Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Referenzen
Los 1 – Frontlenker-Fahrgestell
Der Bieter muss mindestens über 2 geeignete Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers verfügen.
Der Nachweis ist über eine Eigenerklärung in Verbindung mit einer Liste zu führen (s. Anlage 05.02).
Los 2 – Aufbau HLF 20
Der Bieter muss mindestens über 2 geeignete Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers verfügen.
Der Nachweis ist über eine Eigenerklärung in Verbindung mit einer Liste zu führen (s. Anlage 05.02).
Los 3 – Beladung HLF 20
Der Bieter muss mindestens über 2 geeignete Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers verfügen.
Der Nachweis ist über eine Eigenerklärung in Verbindung mit einer Liste zu führen (s. Anlage 05.02).
B) Technische Stellen / Qualitätskontrolle / Qualitätssicherung
Los 1 – Frontlenker-Fahrgestell
Der Bieter muss über die erforderlichen technischen Stellen, geeignete Qualitätskontrollen und Qualitätssicherung verfügen, die im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung stehen, insbesondere im Rahmen der anfallenden Schnittstellen mit Los 2 – Aufbau.
Der Nachweis ist über eine Eigenerklärung (s. Anlage 05.02) zu führen.
Auf gesondertes Verlangen ist eine dedizierte Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, zur Verifizierung der Eigenerklärung der Vergabestelle vorzulegen.
Los 2 – Aufbau HLF 20
Der Bieter muss über die erforderlichen technischen Stellen, geeignete Qualitätskontrollen und Qualitätssicherung verfügen, die im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung stehen, insbesondere im Rahmen der anfallenden Schnittstellen mit Los 1 – Frontlenker-Fahrgestell.
Der Nachweis ist über eine Eigenerklärung (s. Anlage 05.02) zu führen.
Auf gesondertes Verlangen ist eine dedizierte Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, zur Verifizierung der Eigenerklärung der Vergabestelle vorzulegen.
Los 3 – Beladung HLF 20
Der Bieter muss über die erforderlichen technischen Stellen, geeignete Qualitätskontrollen und Qualitätssicherung verfügen, die im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung stehen, insbesondere im Rahmen der anfallenden Schnittstellen mit Los 2 – Aufbau.
Der Nachweis ist über eine Eigenerklärung (s. Anlage 05.02) zu führen.
Auf gesondertes Verlangen ist eine dedizierte Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, zur Verifizierung der Eigenerklärung der Vergabestelle vorzulegen.
C) Technische Ausrüstung (alle Lose)
Der Bieter muss über die technische Ausrüstung, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen/müssen verfügen.
Der Nachweis kann über eine Eigenerklärung (s. Anlage 05.02) geführt werden.
D) Technische Anforderungen und/oder Normen (Los 3 – Beladung)
Der Bieter muss über Bescheinigungen verfügen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
Der Nachweis kann über eine Eigenerklärung (s. Anlage 05.02) geführt werden.