Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und -inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum. (Teil A, Anlage A3),
— Abgeforderte Unterlagen, die zum Nachweis der Erfüllung von Ausschlusskriterien bzw. zur Bewertung notwendig sind, gem. Pkt. 3.1 „Fachliche Anforderungen“ der Leistungsbeschreibung inkl. Preisblatt (Teil C), insbesondere folgende, bei den Nachweise/Unterlagen o. Ä. einzureichen sind:
1. Nachweise gem. dem Fahrlehrergesetz: §§ 10 bis 13 Fahrlehrergesetz (Betreiben einer Fahrschule) und Nachweis § 53 Abs. 1 Fahrlehrergesetz (Fahrlehrerfortbildung/Fahrlehrerweiterbildung),
2. Nachweise der Fachkompetenz: Nachweis zur Arbeitssicherheit – Arbeitsschutzbelehrung des letzten Kalenderjahres und Nachweis zur Verkehrssicherheit – aktuell gültige HU und SP (Sicherheitsprüfung) aller für die Fahrschulausbildung gem. Pkt. 2.1 eingesetzten Fahrzeuge,
3. Vom Projektteam (Fahrlehrer/in bzw. Ausbilder/in und Vertretung in gleicher Qualifikation): Eine jeweils eigene gültige Fahrlehr-Erlaubnis der Klassen C, C1, CE und C1E (keine Zeitbeschränkung, d. h. auch älter als 6 Monate möglich),
4. Fachpersonal – Qualifikation und Berufserfahrung: angestellt seit ..., beruflicher Werdegang / Berufserfahrungen – soweit für die ausgeschriebene Leistung relevant,
5. Darstellung der eigenen Räumlichkeiten der Fahrschule (Anzahl der Räumlichkeiten zur Durchführung des theoretischen Unterrichts, Räumlichkeiten entsprechend über den Vorgaben zum Betreiben einer Fahrschule hinaus),
6. Angabe des Standortes der Fahrschule – geographische Nähe zum Ausbildungsstandort der BSR, Mierendorffplatz 20 in 10589 Berlin-Charlottenburg – Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln max. 2 Stunden Fahrzeit,
7. Angabe des Standortes des Übungsplatzes – geographische Nähe zum Ausbildungsstandort der BSR, Mierendorffplatz 20 in 10589 Berlin-Charlottenburg – entweder erfolgt die Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Hier wird keine max. Fahrzeit von der BSR vorgegeben) oder als Alternative darf die Fahrzeit mit dem PKW max. 1,5 Stunden dauern,
8. Bestätigung der nachfolgenden Kriterien zum Übungsplatz und Einwilligung zur Platzbesichtigung durch den AG vor Vergabe des Auftrages.
— das Übungsgelände hat eine befestigte, ebene und durchgängige Fläche,
— das Übungsgelände weist ein Mindestmaß von 80 x 125 Metern oder von bis zu 100 x 100 Metern (je 10 000 qm) auf,
— auf dem Übungsgelände sind die Möglichkeiten zum Markieren der einzelnen Fahr-Parcours gegeben.