Im Leistungsumfang des AN: — Anforderungsmanagement zur Weiterentwicklung der Themen CBM/Telematik im DB Netz Maschinenpool, — Anforderungsmanagement für das System ISS 4.0 und die zugehörige Systemumgebung, — Unterstützung bei der Migration von SAP R/3 auf SAP S/4;Unterstützung bei der Erstellung der Digitalisierungsstrategie, — Erstellung von Datenanalysen und Präsentationen für Dashboards und Managementreports, — Betriebsführung der vorhandenen weiteren Softwarelösungen. Wartungs- und Supportleistungen; — Einweisung und Betriebsführung von betriebsnotwendigen Tablets.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Software-Unterstützung
Referenznummer: 2153523
Kurze Beschreibung:
Im Leistungsumfang des AN:
— Anforderungsmanagement zur Weiterentwicklung der Themen CBM/Telematik im DB Netz Maschinenpool,
— Anforderungsmanagement für das System ISS 4.0 und die zugehörige Systemumgebung,
— Unterstützung bei der Migration von SAP R/3 auf SAP S/4;Unterstützung bei der Erstellung der Digitalisierungsstrategie,
— Erstellung von Datenanalysen und Präsentationen für Dashboards und Managementreports,
— Betriebsführung der vorhandenen weiteren Softwarelösungen.
Wartungs- und Supportleistungen;
— Einweisung und Betriebsführung von betriebsnotwendigen Tablets.
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht Einkauf-Online
einkauf-online@deutschebahn.com zur Verfügung.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4. Zusätzlich zum geschätzten Gesamtwert, wie in Ziffern II.1.5) bzw. II.2.6) angegeben, wird der Höchstwert der unter diesem Rahmenvertrag abrufbaren Leistungen auf 9 480 000,00 EUR angegeben.
5. Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht Einkauf-Online
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4. Zusätzlich zum geschätzten Gesamtwert, wie in Ziffern II.1.5) bzw. II.2.6) angegeben, wird der Höchstwert der unter diesem Rahmenvertrag abrufbaren Leistungen auf 9 480 000,00 EUR angegeben.
5. Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Leistungsumfang des AN:
— Anforderungsmanagement zur Weiterentwicklung der Themen CBM/Telematik im DB Netz Maschinenpool,
— Anforderungsmanagement für das System ISS 4.0 und die zugehörige Systemumgebung,
— Unterstützung bei der Migration von SAP R/3 auf SAP S/4;Unterstützung bei der Erstellung der Digitalisierungsstrategie,
— Erstellung von Datenanalysen und Präsentationen für Dashboards und Managementreports,
— Betriebsführung der vorhandenen weiteren Softwarelösungen.
Wartungs- und Supportleistungen;
— Einweisung und Betriebsführung von betriebsnotwendigen Tablets.
— Betriebsführung der vorhandenen weiteren Softwarelösungen,
— Wartungs- und Supportleistungen,
Geschätzter Wert ohne MwSt: 7 900 000 EUR 💰
Dauer: 72 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmalig um 24 Monate zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignung 1 (K.O.-Kriterium) Vollständig ausgefüllte und unterschriebene „Bietereigenerklärung“:
1. Ich versichere, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
2. Ich erkläre, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
3. Ich erkläre, dass für das Unternehmen im Gewerbezentralregister keine Eintragung / nachfolgende Eintragung(en) ... verzeichnet ist/ sind.
Darüber hinaus erkläre ich, dass derzeit kein Verfahren / nachfolgende(s) Verfahren ... anhängig ist/ sind oder war(en), das/ die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/ können.
4. Ich versichere, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
5. Ich versichere, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Ich versichere, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat.
