Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl:
Angabe über die Anzahl an Vollbeschäftigungseinheiten in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Stichtag 1.1.2020.
(2) Darstellung der Spezialisierung auf die Themen Employer Branding und Personalmarketing.
Hinweis: Bei einer Bewerbergemeinschaft können die geforderten Spezialisierungen gemeinsam nachgewiesen werden
(3) Benennung eines Kernteams:
Es ist ein Kernteam zu benennen, welches für die Leistungserbringung vorgesehen ist. Eine Person darf nur maximal eine Position begleiten. Die Mitglieder des Kernteams dürfen nur mit Zustimmung der Auftraggeberin bei gleicher Eignung ausgewechselt werden.
— Projektverantwortlicher Berater mit Erfahrung im Bereich der Entwicklung von Arbeitgebermarken- und Personalmarketing-Konzepten und deren Umsetzung,
— Projektverantwortlicher Stratege mit Erfahrung im Bereich der Entwicklung von Arbeitgebermarken- und Personalmarketing-Konzepten und deren Umsetzung,
— Projektverantwortlicher Kreativer (Art) mit Erfahrung im Bereich der Entwicklung von Arbeitgebermarken- und Personalmarketing-Konzepten und deren Umsetzung,
— Projektverantwortlicher Kreativer (Text/Redaktion) mit Erfahrung im Bereich der Entwicklung von Arbeitgebermarken- und Personalmarketing-Konzepten und deren Umsetzung,
— Projektverantwortlicher Web- und Digital-Spezialist mit Erfahrung im Bereich der Entwicklung von Arbeitgebermarken- und Personalmarketing-Konzepten und deren Umsetzung,
— Projektverantwortlicher Social-Media-Spezialist mit Erfahrung im Bereich der Entwicklung von Arbeitgebermarken- und Personalmarketing-Konzepten und deren Umsetzung.
Die fachliche und berufliche Qualifikation des für die Leistungserbringung vorgesehenen Kernteams ist jeweils separat darzustellen:
— Berufserfahrung (in Jahren) in Bereichen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
(Mindestvoraussetzung: 5 Jahre)
— Darstellung eines Projektes/mehrerer Projekte (in jeweiliger Position), aus dem das Vorhandensein des für die Leistungserbringung notwendigen Fachwissens abgeleitet werden kann.
(4) Angabe von prüfbaren Referenzen:
Es sind mindestens 2 Referenzen über früher ausgeführte Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden, und nach Art, Verwendungszweck und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, nachzuweisen. Dabei muss jeweils mindestens eine Referenz Leistungen aus den folgenden Kategorien abdecken:
a) Kategorie 1: Strategieentwicklung, Kreative Umsetzung, Employer Branding Kampagne
— Strategische Ableitung und Übersetzung einer Arbeitgeberpositionierung in ein Kreativkonzept.
Bei dem Referenzprojekt muss es sich um die Entwicklung eines neuen Arbeitgebermarkenkonzeptes handeln, welche/s mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Art und dem Umfang vergleichbar ist. Das bedeutet, dass die Markenkampagne für ein erklärungsbedürftiges Produkt oder eine erklärungsbedürftige Dienstleistung bzw. ein komplexes Thema entwickelt wurde. Es muss eine Employer Branding Kampagne über mehrere Kanalarten/Mediengattungen (klassisch, digital) darstellen.
b) Kategorie 2: Strategieentwicklung, Kreative Umsetzung, Recruitingkampagne
— Strategische Herleitung und Umsetzung einer Rekrutierungskampagne.
Bei dem Referenzprojekt muss es sich um eine kreative Entwicklung und Umsetzung einer Rekrutierungskampagne handeln, die sich über mehrere Kanalarten/Mediengattungen (Offline- und Online, Event/Messen) erstreckt. Das Referenzprojekt soll unterschiedliche aktivierende Maßnahmen enthalten (von der Stellenanzeige über SEA bis zu Social Media Ads) und Ergebnisse auf Basis von KPIs aufzeigen.
Zu den Referenzen sind insbesondere folgende Angaben zu tätigen:
a) Angabe des öffentlichen / privaten Auftraggebers,
b) Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber für Rückfragen (Vor- und Zuname, Telefon, Telefax/E-Mail),
c) Angabe des Leistungszeitraums,
d) Schriftliche Darstellung der durch den Bewerber erbrachten Leistungen im Rahmen des Referenzprojektes.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Es wird daher darum gebeten, einen Ansprechpartner des Referenzauftraggebers anzugeben.