Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10
S-KALI-2021-0059
Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10
1️⃣
Ort der Leistung: Wesel🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Kamp-Lintfort
Feuerwehr
Am Rathaus 2
47475 Kamp-Lintfort
Beschreibung der Beschaffung: 1 Fahrzeug
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-21
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-21
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 158-417749 (2021-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 291420.92 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kamp-Lintfort
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Ausführung (Qualität und Sicherheit)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrgestell
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Liefertermin
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 158-417749
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: A2021-11-18EU
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wiss GmbH & Co. KG Feuerwehrfahrzeuge
Postort: Herbolzheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Emmendingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 291420.92 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der
zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder
im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 233-613206 (2021-11-26)