6. Ich versichere, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist.
7. Kartellrechtliche Compliance und Korruptionsprävention
a) Ich erkläre, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe – und darüber hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren – keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Ich erkläre, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe – und darüber hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren – keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Ich erkläre, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Ich erkläre, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
8. Ich erkläre, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
8. Ich erkläre, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
9. Ich erkläre, a) dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
9. Ich erkläre, a) dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
10. Ich erkläre, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
10. Ich erkläre, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
11. Ich erkläre, dass das Unternehmen keine schwere Verfehlung/ folgende schwere Verfehlung, begangen hat ..., die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
12. Ich erkläre, dass ich keine Kenntnis/ folgende Kenntnis ... davon habe, dass a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
12. Ich erkläre, dass ich keine Kenntnis/ folgende Kenntnis ... davon habe, dass a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
13. Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner: Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Wird keine der 3 nachfolgenden Möglichkeiten ausgewählt, wird das Angebot bereits deswegen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Ich erkläre, dass das Unternehmen den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner unter http://www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex.html zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten. Oder die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. unter http://www.bme.de/initiativen/compliance zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten. Hinweis: Aus der BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct und deren Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor. Oder einen eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) hat, der mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für das Unternehmen festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) zu beachten und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und versichern hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Uns ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt. Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens bzw. den Verbandskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Konzern Deutsche Bahn begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Konzern Deutsche Bahn verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/ oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) bzw. den Verbandskodex durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
13. Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner: Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Wird keine der 3 nachfolgenden Möglichkeiten ausgewählt, wird das Angebot bereits deswegen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Ich erkläre, dass das Unternehmen den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner unter http://www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex.html zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten. Oder die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. unter http://www.bme.de/initiativen/compliance zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten. Hinweis: Aus der BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct und deren Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor. Oder einen eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) hat, der mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für das Unternehmen festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) zu beachten und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und versichern hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Uns ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt. Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens bzw. den Verbandskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Konzern Deutsche Bahn begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Konzern Deutsche Bahn verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/ oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) bzw. den Verbandskodex durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
14. Ich erkläre, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG), das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
14. Ich erkläre, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG), das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
15. Ich erkläre, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der Nr. 14 dieser Eigenerklärung auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Eine fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärung im Vergabeverfahren kann den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben; nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
15. Ich erkläre, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der Nr. 14 dieser Eigenerklärung auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Eine fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärung im Vergabeverfahren kann den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben; nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.;
Eignung 2 (K.O.-Kriterium) Vollständig ausgefüllte und unterschriebene „Lieferantenselbstauskunft“; Eignung 3 (K.O.-Kriterium) Fristgereichte Einreichung des Teilnahmeantrages
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignung 4 (K.O.-Kriterium) Bitte bestätigen Sie, dass Sie in Ihrem festen Personalstamm über mindestens 4 Anforderungsmanager verfügen, die sowohl onsite beim AG als auch remote eingesetzt werden können. Als fester Personalstamm werden Fachkräfte verstanden, die je in mindestens einem der vom Bewerber genannten Referenzprojekten (s. Eignung 6 bis 11) als Anforderungsmanager zum Einsatz kamen und Ihnen weiterhin zur Verfügung stehen. Davon müssen mindestens 3 Anforderungsmanager für die Rolle „Prozess- und Softwareentwicklung“ sowie 1 Anforderungsmanager für die Rolle „Operative Technologien“ die Anforderungen gemäß dem Rollenkatalogs erfüllen.
Eignung 4 (K.O.-Kriterium) Bitte bestätigen Sie, dass Sie in Ihrem festen Personalstamm über mindestens 4 Anforderungsmanager verfügen, die sowohl onsite beim AG als auch remote eingesetzt werden können. Als fester Personalstamm werden Fachkräfte verstanden, die je in mindestens einem der vom Bewerber genannten Referenzprojekten (s. Eignung 6 bis 11) als Anforderungsmanager zum Einsatz kamen und Ihnen weiterhin zur Verfügung stehen. Davon müssen mindestens 3 Anforderungsmanager für die Rolle „Prozess- und Softwareentwicklung“ sowie 1 Anforderungsmanager für die Rolle „Operative Technologien“ die Anforderungen gemäß dem Rollenkatalogs erfüllen.
Die Eignungskriterien 5 bis 13 sind K.O.-Kriterien mit zusätzlicher Bewertung. Die Eignungskriterien 14 bis 15 sind Soll-Kriterien. Der Bewerber muss die Grundanforderung der Kriterien 5 bis 13, sowie mindestens 40 % der „Maximal erreichbaren Punkte“ aller Bewertungskriterien (Kriterien 5 bis 15) erzielt haben, sonst wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen (K.O.).
Die Eignungskriterien 5 bis 13 sind K.O.-Kriterien mit zusätzlicher Bewertung. Die Eignungskriterien 14 bis 15 sind Soll-Kriterien. Der Bewerber muss die Grundanforderung der Kriterien 5 bis 13, sowie mindestens 40 % der „Maximal erreichbaren Punkte“ aller Bewertungskriterien (Kriterien 5 bis 15) erzielt haben, sonst wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen (K.O.).
Eignung 5 Bitte stellen Sie ein Referenzprojekt dar, in dem Sie CBM- oder Telematik-Leistungen im europäischen Bahnsektor erbracht haben. Der Projektzeitraum muss mindestens 3 Monate umfasst haben und der Projektabschluss darf maximal 3 Jahre zurückliegen (rückblickend ab Zeitpunkt der Veröffentlichung).
