Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Horexbrücke / Frölingstraße / Schaberweg / Schleußnerstraße - Neubau von 2 LSA und 2 FSA
HG-2021-0141”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Verkehrsampeln📦
Kurze Beschreibung: Neubau von 2 LSA und 2 FSA
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wartung von öffentlichen Beleuchtungseinrichtungen und Verkehrsampeln📦
Ort der Leistung: Hochtaunuskreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bad Homburg beabsichtigt im Zuge der Erschließung des Vickersareals den Neubau von zwei Fußgängerschutzanlagen und zwei Lichtsignalanlagen um den...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Homburg beabsichtigt im Zuge der Erschließung des Vickersareals den Neubau von zwei Fußgängerschutzanlagen und zwei Lichtsignalanlagen um den Bereich des Baugebietes. Die zwei Lichtsignalanlagen sind Bestandteil von Zufahrten ins Gewerbegebiet und stellen einen wichtigen Knotenpunkt mit hohem Verkehrsaufkommen dar. Die Anlagen werden je nach Baufortschritt errichtet und in Betrieb genommen. Alle Anlagen werden Behindertengerecht errichtet. Der notwendige Tiefbau wird vonseiten des AG hergestellt.
2 Fußgängerschutzanlagen (Horexbrücke + Frölingstraße)
4 Maste
2 Steuergeräte
Sehbehindertenanforderung
Wartung der Anlagen
2 Lichtsignalanlagen (Schaberweg + Schleußnerstraße)
2 Steuergeräte
4 Peitschenmaste
13 Maste
Sehbehindertenanforderung
Wartung der Anlagen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-24 📅
Datum des Endes: 2023-12-29 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Originalnachweise vor Auftragserteilunganzufordern.
- 124 Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Tariftreue und der Zahlung des Mindestentgelts nach dem Hessischen Vergabeund Tariftreuegesetz
Das VHB 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen" ist zu beachten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächstausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächstausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Originalnachweise vor Auftragserteilunganzufordern.
- 124 Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
- Vorbehaltlich vor Zuschlagserteilung: Kreditreformauskunft oder vergleichbare Bonitätsauskunft.
Das VHB 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen" ist zu beachten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannterPräqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn diePräqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächstausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächstausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Originalnachweise vor Auftragserteilunganzufordern.
- 124 Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz:
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gem. Formblatt VHB 235
Bei vorgesehener Bietergemeinschaft:
Erklärung zur Bietergemeinschaft gem. Formblatt VHB 234; die Eignungsnachweise/-erklärungen sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Das VHB 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen" ist zu beachten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannterPräqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn diePräqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Leistungsbeschreibung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-12-15
14:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-01-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-12-15
14:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle -Bahnhofstraße 16-1861352 Bad Homburg v. d. HöheDeutschland”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Auf die Regelungen des § 14EU VOB/A wird hingewiesen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Gem. § 5 Abs. 3 u. 4 HVTG hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter vor Auftragsvergabe seine ordnungsgemäße Teilnahme am Sozialkassenverfahren...”
1. Gem. § 5 Abs. 3 u. 4 HVTG hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter vor Auftragsvergabe seine ordnungsgemäße Teilnahme am Sozialkassenverfahren nachzuweisen; Vorlage einer Sozialkassenbescheinigung o. vgl. Nachweis.
2. Auf Anforderung der Vergabestelle ist die Urkalkulation vorzulegen. Entgegen der Darstellung unter Ziff. 2.4 des VHB 216 wird die Urkalkulation nur unter Anwesenheit oder aufgrund einer Genehmigung im Falle dessen, dass die persönliche Anwesenheit nicht möglich ist, geöffnet. Ergänzend zu den Regelungen der VOB: Die Kalkulation eventueller Nachträge erfolgt auf Grundlage der Urkalkulation des Hauptvertrages.
3. Die vom Bieter zur Verfügung gestellten Informationen und Daten werden im Rahmen des DSGVO erfasst, organisiert, gespeichert und verwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren. Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes des Bieters.
4. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch als kostenloser Download über die Vergabeplattform der eHAD unter www.had.de zur Verfügung gestellt. Es erfolgt kein schriftlicher Versand von Vergabeunterlagen.
5. Fragen zu den Vergabeunterlagen können nur bis 1 Woche vor dem Eröffnungstermin über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform der eHAD gestellt werden. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung(§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbarsind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden.
Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegenNichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nachEingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 221-581219 (2021-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bad Homburg beabsichtigt im Zuge der Erschließung des Vickersareals den Neubau von zwei Fußgängerschutzanlagen und zwei Lichtsignalanlagen um den...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Homburg beabsichtigt im Zuge der Erschließung des Vickersareals den Neubau von zwei Fußgängerschutzanlagen und zwei Lichtsignalanlagen um den Bereich des Baugebietes. Die zwei Lichtsignalanlagen sind Bestandteil von Zufahrten ins Gewerbegebiet und stellen einen wichtigen Knotenpunkt mit hohem Verkehrsaufkommen dar. Die Anlagen werden je nach Baufortschritt errichtet und in Betrieb genommen. Alle Anlagen werden Behindertengerecht errichtet. Der notwendige Tiefbau wird vonseiten des AG hergestellt. 2 Fußgängerschutzanlagen (Horexbrücke + Frölingstraße) 4 Maste 2 Steuergeräte Sehbehindertenanforderung Wartung der Anlagen 2 Lichtsignalanlagen (Schaberweg + Schleußnerstraße) 2 Steuergeräte 4 Peitschenmaste 13 Maste Sehbehindertenanforderung Wartung der Anlagen
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 221-581219
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Horexbrücke / Frölingstraße / Schaberweg / Schleußnerstraße - Neubau von 2 LSA und 2 FSA”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Yunex GmbH
Postanschrift: Bessie-Coleman-Str. 7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 62117232336📞
E-Mail: ausschreibungen.mitte.mo.de@siemens.com📧
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung(§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 030-073436 (2022-02-07)