wurde die Anwendung mindestens zwei Jahre eingesetzt. Bei einer nicht mehr aktiven Anwendung darf das Ende der Anwendung bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Alle Referenzen müssen zwingend die folgenden Angaben enthalten:
- Name/Firma des Auftraggebers
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Beschreibung der Leistung
Die Darstellung muss nachvollziehbar, aussagekräftig und detailliert sein, sodass die TK eine Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung feststellen kann.
Ansprechpartner mit Kontaktdaten sind zunächst nicht zwingend einzureichen, müssen aber auf Nachfrage der TK zur Verfügung gestellt werden.
Für die Angabe der Unternehmensreferenzen kann die Tabelle gemäß Anlage E1 verwendet werden.
3.) Zertifikat (Anlage E1, Ziffer 4.)
Mit dem Angebot ist von jedem Bieter bzw. Bietergemeinschaftsmitglied jeweils eine Kopie eines gültigen Zertifikates nach DIN EN ISO27001 einzureichen.
Sofern das jeweilige Zertifikat nur in Verbindung mit einem Hauptzertifikat o.ä. gültig ist, ist auch das zugehörige gültige Hauptzertifikat o. ä. in Kopie einzureichen.
Ist ein vorhandenes (Haupt-)Zertifikat im o. g. Sinne bei Angebotsabgabe nicht mehr gültig, ist zusätzlich zu der Kopie des (Haupt-)Zertifikats eine aktuelle Erklärung der zertifizierenden Stelle einzureichen, dass sich das Unternehmen (bzw. die Niederlassung / der Standort) im Verfahren der (Re-)Zertifizierung befindet. Diese Anforderung gilt sinngemäß, wenn ein vorhandenes (Haupt-)Zertifikat im o. g. Sinne vor Zuschlagserteilung - voraussichtlich Frühjahr 2022 - seine Gültigkeit verliert oder wenn sich das Unternehmen bei Angebotsabgabe erstmals im Zertifizierungsverfahren befindet.
Sofern das geforderte Zertifikat beim Bieter bzw. bei (einem) Mitglied(ern) der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe noch nicht vorliegen sollte, sind diese verpflichtet, die Zertifizierung bis zum Leistungsbeginn nachzuweisen. Wie dies sichergestellt werden soll, ist darzulegen und zu erläutern.
4.) Einbindung von Drittunternehmen
Einzureichen sind:
- namentliche Benennung der Unternehmen und Angabe der Kapazitäten, auf die sich bei der Eignungsprüfung berufen werden soll (Anlage V4, Ziffer 2.),
- Verpflichtungserklärung (Anlage E3),
- Eignungsnachweise je Eignungsleihgeber (s. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit).