Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestanforderungen:
1.2.1. Personelle Ausstattung:
Mitarbeiter mit abgeschlossener Hochschulausbildung im Tätigkeitsbereich des Auftrags:
— für Landschaftsplanung, Freianlagen und Verkehrsanlagen Durchschnitt der letzten 3 Jahre größer gleich 3 Mitarbeiter,
— für Ingenieurbau Durchschnitt der letzten 3 Jahre größer gleich 4 Mitarbeiter,
— für Tragwerksplanung Durchschnitt der letzten 3 Jahre größer gleich 2 Mitarbeiter,
— für Gebäudetechnik (HOAI Anlagengruppen 1-3) Durchschnitt der letzten 3 Jahre größer gleich 2 Mitarbeiter,
— für Elektro- und Prozessleittechnik (HOAI Anlagengruppen 4, 5 und 8) Durchschnitt der letzten 3 Jahre größer gleich 3 Mitarbeiter,
— für Verfahrenstechnik (HOAI Anlagengruppe 7.2) Durchschnitt der letzten 3 Jahre größer gleich 3 Mitarbeiter,
— für Brandschutz Durchschnitt der letzten 3 Jahre größer gleich 2 Mitarbeiter,
— für Bauphysik Durchschnitt der letzten 3 Jahre größer gleich 2 Mitarbeiter,
— für BIM-Gesamtkoordination Durchschnitt der letzten 3 Jahre größer gleich 2 Mitarbeiter.
1.2.2. Nachweise/Zertifikate:
Die Nachweise und Zertifikate müssen dem Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sowie ggf. den Nachunternehmern eindeutig zuzuordnen sein.
a) Bauvorlageberechtigung für das Land Berlin Nachweis durch:
— Berufsbezeichnung „Architekt*in“ (Eintrag in Architektenliste des Landes Berlin oder eines anderen Bundeslandes) oder
— Berufsbezeichnung „Bauingenieur*in“ und Eintrag in der Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure (Baukammereintrag).
b) Elektrofachkraft gem. DIN VDE 1000-10 mit Zusatzqualifikation Geprüfte Blitzschutz-Fachkraft, Nachweis durch:
1. Ausbildung zum Dipl. Ingenieur, Bachelor oder Master mit elektrotechnischem Hintergrund (Urkunde oder Zeugnis),
2. sowie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Elektrofachkraft im Bereich Niederspannungs- und Mittelspannungstechnik (Beruflicher Werdegang),
3. und gültige Jahresunterweisung für die Elektrofachkraft durch Vorgesetzte oder anerkannte Schulungseinrichtungen (Teilnahmebestätigung oder Eigenerklärung),
4. Zugang zu den einschlägigen Normen und Regelwerken in der jeweils gültigen Fassung (Eigenerklärung),
5. bestandene Abschlussprüfung zur Blitzschutz-Fachkraft gem. Weiterbildungsrichtlinien,
6. Aktualisierungsseminar zum Erhalt der Fachkunde, wenn die Abschlussprüfung zur Blitzschutzfachkraft vor mehr als 5 Jahren abgelegt wurde, Teilnahmebestätigung z.B. durch VDB, VDE/ABB oder VdS (Urkunde oder Zertifikat.
c) Elektrofachkraft gem. DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0833-1 mit gültiger Zertifizierung zum Fachplaner für Brandmelde- und/oder Sprachalarmanlagen, Nachweis durch:
1. Ausbildung zum Dipl. Ingenieur, Bachelor oder Master mit elektrotechnischem Hintergrund (Urkunde oder Zeugnis),
2. sowie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Elektrofachkraft im Bereich Niederspannungstechnik, Kommunikations-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen (Beruflicher Werdegang),
3. und gültige Jahresunterweisung für die Elektrofachkraft durch Vorgesetzte oder anerkannte Schulungseinrichtungen (Teilnahmebestätigung oder Eigenerklärung),
4. Zugang zu den einschlägigen Normen und Regelwerken in der jeweils gültigen Fassung (Eigenerklärung).,
5. bestandene Abschlussprüfung zum Fachplaner für Brandmelde- und/oder Sprachalarmanlagen gem. DIN 14675, bescheinigt durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditierte Stelle (Urkunde oder Zertifikat),
6. Aktualisierungsseminar zum Erhalt der Fachkunde, wenn die Abschlussprüfung vor mehr als 5 Jahren abgelegt wurde (Teilnahmebestätigung).
