Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) beabsichtigt, zur Ertüchtigung passiver Infrastrukturverkabelungen (PIV) an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft einen Mehr-Partner-Rahmenvertrag für die Bedarfsträger des Landes Berlins (die Bezirke als Schulträger und SenBJF) bereitzustellen. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren für bis zu 753 Schulstandorte durchgeführt. Das Vergabeverfahren hat das Ziel des Abschlusses eines Mehr-Partner-Rahmenvertrages mit maximal 60 Rahmenvertragspartnern (vorbehaltlich einer Erweiterung auf bis zu 70 Rahmenvertragspartner).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kabelinfrastruktur
Referenznummer: 01_2021
Kurze Beschreibung:
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) beabsichtigt, zur Ertüchtigung passiver Infrastrukturverkabelungen (PIV) an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft einen Mehr-Partner-Rahmenvertrag für die Bedarfsträger des Landes Berlins (die Bezirke als Schulträger und SenBJF) bereitzustellen.
Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren für bis zu 753 Schulstandorte durchgeführt. Das Vergabeverfahren hat das Ziel des Abschlusses eines Mehr-Partner-Rahmenvertrages mit maximal 60 Rahmenvertragspartnern (vorbehaltlich einer Erweiterung auf bis zu 70 Rahmenvertragspartner).
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) beabsichtigt, zur Ertüchtigung passiver Infrastrukturverkabelungen (PIV) an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft einen Mehr-Partner-Rahmenvertrag für die Bedarfsträger des Landes Berlins (die Bezirke als Schulträger und SenBJF) bereitzustellen.
Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren für bis zu 753 Schulstandorte durchgeführt. Das Vergabeverfahren hat das Ziel des Abschlusses eines Mehr-Partner-Rahmenvertrages mit maximal 60 Rahmenvertragspartnern (vorbehaltlich einer Erweiterung auf bis zu 70 Rahmenvertragspartner).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kabelinfrastruktur📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) beabsichtigt, zur Ertüchtigung passiver Infrastrukturverkabelungen (PIV) an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft einen Mehr-Partner-Rahmenvertrag für die Bedarfsträger des Landes Berlins (die Bezirke als Schulträger und SenBJF) bereitzustellen.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) beabsichtigt, zur Ertüchtigung passiver Infrastrukturverkabelungen (PIV) an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft einen Mehr-Partner-Rahmenvertrag für die Bedarfsträger des Landes Berlins (die Bezirke als Schulträger und SenBJF) bereitzustellen.
Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren für bis zu 753 Schulstandorte durchgeführt. Das Vergabeverfahren hat das Ziel des Abschlusses eines Mehr-Partner-Rahmenvertrages mit maximal 60 Rahmenvertragspartnern (vorbehaltlich einer Erweiterung auf bis zu 70 Rahmenvertragspartner).
Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren für bis zu 753 Schulstandorte durchgeführt. Das Vergabeverfahren hat das Ziel des Abschlusses eines Mehr-Partner-Rahmenvertrages mit maximal 60 Rahmenvertragspartnern (vorbehaltlich einer Erweiterung auf bis zu 70 Rahmenvertragspartner).
Dezentrale Trägerschaft bedeutet, dass jeder Bezirk in eigener Zuständigkeit die Verwaltung und Unterhaltung der allgemeinbildenden Schulen, insbesondere in Bezug auf Bau, Ausstattung und Unterhaltung, wahrnimmt. Die Verantwortung für die passive Infrastruktur liegt bei den jeweiligen 12 bezirklichen Schulträgern.
Dezentrale Trägerschaft bedeutet, dass jeder Bezirk in eigener Zuständigkeit die Verwaltung und Unterhaltung der allgemeinbildenden Schulen, insbesondere in Bezug auf Bau, Ausstattung und Unterhaltung, wahrnimmt. Die Verantwortung für die passive Infrastruktur liegt bei den jeweiligen 12 bezirklichen Schulträgern.
Der Mehr-Partner-Rahmenvertrag soll den Schulträgern die Möglichkeit eröffnen, im Rahmen von Miniwettbewerben die passive Infrastrukturverkabelung an den jeweiligen Schulstandorten kostengünstig zu beschaffen.
