Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.2.1. Personelle Ausstattung
Mitarbeiter:in mit abgeschlossener Hochschulausbildung oder gleichwertig im Tätigkeitsbereich des Auftrags:
— Für Ingenieurbau Durchschnitt der letzten 3 Jahre größer gleich 3 Mitarbeiter,
— für Freianlagen Durchschnitt der letzten 3 Jahre größer gleich 2 Mitarbeiter,
— für Tragwerksplanung Durchschnitt der letzten 3 Jahre größer gleich 2 Mitarbeiter,
— für Technische Ausrüstung — Gebäudetechnik HOAI Anlagengruppe 1 bis 3 Durchschnitt der letzten 3 Jahre größer gleich 2 Mitarbeiter,
— für Technische Ausrüstung — Elektrotechnik HOAI Anlagengruppe 4 Durchschnitt der letzten 3 Jahre größer gleich 3 Mitarbeiter,
— für Technische Ausrüstung — Verfahrenstechnische Anlagen HOAI Anlagengruppe 6 bis 7 Durchschnitt der letzten 3 Jahre größer gleich 2 Mitarbeiter.
1.2.2. Nachweise/Zertifikate
1 .Nachweis Bauvorlageberechtigung im Land Berlin/ Brandenburg, Nachweis durch:
(1) Berufsbezeichnung „Architekt:in“ (Eintrag in Architektenliste des Landes Berlin / Brandenburg oder eines anerkannten Bundeslandes) oder
(2) Berufsbezeichnung „Bauingenieur:in“ und Eintrag in der Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure (Baukammereintrag).
2. Fachplaner:in für vorbeugenden Brandschutz, Nachweis durch:
(1) Master of Engineering vorbeugender Brandschutz (Abschlussurkunde oder -zeugnis) o. glw. oder
(2) bestandene Fachfortbildung, z.B. EIPOS, TÜV, o. glw. (Urkunde oder Zertifikat).
3. Elektrofachkraft:in gem. DIN VDE 1000-10 mit Zusatzqualifikation Geprüfte Blitzschutz-Fachkraft für Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen, Nachweis durch:
(1) Zugang zum VDE Vorschriftenwerk (z. B. Abonnentennachweis)
(2) Bestandene Abschlussprüfung zur befähigten Person im Bereich des elektrischen Explosionsschutzes gem. §2 Absatz 6 und Abschnitt 3 BetrSichV (Urkunde oder Zertifikat).
(3) bestandene Abschlussprüfung zur Blitzschutz-Fachkraft für Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen (BEx-Fachkraft) gem. Weiterbildungsrichtlinien z. B. durch VDE oder VdS (Urkunde oder Zertifikat).
(4) Aktualisierungsseminar zum Erhalt der Fachkunde, wenn die Abschlussprüfung vor mehr als 5 Jahren abgelegt wurde (Teilnahmebestätigung).
1.2.3 Fachkunde und Erfahrungen des eingesetzten Personals
1. Objektplaner:in:
— mindestens staatlich anerkannter Hochschulabschluss (Diplom / Fachschulabschluss (FH) / Master) oder gleichwertig mit Schwerpunkt konstruktiver Ingenieurbau,
— mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung von Ingenieurbauwerken — Bauwerke u. Anlagen der Abwasserentsorgung (mind. LPH 3-8 HOAI; Teil 3, Abschnitt 3),
— mind. 2 Referenzen in der Abwasserbehandlung, davon ein Abwasserpumpwerk.
2. Tragwerksplaner:in:
— mindestens staatlich anerkannter Hochschulabschluss (Diplom / Fachschulabschluss (FH) / Master) oder gleichwertig — mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Tragwerksplanung (mind. LPH 3-6 HOAI; Teil 4, Abschnitt 1),
— mind. 1 Referenz für Ingenieurbauwerke — Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung
3. Fachplaner:in Verfahrenstechnik:
— mindestens staatlich anerkannter Hochschulabschluss (Diplom / Fachschulabschluss (FH) / Master) oder gleichwertig,
— mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Fachplanung Technische Ausrüstung; Anlgr. 6 + 7 (mind. LPH 3-8 HOAI; Teil 4, Abschnitt 2),
— mind. 2 Referenzen in der Abwasserbehandlung, davon ein Abwasserpumpwerk.