d) Sachkunde für die Planung und Bau von Trinkwasserbehältern (WHG konforme Ausbildung von Bauteilen), Nachweis durch:
— Zertifikat nach DVGW W 300-1
1.2.3 Fachkunde und Erfahrung des eingesetzten Personals:
Als Nachweise sind Lebensläufe, persönliche Referenzlisten sowie Kopien der Abschlussurkunden einzureichen. Die Nachweise und Zertifikate müssen dem Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sowie ggf. den Nachunternehmern eindeutig zuzuordnen sein.
a) vorgesehene(r) Fachplaner KG 440:
— mind. Elektrofachkraft gem. DIN VDE 1000-10, Nachweis durch:
1. Ausbildung zum Dipl. Ingenieur, Bachelor oder Master mit elektrotechnischem Hintergrund (Urkunde oder Zeugnis),
2. sowie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Elektrofachkraft im Bereich Niederspannungs- und Mittelspannungstechnik (Beruflicher Werdegang),
3. und gültige Jahresunterweisung für die Elektrofachkraft durch Vorgesetzte oder anerkannte Schulungseinrichtungen (Teilnahmebestätigung oder Eigenerklärung),
4. Zugang zu den einschlägigen Normen und Regelwerken in der jeweils gültigen Fassung (Eigenerklärung).
b) vorgesehener BIM- Gesamtkoordinator:
1. Abschluss als Bauingenieur, Architekt, Wirtschaftsingenieur oder in einer vergleichbaren technisch-akademischen Fachrichtung (Urkunde oder Zeugnis),
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Abwicklung von BIM-Projekten in den Rollen BIM-Management oder BIM-Gesamtkoordination (Beruflicher Werdegang, Projektliste),
1.2.4. Büroreferenzen:
Durch die Referenzen sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
Die Referenzprojekte müssen dem Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sowie ggf. den Nachunternehmern eindeutig zuzuordnen sein. Es sind Referenzprojekte vorzulegen, die hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und deren geforderte Leistungen mit dem Tag der Veröffentlichung nicht länger als 10 Jahre abgeschlossen sind.
Es werden nur Referenzen gewertet, die als Eigenerklärung mit dem vollständig ausgefüllten Referenzblatt (Anlage 7) eingereicht worden sind. Bei Bedarf ist die Vorlage zu vervielfältigen. Zusätzlich kann durch den jeweiligen Auftraggeber des Referenzprojektes eine Bestätigung durch ein entsprechendes Referenzschreiben mit Angabe des Leistungsumfangs und Kontaktdaten zum Ansprechpartner des Referenzgebers erfolgen.
Durch die Referenzen sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
1. Trinkwasseraufbereitungsanlage (Kommunal oder Industrie) mit Herstellkosten (KGR 200 bis 600) nach DIN 276 ≥ 10 Mio. EUR netto in der Funktion als Generalplaner:
a) Planung (mind. LPH 3-5) und
b) Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe (LPH 6-7) und
c) Bauoberleitung/Bauüberwachung (LPH 8).
Die Mindestanforderungen a), b) und c) können zusammen mit nur einer Referenz oder mit mehreren Referenzen nachgewiesen werden.
2. Mittelspannungsschaltanlage/Niederspannungsschaltanlage einschließlich Trafos, Antriebsysteme, Blitzschutz- und Erdungsanlagen sowie Beleuchtung- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen.
a) Planung (mind. LPH 3-5) und
b) Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe (LPH 6-7) und
c) Bauüberwachung (LPH 8).
Die Mindestanforderungen a), b) und c) können zusammen mit nur einer Referenz oder mit mehreren Referenzen nachgewiesen werden.
(3) RLT-Anlagen inkl. Gebäudeautomation mit übergeordneten Prozessleitsystemen im Bereich Wasserwerke oder Industrieanlagen.
a) Planung (mind. LPH 3-5) und
b) Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe (LPH 6-7) und
c) Bauüberwachung (LPH 8).
Die Mindestanforderungen a), b) und c) können zusammen mit nur einer Referenz oder mit mehreren Referenzen nachgewiesen werden.
Die Mindestanforderungen können zusammen mit nur einer Referenz oder mit mehreren Referenzen nachgewiesen werden.
Eigenerklärungen:
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Erklärung zu Projektantentätigkeiten nach § 7 VgV,
— Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen nach § 6 VgV,
— Erklärung zur Bewerbergemeinschaft,
— Erklärung zu Auftragsanteilen bei Unteraufträgen,
— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer im Sinne des § 36 Abs. 1 VgV.