Eignung 5 Bitte stellen Sie ein Referenzprojekt dar, in dem Sie CBM- oder Telematik-Leistungen im europäischen Bahnsektor erbracht haben. Der Projektzeitraum muss mindestens 3 Monate umfasst haben und der Projektabschluss darf maximal 3 Jahre zurückliegen (rückblickend ab Zeitpunkt der Veröffentlichung).
Eignung 6 Bitte stellen Sie ein Referenzprojekt dar, in dem Sie ein Projekt mit SAP mit einer Gesamtdauer von mindestens 6 Monaten durchgeführt haben. Der Projektabschluss darf maximal 3 Jahre zurückliegen (rückblickend ab Zeitpunkt der Veröffentlichung).
Eignung 6 Bitte stellen Sie ein Referenzprojekt dar, in dem Sie ein Projekt mit SAP mit einer Gesamtdauer von mindestens 6 Monaten durchgeführt haben. Der Projektabschluss darf maximal 3 Jahre zurückliegen (rückblickend ab Zeitpunkt der Veröffentlichung).
Eignung 7 Bitte stellen Sie ein Referenzprojekt dar, in dem Sie Leistungen im Kontext der Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen erbracht haben. Der Projektzeitraum muss mindestens 3 Monate umfasst haben und der Projektabschluss darf maximal 3 Jahre zurückliegen (rückblickend ab Zeitpunkt der Veröffentlichung).
Eignung 7 Bitte stellen Sie ein Referenzprojekt dar, in dem Sie Leistungen im Kontext der Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen erbracht haben. Der Projektzeitraum muss mindestens 3 Monate umfasst haben und der Projektabschluss darf maximal 3 Jahre zurückliegen (rückblickend ab Zeitpunkt der Veröffentlichung).
Eignung 8 Bitte stellen Sie ein Referenzprojekt dar, in dem Sie Leistungen im Kontext der Datenbankarchitektur erbracht haben. Der Projektzeitraum muss mindestens 3 Monate umfasst haben und der Projektabschluss darf maximal 3 Jahre zurückliegen (rückblickend ab Zeitpunkt der Veröffentlichung).
Eignung 8 Bitte stellen Sie ein Referenzprojekt dar, in dem Sie Leistungen im Kontext der Datenbankarchitektur erbracht haben. Der Projektzeitraum muss mindestens 3 Monate umfasst haben und der Projektabschluss darf maximal 3 Jahre zurückliegen (rückblickend ab Zeitpunkt der Veröffentlichung).
Eignung 9 Bitte stellen Sie ein Referenzprojekt dar, in dem Sie Leistungen im Kontext einer IT-Landschaft erbracht haben. Der Projektzeitraum muss mindestens 3 Monate umfasst haben und der Projektabschluss darf maximal 3 Jahre zurückliegen (rückblickend ab Zeitpunkt der Veröffentlichung).
Eignung 9 Bitte stellen Sie ein Referenzprojekt dar, in dem Sie Leistungen im Kontext einer IT-Landschaft erbracht haben. Der Projektzeitraum muss mindestens 3 Monate umfasst haben und der Projektabschluss darf maximal 3 Jahre zurückliegen (rückblickend ab Zeitpunkt der Veröffentlichung).
Eignung 10 Bitte stellen Sie ein Referenzprojekt dar, in dem Sie Leistungen im Kontext der Serverarchitektur erbracht haben. Der Projektzeitraum muss mindestens 3 Monate umfasst haben und der Projektabschluss darf maximal 3 Jahre zurückliegen (rückblickend ab Zeitpunkt der Veröffentlichung).
Eignung 10 Bitte stellen Sie ein Referenzprojekt dar, in dem Sie Leistungen im Kontext der Serverarchitektur erbracht haben. Der Projektzeitraum muss mindestens 3 Monate umfasst haben und der Projektabschluss darf maximal 3 Jahre zurückliegen (rückblickend ab Zeitpunkt der Veröffentlichung).
Eignung 11 Bitte stellen Sie ein Referenzprojekt dar, in dem Sie Leistungen im Kontext der Entwicklung und Durchführung von BI Systemen (z.B. Qlik oder Tableau) erbracht haben. Der Projektzeitraum muss mindestens 3 Monate umfasst haben und der Projektabschluss darf maximal 3 Jahre zurückliegen (rückblickend ab Zeitpunkt der Veröffentlichung).
Eignung 11 Bitte stellen Sie ein Referenzprojekt dar, in dem Sie Leistungen im Kontext der Entwicklung und Durchführung von BI Systemen (z.B. Qlik oder Tableau) erbracht haben. Der Projektzeitraum muss mindestens 3 Monate umfasst haben und der Projektabschluss darf maximal 3 Jahre zurückliegen (rückblickend ab Zeitpunkt der Veröffentlichung).
