Land Baden-Württemberg (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration) – Europaweite Vergabe von Einrichtung und Betrieb eines elektronischen Rechtsinformationsdienstes
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Land Baden-Württemberg (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration) – Europaweite Vergabe von Einrichtung und Betrieb eines elektronischen...”
Titel
Land Baden-Württemberg (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration) – Europaweite Vergabe von Einrichtung und Betrieb eines elektronischen Rechtsinformationsdienstes
2020/3517
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Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von Datenbanksoftware📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens sind die Einrichtung und laufende Pflege eines webbasierten elektronischen Rechtsinformationsdienstes.”
1️⃣
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens sind
a) die Einrichtung und laufende Pflege eines elektronischen Rechtsinformationsdienstes – im Folgenden auch als...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens sind
a) die Einrichtung und laufende Pflege eines elektronischen Rechtsinformationsdienstes – im Folgenden auch als „RID-BW Vollversion“ (Rechtsinformationsdienst „Vollversion Landesrecht BW“) bezeichnet - als juristisches Informationssystem für die Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg.
Nutzer sind in erster Linie die
— Verwaltungen,
— Gerichte,
— Polizei- und Justizbehörden,
— Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen,
— öffentliche Schulen usw. des Landes Baden-Württemberg.
b) die Einrichtung und laufende Pflege eines elektronischen Rechtsinformationsdienstes – im Folgenden auch als „RID-BW Bürgerservice" (Rechtsinformationsdienst „Bürgerservice Landesrecht BW") bezeichnet – als juristisches Informationssystem für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.
Bei Systeme gemeinsam (Vollversion und Bürgerservice) werden im Folgenden auch als „RID-BW" bezeichnet.
Der Auftragnehmer (AN) muss diesen RID-BW als Web-Anwendung (Web-Applikation) bereitstellen und dazu während der Vertragslaufzeit
— den Bestand sowie
— alle neu veröffentlichten Regelungen und
— sonstigen Bekanntmachungen jeweils aus den vereinbarten Quellen sowie
— die Rechtsprechung insb. der Gerichte und der Vergabekammer des Landes
In elektronischer Form aufbereiten und aktuell halten. Dies gilt auch für Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Europäischen Union.
Der RID-BW muss ab Januar 2024 in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Es ist vorgesehen, dass ein Probebetrieb bereits im 2. Halbjahr 2023 startet. Es ist eine Grundvertragslaufzeit (beginnend 1.1.2024) von 7 Jahren mit Verlängerungsoptionen um bis zu maximal 3 Jahren vorgesehen.
Nähere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen für die beiden oben genannten Anwendungen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Leistungsbeschreibung bis zur Angebotsphase noch geringfügig zu modifizieren. Den für die Angebotsabgabe ausgewählten Bietern wird die endgültige Form der Leistungsbeschreibung mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionsumfang/technische Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Visuelle Erscheinung/Bedienbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zu Implementierung und Support
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Un-vollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. In diesem Zusammenhang wird insbesondere die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen mit der vorliegenden Aufgabe berücksichtigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
(2) Nachweis von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
(2) Nachweis von Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Betrieb nach dem 1. Januar 2010).
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Beschreibung des Leistungsgegenstand und -umfangs,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Screenshots etc.).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es gelten in Bzeug auf Ziffer (2) folgende Mindestanforderungen (Mindestreferenz):
— Nachweis von mindestens einer Referenz über Einrichtung und den Betrieb...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es gelten in Bzeug auf Ziffer (2) folgende Mindestanforderungen (Mindestreferenz):
— Nachweis von mindestens einer Referenz über Einrichtung und den Betrieb eines elektronischen Rechtsinformationsdienstes (Datenbank mit Rechtsnormen und Gerichtsentscheidungen) für eine staatliche Institution (Land, Bund, EU etc.).
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen...”
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDPDF
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2021/S 079-202707 (2021-04-20)
Ergänzende Angaben (2021-04-26)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 079-202707
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-05-24 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-05-25 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2021/S 084-217429 (2021-04-26)
Ergänzende Angaben (2021-05-17)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-05-25 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-06-21 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Neuer Wert
Text: Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Quelle: OJS 2021/S 098-258436 (2021-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Land Baden-Württemberg (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration) - Europaweite Vergabe von Einrichtung und Betrieb eines elektronischen...”
Titel
Land Baden-Württemberg (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration) - Europaweite Vergabe von Einrichtung und Betrieb eines elektronischen Rechtsinformationsdienstes
2020/3517
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Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens sind die Einrichtung und laufende Pflege eines webbasierten elektronischen Rechtsinformationsdienstes”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens sind
a) die Einrichtung und laufende Pflege eines elektronischen Rechtsinformationsdienstes - im Folgenden auch als...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens sind
a) die Einrichtung und laufende Pflege eines elektronischen Rechtsinformationsdienstes - im Folgenden auch als "RID-BW Vollversion" (Rechtsinformationsdienst "Vollversion Landesrecht BW") bezeichnet - als juristisches Informationssystem für die Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg.
Nutzer sind in erster Linie die
- Verwaltungen,
- Gerichte,
- Polizei- und Justizbehörden,
- Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen,
- öffentliche Schulen usw. des Landes Baden-Württemberg.
b) die Einrichtung und laufende Pflege eines elektronischen Rechtsinformationsdienstes - im Folgenden auch als "RID-BW Bürgerservice" (Rechtsinformationsdienst "Bürgerservice Landesrecht BW") bezeichnet - als juristisches Informationssystem für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.
Bei Systeme gemeinsam (Vollversion und Bürgerservice) werden im Folgenden auch als "RID-BW" bezeichnet.
Der Auftragnehmer (AN) muss diesen RID-BW als Web-Anwendung (Web-Applikation) bereitstellen und dazu während der Vertragslaufzeit
- den Bestand sowie
- alle neu veröffentlichten Regelungen und
- sonstigen Bekanntmachungen jeweils aus den vereinbarten Quellen sowie
- die Rechtsprechung insb. der Gerichte und der Vergabekammer des Landes
in elektronischer Form aufbereiten und aktuell halten. Dies gilt auch für Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Europäischen Union.
Der RID-BW muss ab Januar 2024 in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Es ist vorgesehen, dass ein Probebetrieb bereits im 2. Halbjahr 2023 startet. Es ist eine Grundvertragslaufzeit (beginnend 01.01.2024) von 7 Jahren mit Verlängerungsoptionen um bis zu maximal 3 Jahren vorgesehen.
Nähere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen für die beiden oben genannten Anwendungen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Leistungsbeschreibung bis zur Angebotsphase noch geringfügig zu modifizieren. Den für die Angebotsabgabe ausgewählten Bietern wird die endgültige Form der Leistungsbeschreibung mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 079-202707
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: juris GmbH
Postanschrift: Am Römerkastell 11
Postort: Saarbrücken
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte...”
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6JY3
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2023/S 089-275453 (2023-05-03)