Lieferung eines Abrollbehälters AB-Wasser nach DIN EN 1846-3 und E DIN 14 505 (Los 2) für ein Wechsellader-Fahrzeug für den Katastrophenschutz des Rhein-Hunsrück-Kreises
Lieferung eines Abrollbehälters AB-Wasser nach DIN EN 1846-3 und E DIN 14 505 (Los 2) für ein Wechsellader-Fahrzeug mit einem Fassungsvermögen von 10 000 Liter, einem 25 000 Liter Auffangbehälter, 3 transportablen Wasserwerfern sowie weiterem Zubehör zur Flächen- und Vegetationsbrandbekämpfung für den Katastrophenschutz des Rhein-Hunsrück-Kreises.
Die Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge in Rheinland-Pfalz, die ergänzend zur DIN EN 1846 Teil 2 erstellt wurden, sind zu beachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung eines Abrollbehälters AB-Wasser nach DIN EN 1846-3 und E DIN 14 505 (Los 2) für ein Wechsellader-Fahrzeug für den Katastrophenschutz des...”
Titel
Lieferung eines Abrollbehälters AB-Wasser nach DIN EN 1846-3 und E DIN 14 505 (Los 2) für ein Wechsellader-Fahrzeug für den Katastrophenschutz des Rhein-Hunsrück-Kreises
2020-053
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Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Abrollbehälters AB-Wasser nach DIN EN 1846-3 und E DIN 14 505 (Los 2) für ein Wechsellader-Fahrzeug mit einem Fassungsvermögen von 10 000...”
Kurze Beschreibung
Lieferung eines Abrollbehälters AB-Wasser nach DIN EN 1846-3 und E DIN 14 505 (Los 2) für ein Wechsellader-Fahrzeug mit einem Fassungsvermögen von 10 000 Liter, einem 25 000 Liter Auffangbehälter, 3 transportablen Wasserwerfern sowie weiterem Zubehör zur Flächen- und Vegetationsbrandbekämpfung für den Katastrophenschutz des Rhein-Hunsrück-Kreises.
Die Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge in Rheinland-Pfalz, die ergänzend zur DIN EN 1846 Teil 2 erstellt wurden, sind zu beachten.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 67 227 💰
Lieferung eines Abrollbehälters AB-Wasser nach DIN EN 1846-3 und E DIN 14 505 (Los 2) für ein Wechsellader-Fahrzeug mit einem Fassungsvermögen von 10 000 Liter, einem 25 000 Liter Auffangbehälter, 3 transportablen Wasserwerfern sowie weiterem Zubehör zur Flächen- und Vegetationsbrandbekämpfung für den Katastrophenschutz des Rhein-Hunsrück-Kreises.
Die Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge in Rheinland-Pfalz, die ergänzend zur DIN EN 1846 Teil 2 erstellt wurden, sind zu beachten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 67 227 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Drei Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
— fakultative Ausschlussgründe § 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass bei dem Unternehmen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
— fakultative Ausschlussgründe § 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass bei dem Unternehmen keiner der unter § 124 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 GWB genanten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt,
— Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung entweder nach § 4 Absatz 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), in seiner jeweils geltenden Fassung bei öffentlichen Aufträgen, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden oder nach § 4 Absatz 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), in seiner jeweils geltenden Fassung bei allen anderen öffentlichen Auftragsvergaben, dass alle Bestimmungen des LTTG zur Kenntnis genommen wurden und eingehalten werden. (Alternativ z. B. durch Vorlage und Unterzeichnung der entsprechenden Erklärung 1 oder 3),
— Gewerbezentralregisterauszug (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung zur Überprüfung der Eignung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO beim Bundesamt für Justiz beantragen. Bei natürlichen Personen wird daher um Mitteilung des Nachnamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und des Geburtsortes gebeten. Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen (z. B. OHG, KG, AG, GmbH, …) wird um Mitteilung des zuständigen Amtsgerichtes sowie der Eintragungsnummer gebeten,
— Insolvenzverfahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Sowie, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. (Alternativ durch Vorlage und Unterzeichnung des entsprechenden Formblattes),
— Zahlung von Steuern und Abgaben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass der Bieter seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt. (Alternativ durch Vorlage und Unterzeichnung des entsprechenden Formblattes),
— Zwingende Ausschlussgründe § 123 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Person deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Absatz 1 GWB. (Alternativ durch Vorlage und Unterzeichnung des entsprechenden Formblattes),
— ISO 9000 ff (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter erbringt einen Nachweis über die Zertifizierung des Anbieters nach DIN EN ISO 9000 ff, falls diese nicht vorhanden ist, ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 3834 vorzulegen.
Vertragsbedingungen:
Es wird eine Vertragsstrafe für die schuldhafte Überschreitung der Fertigstellungsfrist je Kalendertag in Höhe von 0,083 % (0,5 % pro vollendete Woche) der Nettoauftragssumme einschließlich von Nachträgen bis maximal 5 % der Nettoauftragssumme einschließlich Nachträgen vereinbart.
Vertragsstrafe LTTG:
Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-02
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-02
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): KV Rhein-Hunsrück-Kreis, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Herr Nowrot und Frau Kathrin Kölzer
In Vertretung Frau Doris Becker, Herr Michael Gutenberger und Herr Karl-Heinz Wagner”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Vertragsstrafe LTTG:
Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in...”
Vertragsstrafe LTTG:
Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss.
Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat.
Es wird vereinbart, dass bei mindestens grob fahrlässiger und oder erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen der öffentliche Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist.
Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, dass beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen bei mindestens grob fahrlässig oder mehrfachen Verstößen gegen Verpflichtungen des LTTG für die Dauer von drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen.
Es wird eine Vertragsstrafe für die schuldhafte Überschreitung der Fertigstellungsfrist je Kalendertag in Höhe von 0,083 % (0,5 % pro vollendete Woche) der Nettoauftragssumme einschließlich von Nachträgen bis maximal 5 % der Nettoauftragssumme einschließlich Nachträgen vereinbart.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR3YYHQ
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Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-16-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131-16-2113 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-16-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131-16-2113 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-16-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131-16-2113 📠
Quelle: OJS 2021/S 012-024282 (2021-01-14)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 012-024282
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt