Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad in Salzgitter sollen 4 nahezu identische, serienmäßige und dieselbetriebene Gabelstapler beschafft werden. Die Tragfähigkeit der Gabelstapler muss mindestens 2 500 kg bei einem Lastschwerpunkt von 1 250 mm betragen. 2 Gabelstapler sind davon für den untertägigen Einsatz und 2 Gabelstapler für den obertägigen Einsatz vorgesehen. Die Anforderungen und Sicherheit für Erdbaumaschinennach DIN EN 474-1 sind einzuhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-01.
Auftragsbekanntmachung (2021-06-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171-431857📞
E-Mail: bernd.barsch@bge.de📧
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E95346632🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E95346632🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von 4 Gabelstaplern 2,5t bei Lastschwerpunkt 1250mm für über u. unter Tage”
Produkte/Dienstleistungen: Hebezeuge und Fördermittel sowie Teile📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad in Salzgitter sollen 4 nahezu identische,...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad in Salzgitter sollen 4 nahezu identische, serienmäßige und dieselbetriebene Gabelstapler beschafft werden. Die Tragfähigkeit der Gabelstapler muss mindestens 2 500 kg bei einem Lastschwerpunkt von 1 250 mm betragen. 2 Gabelstapler sind davon für den untertägigen Einsatz und 2 Gabelstapler für den obertägigen Einsatz vorgesehen. Die Anforderungen und Sicherheit für Erdbaumaschinennach DIN EN 474-1 sind einzuhalten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hebezeuge und Fördermittel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gabelstapler, Kraftkarren, Bahnhofs-Zugkraftkarren📦
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Schachtanlage Konrad 1
Bleckenstedter Straße 50
38239 Salzgitter – Bleckenstedt
Für den Grubenbetrieb unter Tage”
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad in Salzgitter sollen 4 nahezu identische,...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad in Salzgitter sollen 4 nahezu identische, serienmäßige und dieselbetriebene Gabelstapler beschafft werden. Die Tragfähigkeit der Gabelstapler muss mindestens 2 500 kg bei einem Lastschwerpunkt von 1 250 mm betragen. 2 Gabelstapler sind davon für den untertägigen Einsatz und 2 Gabelstapler für den obertägigen Einsatz vorgesehen. Die Anforderungen und Sicherheit für Erdbaumaschinennach DIN EN 474-1 sind einzuhalten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-23 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Handelsregisterauszug oder Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
— Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Handelsregisterauszug oder Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
— Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben / Sozialversicherungsbeiträge,
— Eigenerklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es ist eine Pönalisierung des Auftrags vorgesehen. Die maximale Vertragsstrafe beträgt höchstens 5 % des Gesamtauftrages.
Pönalisiert wird nur der Termin...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es ist eine Pönalisierung des Auftrags vorgesehen. Die maximale Vertragsstrafe beträgt höchstens 5 % des Gesamtauftrages.
Pönalisiert wird nur der Termin der Lieferung auf die Schachtanlage.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-12
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-12
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr.de einzureichen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228999163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 107-279501 (2021-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von 4 Gabelstaplern 2,5 t bei Lastschwerpunkt 1 250 mm für über u. unter Tage”
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad in Salzgitter sollen vier nahezu identische,...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad in Salzgitter sollen vier nahezu identische, serienmäßige und dieselbetriebene Gabelstapler beschafft werden. Die Tragfähigkeit der Gabelstapler muss mindestens 2 500 kg bei einem Lastschwerpunkt von 1 250 mm betragen. Zwei Gabelstapler sind davon für den untertägigen Einsatz und 2 Gabelstapler für den obertägigen Einsatz vorgesehen. Die Anforderungen und Sicherheit für Erdbaumaschinennach DIN EN 474-1 sind einzuhalten.
Mehr anzeigen Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Schachtanlage Konrad 1, Bleckenstedter Straße 50
38239 Salzgitter – Bleckenstedt
Für den Grubenbetrieb unter Tage”
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad in Salzgitter sollen vier nahezu identische,...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad in Salzgitter sollen vier nahezu identische, serienmäßige und dieselbetriebene Gabelstapler beschafft werden. Die Tragfähigkeit der Gabelstapler muss mindestens 2 500 kg bei einem Lastschwerpunkt von 1 250 mm betragen. Zwei Gabelstapler sind davon für den untertägigen Einsatz und 2 Gabelstapler für den obertägigen Einsatz vorgesehen. Die Anforderungen und Sicherheit für Erdbaumaschinennach DIN EN 474-1 sind einzuhalten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 107-279501
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 142-377520 (2021-07-21)