Eignung 12 Bitte reichen Sie mindestens 2 beispielhafte Expertenprofile für die Rolle Anforderungsmanager – Prozess- und Softwareentwicklung ein, die aus dem festen Personalstamm gemäß Eignung 4 stammen. Dabei kann ein Profil sowohl für diese als auch für Eignung 13 verwendet werden. Jedes Profil soll 3 Projektreferenzen enthalten, in den die angegebenen Expertisen Anwendung fanden. Die für Eignung 5-12 verwendeten Projektreferenzen können ebenfalls als Projektreferenz in den Profilen verwendet werden, sofern der/die ExpertIn in diesem Projekt eingesetzt wurde.
Eignung 12 Bitte reichen Sie mindestens 2 beispielhafte Expertenprofile für die Rolle Anforderungsmanager – Prozess- und Softwareentwicklung ein, die aus dem festen Personalstamm gemäß Eignung 4 stammen. Dabei kann ein Profil sowohl für diese als auch für Eignung 13 verwendet werden. Jedes Profil soll 3 Projektreferenzen enthalten, in den die angegebenen Expertisen Anwendung fanden. Die für Eignung 5-12 verwendeten Projektreferenzen können ebenfalls als Projektreferenz in den Profilen verwendet werden, sofern der/die ExpertIn in diesem Projekt eingesetzt wurde.
Eignung 13 Bitte reichen Sie mindestens 2 beispielhafte Expertenprofile für die Rolle Anforderungsmanager – Operative Technologien ein, die aus dem festen Personalstamm gemäß Eignung 4 stammen. Dabei kann ein Profil sowohl für diese als auch für Eignung 12 verwendet werden. Jedes Profil soll 3 Projektreferenzen enthalten, in den die angegebenen Expertisen Anwendung fanden. Die für Eignung 6-11 verwendeten Projektreferenzen können ebenfalls als Projektreferenz in den Profilen verwendet werden, sofern der/die ExpertIn in diesem Projekt eingesetzt wurde. Verwenden Sie dafür die beigefügte Profilvorlage.
Eignung 13 Bitte reichen Sie mindestens 2 beispielhafte Expertenprofile für die Rolle Anforderungsmanager – Operative Technologien ein, die aus dem festen Personalstamm gemäß Eignung 4 stammen. Dabei kann ein Profil sowohl für diese als auch für Eignung 12 verwendet werden. Jedes Profil soll 3 Projektreferenzen enthalten, in den die angegebenen Expertisen Anwendung fanden. Die für Eignung 6-11 verwendeten Projektreferenzen können ebenfalls als Projektreferenz in den Profilen verwendet werden, sofern der/die ExpertIn in diesem Projekt eingesetzt wurde. Verwenden Sie dafür die beigefügte Profilvorlage.
Eignung 14 Der Bewerber verfügt über Personal mit cross-funktionalen Eigenschaften aus den Profilen „Anforderungsmanager – Prozess- und Softwareentwicklung“ und „Anforderungsmanager – Prozess- und Softwareentwicklung“. Die in Eignung 12 und 13 eingereichten Profile „Anforderungsmanager – Prozess- und Softwareentwicklung“ (2 Profile mit Erfüllungsgrad „erfüllt“) sowie „Anforderungsmanager – Operative Technologien“ (2 Profile mit Erfüllungsgrad „erfüllt“) müssen dafür jeweils mindestens 50 % der maximalen Punktzahl für die technische Expertise sowie Business Consulting Kompetenzen erreichen, um als cross-funktional qualifiziert zu werden.
Eignung 14 Der Bewerber verfügt über Personal mit cross-funktionalen Eigenschaften aus den Profilen „Anforderungsmanager – Prozess- und Softwareentwicklung“ und „Anforderungsmanager – Prozess- und Softwareentwicklung“. Die in Eignung 12 und 13 eingereichten Profile „Anforderungsmanager – Prozess- und Softwareentwicklung“ (2 Profile mit Erfüllungsgrad „erfüllt“) sowie „Anforderungsmanager – Operative Technologien“ (2 Profile mit Erfüllungsgrad „erfüllt“) müssen dafür jeweils mindestens 50 % der maximalen Punktzahl für die technische Expertise sowie Business Consulting Kompetenzen erreichen, um als cross-funktional qualifiziert zu werden.
Eignung 15 Bitte verfassen Sie eine Stellungnahme (maximal 1 000 Wörter) zu Ihren relevanten Qualifikationen und Ihrer Expertise im Bereich Daten- und Informationsschutz. Beschreiben Sie, sofern zutreffend, Ihre Handhabung zum Daten- und Informationsschutz im Kunden- und eigenen Unternehmen.
