Hosting (Los 1) und technische und redaktionelle Weiterentwicklung (LOS 2) des Webauftritts der BAM auf Basis des Government Site Builder in der aktuellen Version 7.2 gemäß Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hosting und technische und redaktionelle Weiterentwicklung des Webauftritts der BAM auf Basis des Government Site Builder
03/21”
Produkte/Dienstleistungen: Internetdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Hosting (Los 1) und technische und redaktionelle Weiterentwicklung (LOS 2) des Webauftritts der BAM auf Basis des Government Site Builder in der aktuellen...”
Kurze Beschreibung
Hosting (Los 1) und technische und redaktionelle Weiterentwicklung (LOS 2) des Webauftritts der BAM auf Basis des Government Site Builder in der aktuellen Version 7.2 gemäß Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hosting des Webauftritts der BAM auf Basis des Government Site Builder in der aktuellen Version 7.2” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Internetdienste📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BAM Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Hosting des Webauftritts der BAM auf Basis des Government Site Builder in der aktuellen Version 7.2 gemäß Vergabeunterlagen:
a) Aufbau der GSB 7.2...”
Beschreibung der Beschaffung
Hosting des Webauftritts der BAM auf Basis des Government Site Builder in der aktuellen Version 7.2 gemäß Vergabeunterlagen:
a) Aufbau der GSB 7.2 Betriebs-Infrastruktur im hauseigenen Rechenzentrum des Auftragnehmers,
b) Übernahme aller Daten und des Contents der Websites www.bam.de sowie all seiner Sub-Sites tes.bam.de, rrr.bam.de, netzwerke.bam.de und 150.bam.de sowie der Projektseite www.gw4shm.eu einschließlich aller Anpassungen und Skripte,
c) Betrieb der Plattform gemäß den in diesem Vergabeverfahren dargestellten Anforderungen sowie allgemeiner Industry Best Practices,
d) Optional: Migration auf die GSB Version 10 / GSB OS zu einem späteren Zeitpunkt nach erfolgreicher Inbetriebnahme.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftrag kann 1 x um jeweils 24 Monate verlängert werden. Die Maximale Laufzeit beträgt 48 Monate”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Technische und redaktionelle Weiterentwicklung des Webauftritts der BAM auf Basis des Government Site Builder in der aktuellen Version 7.2” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Technische und redaktionelle Weiterentwicklung des Webauftritts der BAM auf Basis des Government Site Builder in der aktuellen Version 7.2 gemäß...”
Beschreibung der Beschaffung
Technische und redaktionelle Weiterentwicklung des Webauftritts der BAM auf Basis des Government Site Builder in der aktuellen Version 7.2 gemäß Vergabeunterlagen:
a) Technische Weiterentwicklung der Funktionalität und der dazu nötigen Dokument- oder Seitenformate und Schnittstellen,
b) Entwicklung von redaktionellen Inhalten, wie Texe, Bilder und Videos.
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Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftrag kann 2 x um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Maximale Laufzeit beträgt 48 Monate”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-12
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-12
11:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite...”
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.
Es gilt deutsches Recht.
Die Vergabestelle fordert ab einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Abweichend von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 VgV behält sich die BAM vor, während der Umsetzungsfrist zur (vollständig) elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren (e-Vergabe), im Sinne des § 81 VgV mit den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem nicht-elektronischen Weg zu kommunizieren (z. B. allgemeine Anfragen, Angebotsaufklärung).
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 12 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bzw. per E-Mail bereitgestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. hier gegenüber der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BAM zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB-).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BAM gerügt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).
Teilt die BAM dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BAM geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BAM.
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Quelle: OJS 2021/S 031-077571 (2021-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Gemäß Vergabeunterlagen
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 031-077571
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 03/21
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Hosting des Webauftritts der BAM auf Basis des Government Site Builder in der aktuellen Version 7.2”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ]init[AG für digitale Kommunikation
Postanschrift: Köpenicker Str. 9
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Technische und redaktionelle Weiterentwicklung des Webauftritts der BAM auf Basis des Government Site Builder in der aktuellen Version 7.2” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. hier gegenüber der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BAM zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BAM gerügt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).
Teilt die BAM dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BAM geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BAM.
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Quelle: OJS 2021/S 072-184255 (2021-04-09)