Die Leistung umfasst sowohl die Einbauplanung, als auch die Montage von WLAN-Routern, Switchen, Fahrzeug-LAN, IP-Notsprechstellen und Blindeninformationssystem als auch die Materialbereitstellung und betriebsbereite Installation der zu liefernden und beigestellten Komponenten in Bahnen und Busse, sowie die Lieferung von Ersatzteilen entsprechend der Unterlage C.2 Preisblatt Lieferung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-01.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung und Einbau von Netzwerktechnik inklusive BIOS-Ausrüstung und Notsprechstellen in Bussen und Bahnen
A 2021/07”
Produkte/Dienstleistungen: Router für Netzwerke📦
Kurze Beschreibung:
“Die Leistung umfasst sowohl die Einbauplanung, als auch die Montage von WLAN-Routern, Switchen, Fahrzeug-LAN, IP-Notsprechstellen und...”
Kurze Beschreibung
Die Leistung umfasst sowohl die Einbauplanung, als auch die Montage von WLAN-Routern, Switchen, Fahrzeug-LAN, IP-Notsprechstellen und Blindeninformationssystem als auch die Materialbereitstellung und betriebsbereite Installation der zu liefernden und beigestellten Komponenten in Bahnen und Busse, sowie die Lieferung von Ersatzteilen entsprechend der Unterlage C.2 Preisblatt Lieferung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkaufrüstung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Computerkabelnetzen📦
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Halle (Saale)
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Busse der HAVAG sind mit einem IP-Netzwerk auszustatten um an diesem Mobilfunkrouter zur Netzwerkkopplung und WLAN-Bereitstellung zu betreiben. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Busse der HAVAG sind mit einem IP-Netzwerk auszustatten um an diesem Mobilfunkrouter zur Netzwerkkopplung und WLAN-Bereitstellung zu betreiben. Die Bahnen der HAVAG, auch als Zugverband, sind mit einem IP-Netzwerk auszustatten um an diesem Mobilfunkrouter zur Netzwerkkopplung und WLAN-Bereitstellung sowie IP-Notsprechstellen zu betreiben.
Weiterhin ist in alle Bahnen und Busse eindurch die HAVAG beigestelltes Blindeninformationssystem incl. Verkabelung einzubauen.
Es sind durch den AN die notwendigen Werk-, Montage- und Einbauplanungen zu erstellen, mit der HAVAG abzustimmen und die betriebsbereite Montage der o.g. Komponenten incl. aller notwendigen Arbeiten bei Lieferung der erforderlichen Teile zu realisieren. Die Arbeiten finden auf dem Gelände der HAVAG, auch in Nachtstunden und am Wochenende, statt. Die Inbetriebnahme des fahrzeugseitigen Netzwerkes erfolgt durch den AN (Inbetriebnahme Teil 1). Die Konfiguration der aktiven Komponenten und die Inbetriebnahme der Verbindung ans Konzernnetzwerk erfolgt durch den AG (Inbetriebnahme Teil 2). Die Werk-, Montage- und Einbauplanung muss sich an der vorhandenen Fahrzeuginfrastruktur sowie an installierten Systemen orientieren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-16 📅
Datum des Endes: 2023-10-20 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Nach Auswertung der Teilnahmeanträge sieht die Auftraggeberin vor, zwischen 3 bis maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufzufordern....”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nach Auswertung der Teilnahmeanträge sieht die Auftraggeberin vor, zwischen 3 bis maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufzufordern. Liegt die Zahl der geeigneten Bewerber bei weiniger als drei Bewerbern, so behält sich die Auftraggeberin vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem sie den oder die Bewerber zur Angebotsabgabe auffordert, die über die geforderte Eignung verfügen.
Die Bewertung ergibt sich aus der Bewertungsmatrix, welche den Unterlagen beigefügt ist.
Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt wie nachfolgend dargestellt:
a) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge zunächst hinsichtlich der Mindest-/Ausschlusskriterien prüfen. Diese sind:
aa) ausgefüllter und rechtsverbindlich unterschriebener Bewerberbogen (im Weiteren Bewerberbogen= BB),
bb) Vorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (§ 123 GWB),
b) Im Anschluss erfolgt die formale Prüfung auf Vollständigkeit anhand der mit dieser Bekanntmachung (siehe Ziffer III.) bzw. den Teilnahmeunterlagen geforderten Unterlagen. Die Auftraggeberin behält sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
c) Bewertung der Teilnahmeanträge:
Die Auftraggeberin wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 5 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber danach auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten. Hierzu wird die Auftraggeberin eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der die Bewerber maximal 90 Punkte erreichen können.
Die konkrete Bewertungsmatrix der Stufe 1 des Verhandlungsverfahrens ist in den Teilnahmeunterlagen enthalten.
Die Bewertungsmatrix der Stufe 2 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Zusätzliche Informationen:
“— die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die...”