4. Fachplaner:in Gebäudetechnik:
— mindestens staatlich anerkannter Hochschulabschluss (Diplom / Fachschulabschluss (FH) / Master) oder gleichwertig — mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Fachplanung Technische Ausrüstung; Anlgr. 1 - 3 (mind. LPH 3-8 HOAI; Teil 4, Abschnitt 2),
— mind. 1 Referenz in der Abwasserbehandlung.
5. Fachplaner:in Elektrotechnik:
— mindestens Hochschulabschluss (Diplom) oder gleichwertig mit Schwerpunkt Elektrotechnik,
— mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Fachplanung von Elektrotechnischen Anlagen — Niederspannungsschaltanlagen — (mind. LPH 3-8 HOAI; Teil 4, Abschnitt 2),
— gültige Jahresunterweisung für die Elektrofachkraft durch Vorgesetzte oder anerkannte Schulungseinrichtungen (Teilnahmebestätigung oder Eigenerklärung),
— mind. 1 Referenz für eine Niederspannungsschaltanlage größer 1 kA mit Herstellkosten (KGR 200 bis 600) nach DIN 276 größer gleich 0,5 Mio. EUR netto (mind. LPH 3-6 HOAI und Bauüberwachung)).
1.2.4. Büroreferenzen
Die Referenzen müssen dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie ggf. den Nachunternehmern eindeutig zuzuordnen sein. Es werden nur Referenzen gewertet, die hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar und deren geforderte Leistungen mit dem Tag der Veröffentlichung nicht länger als 10 Jahre abgeschlossen sind.
Es werden nur Referenzen gewertet, die als Eigenerklärung mit dem vollständig ausgefüllten Referenzblatt (Anlage 7) eingereicht worden sind. Bei Bedarf ist die Vorlage zu vervielfältigen. Zusätzlich kann durch den jeweiligen Auftraggeber des Referenzprojektes eine Bestätigung durch ein entsprechendes Referenzschreiben mit Angabe des Leistungsumfangs und Kontaktdaten des Ansprechpartners des Referenzgebers erfolgen.
Durch mind. eine Referenz sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
1. Abwasserbehandlungsanlage oder Wasseraufbereitungsanlage mit Herstellkosten (KGR 200 bis 600) nach DIN 276 größer gleich 500 000 EUR netto in der Funktion als Generalplaner:
a) Planung (mind. LPH 3 - 5 HOAI),
b) Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 6-7 HOAI),
c) Bauoberleitung / Bauüberwachung (LPH 8 HOAI).
Die Mindestanforderungen a), b) und c) können zusammen mit nur einer Referenz oder mit mehreren Referenzen nachgewiesen werden.
2. tätig für einen öffentlichen Auftraggeber (gemäß §99 GWB).
3.Bauen im Bestand und unter laufendem Betrieb, für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke — Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung — :
a) Planung (mind. LPH 3 - 5 HOAI),
b) Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 6-7 HOAI),
c) Bauoberleitung / Bauüberwachung (LPH 8 HOAI).
Die Mindestanforderungen a), b) und c) können zusammen mit nur einer Referenz oder mit mehreren Referenzen nachgewiesen werden.
Eigenerklärungen:
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Erklärung zu Projektantentätigkeiten nach § 7 VgV,
— Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen nach § 6 VgV,
— Erklärung zur Bietergemeinschaft,
— Erklärung zu Auftragsanteilen bei Unteraufträgen,
— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer im Sinne des § 36 Abs. 1 VgV.
Frauenförderung:
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Der Auftraggeber fordert vor Zuschlagserteilung vom Bieter, der in die engere Wahl für den Zuschlag kommt sowie vom ggf. benannten Nachunternehmer eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §150a GewO (Auszüge nicht älter als 3 Monate). Der Bieter erklärt im Rahmen der Verpflichtungs- und Eigenerklärungen bereits mit Angebotsabgabe, ob Einträge enthalten sind.
Angaben zur Korruptionsregisterabfrage
Der Auftraggeber fordert vor Zuschlagserteilung vom Bieter, der in die engere Wahl für den Zuschlag kommt sowie ggf. vom benannten Nachunternehmer die personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) seiner verantwortlich handelnden Personen für die Abfrage beim Korruptionsregister ab.