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) 248.100.000 Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Legende für III.1.1, III.1.2, III.1.3, III.2.2 (u.a. von wem die Unterlagen einzureichen sind):
(A) = Ausschlusskriterium,
(B) = Bewertungskriterium,
*A = Einzelbewerber, bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbewerber, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftrag-nehmer angesehen)
*L = Einzelbewerber, bei Bewerbergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind
* = Auftraggeber der Referenz / Empfänger der Leistung darf nicht identisch sein mit dem Bewerber bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer
III.1.1.1 (A): Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen V 124.H F; *A, *U;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(Legende siehe III.1.1)
III.1.2.1 (A): Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur) unter Verwendung des Formulars E I und darüber hinausgehend formlos; *A, *U;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.2.1 (A): Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur) unter Verwendung des Formulars E I und darüber hinausgehend formlos; *A, *U;
III.1.2.2 (A): Nettogesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E I; *A, *U;
III.1.2.3 (A): Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5.000.000 EUR je Schadensereignis und für Sachschäden sowie Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 1.000.000 EUR je Schadensereignis. Soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger als die vorgenannten Summen sind, muss mit der Bewerbung eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall im Rahmen des Miniwettbewerbs eingereicht werden.; *E
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.2.3 (A): Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5.000.000 EUR je Schadensereignis und für Sachschäden sowie Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 1.000.000 EUR je Schadensereignis. Soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger als die vorgenannten Summen sind, muss mit der Bewerbung eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall im Rahmen des Miniwettbewerbs eingereicht werden.; *E
Mindeststandards:
(Legende siehe III.1.1)
zu III.1.2.3 (A): Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5.000.000 EUR je Schadensereignis und für Sachschäden sowie Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 1.000.000 EUR je Schadensereignis
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(Legende siehe III.1.1)
III.1.3.1 (A): Gesamtmitarbeitendenanzahl im Jahresmittel in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Verwendung des Formulars E I; *A, *U;
III.1.3.2 (A): Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars V 125EU F (technische und berufliche Leistungsfähigkeit); *A;
III.1.3.3 (A): Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars V 126EU F (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit); *A;
III.1.3.4 (A): Eigenerklärung anderer Unternehmen unter Verwendung des Formulars V 236 EU F (Verpflichtungserklärung); *U;
III.1.3.5 (B): Angabe von drei Unternehmensreferenzen gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E II. Gleichwertig ist eine Unternehmensreferenz dann, wenn das Projekt den termingerechten Aufbau einer passiven Infrastrukturverkabelung für ein Gebäude mit arbeitstäglicher Nutzung durch größere Personenzahlen und mindestens zehn Räumen beinhaltet.; *L;
III.1.3.5 (B): Angabe von drei Unternehmensreferenzen gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E II. Gleichwertig ist eine Unternehmensreferenz dann, wenn das Projekt den termingerechten Aufbau einer passiven Infrastrukturverkabelung für ein Gebäude mit arbeitstäglicher Nutzung durch größere Personenzahlen und mindestens zehn Räumen beinhaltet.; *L;
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(Legende siehe III.1.1)
III.2.2.1 (A): Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars V 246 F; *A, *U;
III.2.2.2 (A): Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und Vollmacht unter Verwendung des Formulars V 238 F, soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird (gemeint ist hier der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bzw. die Bewerbung, ebenso an anderen Stellen, in denen die Unterlagen für das vorliegende Verfahren auf Stufe 1 von Bietern oder Angeboten sprechen).; *A
III.2.2.2 (A): Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und Vollmacht unter Verwendung des Formulars V 238 F, soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird (gemeint ist hier der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bzw. die Bewerbung, ebenso an anderen Stellen, in denen die Unterlagen für das vorliegende Verfahren auf Stufe 1 von Bietern oder Angeboten sprechen).; *A
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 70
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:01
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertragesgemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über denAbschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wordenist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Fristzur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertragesgemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über denAbschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wordenist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Fristzur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2021/S 235-615462 (2021-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 248 100 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-24 📅
Name: KTF-Berlin GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 248 100 000 EUR 💰
Name: ARKTIS Gesellschaft für Telekommunikation und Datentechnik mbH
EFA Elektro- und Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG
Postort: Werder
Land: Potsdam-Mittelmark🏙️
Name: abl social-federation GmbH
Postort: Nürnberg
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: Pro-eltek GmbH
Ritter Starkstromtechnik Berlin GmbH & Co. KG
Ostermann Elektroanlagen GmbH
SK Systeme & Service GmbH
netgo GmbH
Blank & Hehl GmbH
MINHOFF GmbH
Köpenicker Elektro- und Service GmbH (KESG mbH)
Elektro Jahn GmbH & Co. KG
Postort: Frankfurt (Oder)
Land: Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt🏙️
Name: SBS GmbH
Postort: Borkheide
Name: The Cloud Networks Germany GmbH
Postort: München
Land: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 15
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes BerlinPostanschrift
Quelle: OJS 2022/S 042-108115 (2022-02-24)