Eignung 15 Bitte verfassen Sie eine Stellungnahme (maximal 1 000 Wörter) zu Ihren relevanten Qualifikationen und Ihrer Expertise im Bereich Daten- und Informationsschutz. Beschreiben Sie, sofern zutreffend, Ihre Handhabung zum Daten- und Informationsschutz im Kunden- und eigenen Unternehmen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Der Auftraggeber leistet keine Vorauszahlungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen: Die fällige Vergütung ist 21 Tage unter Abzug von 3 % Skonto oder 30 Tage netto nach Eingang der Rechnung bei der Rechnungsempfangsstelle des Auftraggebers zu zahlen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber (AG) wird die 3 geeignetsten Bewerber auf Basis der erreichten Gesamtpunktzahl (aus dem Teilnahmewettbewerb) zur Angebotsabgabe auffordern.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-08-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 7 Monate
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht Einkauf-Online
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4. Zusätzlich zum geschätzten Gesamtwert, wie in Ziffern II.1.5) bzw. II.2.6) angegeben, wird der Höchstwert der unter diesem Rahmenvertrag abrufbaren Leistungen auf 9 480 000,00 EUR angegeben.
5. Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 131-349204 (2021-07-06)
Ergänzende Angaben (2021-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Leistungsumfang des AN:
— Anforderungsmanagement zur Weiterentwicklung der Themen CBM/Telematik im DB Netz Maschinenpool,
— Anforderungsmanagement für das System ISS 4.0 und die zugehörige Systemumgebung,
— Unterstützung bei der Migration von SAP R/3 auf SAP S/4;Unterstützung bei der Erstellung der Digitalisierungsstrategie,
— Erstellung von Datenanalysen und Präsentationen für Dashboards und Managementreports,
— Betriebsführung der vorhandenen weiteren Softwarelösungen.
Wartungs- und Supportleistungen;
— Einweisung und Betriebsführung von betriebsnotwendigen Tablets
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: — Einweisung und Betriebsführung von betriebsnotwendigen Tablets
Quelle: OJS 2021/S 144-384234 (2021-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Leistungsumfang des AN:
- Anforderungsmanagement zur Weiterentwicklung der Themen CBM/Telematik im DB Netz Maschinenpool;
- Anforderungsmanagement für das System ISS 4.0 und die zugehörige Systemumgebung;
- Unterstützung bei der Migration von SAP R/3 auf SAP S/4;Unterstützung bei der Erstellung der Digitalisierungsstrategie;
- Erstellung von Datenanalysen und Präsentationen für Dashboards und Managementreports;
- Betriebsführung der vorhandenen weiteren Softwarelösungen;
Wartungs- und Supportleistungen;
- Einweisung und Betriebsführung von betriebsnotwendigen Tablets
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht Einkauf-Online
einkauf-online@deutschebahn.com zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4) Zusätzlich zum geschätzten Gesamtwert, wie in Ziffern II.1.5) bzw. II.2.6) angegeben, wird der Höchstwert der unter diesem Rahmenvertrag abrufbaren Leistungen auf 9 480 000,00 EUR angegeben.
5) Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht Einkauf-Online
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4) Zusätzlich zum geschätzten Gesamtwert, wie in Ziffern II.1.5) bzw. II.2.6) angegeben, wird der Höchstwert der unter diesem Rahmenvertrag abrufbaren Leistungen auf 9 480 000,00 EUR angegeben.
5) Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- Anforderungsmanagement zur Weiterentwicklung der Themen CBM/Telematik im DB Netz Maschinenpool;
- Anforderungsmanagement für das System ISS 4.0 und die zugehörige Systemumgebung;
- Unterstützung bei der Migration von SAP R/3 auf SAP S/4;Unterstützung bei der Erstellung der Digitalisierungsstrategie;
- Erstellung von Datenanalysen und Präsentationen für Dashboards und Managementreports;
- Betriebsführung der vorhandenen weiteren Softwarelösungen;
- Einweisung und Betriebsführung von betriebsnotwendigen Tablets
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-08 📅
Name: Frachtwerk GmbH
Postanschrift: Große Präsidentenstraße 10
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 7 900 000 EUR 💰
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4) Zusätzlich zum geschätzten Gesamtwert, wie in Ziffern II.1.5) bzw. II.2.6) angegeben, wird der Höchstwert der unter diesem Rahmenvertrag abrufbaren Leistungen auf 9 480 000,00 EUR angegeben.
5) Corona-Virus:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.