Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignung 1 (K.O.-Kriterium) Vollständig ausgefüllte und unterschriebene „Bietereigenerklärung“:
1. Ich versichere, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
2. Ich erkläre, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
3. Ich erkläre, dass für das Unternehmen im Gewerbezentralregister keine Eintragung / nachfolgende Eintragung(en) ... verzeichnet ist/ sind.
Darüber hinaus erkläre ich, dass derzeit kein Verfahren / nachfolgende(s) Verfahren ... anhängig ist/ sind oder war(en), das/ die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/ können.
4. Ich versichere, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
5. Ich versichere, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat.
6. Ich versichere, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist.
7. Kartellrechtliche Compliance und Korruptionsprävention
a) Ich erkläre, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe – und darüber hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren – keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Ich erkläre, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
8. Ich erkläre, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
9. Ich erkläre, a) dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
10. Ich erkläre, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
11. Ich erkläre, dass das Unternehmen keine schwere Verfehlung/ folgende schwere Verfehlung, begangen hat ..., die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
12. Ich erkläre, dass ich keine Kenntnis/ folgende Kenntnis ... davon habe, dass a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
13. Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner: Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Wird keine der 3 nachfolgenden Möglichkeiten ausgewählt, wird das Angebot bereits deswegen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Ich erkläre, dass das Unternehmen den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner unter
http://www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex.html zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten. Oder die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. unter
http://www.bme.de/initiativen/compliance zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten. Hinweis: Aus der BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct und deren Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor. Oder einen eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) hat, der mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für das Unternehmen festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) zu beachten und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und versichern hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Uns ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt. Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens bzw. den Verbandskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Konzern Deutsche Bahn begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Konzern Deutsche Bahn verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/ oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) bzw. den Verbandskodex durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
14. Ich erkläre, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG), das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
15. Ich erkläre, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der Nr. 14 dieser Eigenerklärung auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Eine fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärung im Vergabeverfahren kann den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben; nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.;
Eignung 2 (K.O.-Kriterium) Vollständig ausgefüllte und unterschriebene „Lieferantenselbstauskunft“; Eignung 3 (K.O.-Kriterium) Fristgereichte Einreichung des Teilnahmeantrages