Zusätzliche Informationen
— die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO). Die Auftraggeberin behält sich daher vor, die Angaben zur Herkunft der angebotenen Ware bzw. zum Fertigungsort sowie Angaben zum Zollwert der Waren von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern zu verlangen,
— gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Im Falle der fehlenden Finanzierbarkeit behält sich die Auftraggeberin vor, die Ausschreibung aufzuheben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund derUnternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist dervorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend (zu kennzeichnen als Anlage 2),
b) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens unter Verwendung der Anlage 3, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
c) Erklärung Mindestlohn, Anlage 4,
d) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie- falls zutreffend- ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen (zu kennzeichnen als Analge 5),
e) Hinweis: Nachweise a), b), c) und d) sind bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— aktuelle Bankauskunft (Bonitätsnachweis) nicht älter als 3 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— aktuelle Bankauskunft (Bonitätsnachweis) nicht älter als 3 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge (zu kennzeichnen als Anlage 9).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Nachweis dafür, dass das Unternehmen entsprechend Qualitätssicherungsnormen gem. den europäischen Normen (DIN EN ISO 9001) zertifiziert ist. Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Nachweis dafür, dass das Unternehmen entsprechend Qualitätssicherungsnormen gem. den europäischen Normen (DIN EN ISO 9001) zertifiziert ist. Die Auftraggeberin erkennt gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten und andere Nachweise für gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen von den Unternehmen an (zu kennzeichnen als Anlage 12 zum Teilnahmeantrag),
b) Eigenerklärung über vergleichbare Referenzprojekte aus den vergangenen 5 Jahren unter Angabe der in Anlage 13 aufgeführten Punkte. Dies gilt sowohl für Bewerber und Bewerbergemeinschaften. Für die geforderten Referenzangaben ist jeweils die Anlage 13 zu verwenden und unter Beachtung der Maßgaben auszufüllen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“a) Gewerbezentralregisterauszug (zu kennzeichnen als Anlage 6 zum Teilnahmeantrag),
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (zu kennzeichnen als Anlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) Gewerbezentralregisterauszug (zu kennzeichnen als Anlage 6 zum Teilnahmeantrag),
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (zu kennzeichnen als Anlage 7 zum Teilnahmeantrag),
c) Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Nachunternehmern und/oder möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmen berufen, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Nachunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen Des Weiteren wird die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Nachunternehmer über deren Zusicherung, im Falle der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Nachunternehmerleistungen zu erbringen gefordert (Anlagen 10 und 11). Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise hinsichtlich des Nachauftragnehmers hinsichtlich dessen Leistungsfähigkeit zu fordern.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“— Nachweis Haftpflichtversicherung, Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem...”
Geforderte Kautionen und Garantien
— Nachweis Haftpflichtversicherung, Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Deckungssumme von allen Mitgliedern (ggf. objektkonkret) vorzuweisen (zu kennzeichnen als Anlage 8 zum Teilnahmeantrag).
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Verdingungsunterlagen, Werkvertrag
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft:
— gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
— Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmenantrag...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft:
— gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
— Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmenantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen, unter Angabe der Rechtsform,
— zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung im Original mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder benannt werden sowie dasjenige Mitglied, welches die Gemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Gemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen (Anlage 1 Teilnahmeantrag).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bewerber werden auf die Regelungen des Gesetzes über die Vergabe öfentlicher aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) hingewiesen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-04
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-27 📅
“a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf...”
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig. Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per Fax sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Die Auftraggeberin behält isch vor, die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Unterlagen zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe weiter zu konkretisieren, zu ergänzen bzw. zu ändern, wobei hierdurch keine Änderung des grundsätzlichen Gegenstandes bewirkt werden wird. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen ermöglichen interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren vorzunehmen (siehe auf Erfordernis nach Verordnungsbegründung zu § 41 Abs. 1 SektVO).
h) Der Bewerberbogen und soweit vorgesehen die entsprechenden Anlagen zum Bewerberbogen müssen vollständig ausgefüllt und von einem Vertretungsberechtigten und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) unterschrieben sein. Handelt es sich bei dem Unterzeichner nicht um den aus öffentlichen Registern wie z. B. dem im Handelsregister benannten Vertretungsberechtigen ist die Unterschriftsbefugnis mittels gesonderter Vollmacht nachzuweisen. Allgemeiner Hinweis: bei elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift (Angabe des Namens des Vertretungsberechtigten).
i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
j) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Bewerberbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen auszufüllen.
k) Bei Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist (Anlage 1).
l) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
m) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
n) Die Teilnahme von Bewerbern/Bietern an der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angeboten ist ausgeschlossen.
o) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinweis auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinweis auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft
Postanschrift: Freiimfelder Straße 74
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 066-172359 (2021-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-22) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Busse der HAVAG sind mit einem IP-Netzwerk auszustatten um an diesem Mobilfunkrouter zur Netzwerkkopplung und WLAN-Bereitstellung zu betreiben. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Busse der HAVAG sind mit einem IP-Netzwerk auszustatten um an diesem Mobilfunkrouter zur Netzwerkkopplung und WLAN-Bereitstellung zu betreiben. Die Bahnen der HAVAG, auch als Zugverband, sind mit einem IP-Netzwerk auszustatten um an diesem Mobilfunkrouter zur Netzwerkkopplung und WLAN-Bereitstellung sowie IP-Notsprechstellen zu betreiben.
Weiterhin ist in alle Bahnen und Busse ein durch die HAVAG beigestelltes Blindeninformationssystem incl. Verkabelung einzubauen.
Es sind durch den AN die notwendigen Werk-, Montage- und Einbauplanungen zu erstellen, mit der HAVAG abzustimmen und die betriebsbereite Montage der o.g. Komponenten incl. aller notwendigen Arbeiten bei Lieferung der erforderlichen Teile zu realisieren. Die Arbeiten finden auf dem Gelände der HAVAG, auch in Nachtstunden und am Wochenende, statt. Die Inbetriebnahme des fahrzeugseitigen Netzwerkes erfolgt durch den AN (Inbetriebnahme Teil 1). Die Konfiguration der aktiven Komponenten und die Inbetriebnahme der Verbindung ans Konzernnetzwerk erfolgt durch den AG (Inbetriebnahme Teil 2). Die Werk-, Montage- und Einbauplanung muss sich an der vorhandenen Fahrzeuginfrastruktur sowie an installierten Systemen orientieren.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 066-172359
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Lieferung und Einbau von Netzwerktechnik inklusive BIOS-Ausrüstung und Notsprechstellen in Bussen und Bahnen” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinweis auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinweis auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
Benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
Zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 121-321713 (2021-06-22)