Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
Bei Bietern, die sich präqualifiziert haben, genügt insoweit die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Vorlage von mind.3 vergleichbaren Referenzen bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand (Konzeption, Organisation und Durchführung einer Veranstaltung). bzgl. früher ausgeführter Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können auch Referenzen berücksichtigt werden, deren Leistungen bis zu 5 Jahre zurückliegen. Die Leistungen müssen nicht abgeschlossen sein.
Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
- Name des Auftraggebers
- inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der er-brachten Leistung
- Erbringungszeitpunkt
- Wert der erbrachten Leistung
Mindestvoraussetzung:
• Mindestens zwei Referenzen müssen in Zusammenarbeit mit einer oberste Landes- oder Bundesbehörde durchgeführt worden sein.
• Mindestens eine Referenz muss den Bereich beruflicher Bildung abdecken.