Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstätten der Hochschulgastronomie mit Saucen-Suppen in 3 Losen (Los 1: Saucen und Suppen, Los 2: Dressing, Los 3: Bindemittel). Die Lose können getrennt vergeben werden. Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.6.2021 und endet für das erste Jahr am 31.5.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.5.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Suppen und Brühen
Referenznummer: Verg_EU-016_21
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstätten der Hochschulgastronomie mit Saucen-Suppen in 3 Losen (Los 1: Saucen und Suppen, Los 2: Dressing, Los 3: Bindemittel). Die Lose können getrennt vergeben werden.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.6.2021 und endet für das erste Jahr am 31.5.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.5.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstätten der Hochschulgastronomie mit Saucen-Suppen in 3 Losen (Los 1: Saucen und Suppen, Los 2: Dressing, Los 3: Bindemittel). Die Lose können getrennt vergeben werden.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.6.2021 und endet für das erste Jahr am 31.5.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.5.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-24 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 038-094331
ABl. S-Ausgabe: 38
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstätten der Hochschulgastronomie mit Saucen-Suppen in 3 Losen (Los 1: Saucen und Suppen, Los 2: Dressing, Los 3: Bindemittel). Die Lose können getrennt vergeben werden.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.6.2021 und endet für das erste Jahr am 31.5.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.5.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.6.2021 und endet für das erste Jahr am 31.5.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.5.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Bezeichnung des Loses: Saucen und Suppen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Saucen und Suppen (Los 1).
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.6.2021 und endet für das erste Jahr am 31.5.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.5.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.6.2021 und endet für das erste Jahr am 31.5.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.5.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 306 000,00 EUR netto für Los 1 erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Beschreibung der Verlängerungen:
Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr; maximale Gesamtlaufzeit 4 Jahre bis 31.5.2025
Bezeichnung des Loses: Dressing
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Dressing (Los 2).
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 212 000,00 EUR netto für Los 2 erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Bezeichnung des Loses: Bindemittel
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Bindemittel (Los 3).
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 120 000,00 EUR netto für Los 3 erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen,ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen,ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit er andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen).
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine dem Auftragsrisiko angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen und diese für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine dem Auftragsrisiko angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen und diese für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
Ein Nachweis kann zunächst mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) nachgewiesen werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied einen gesonderten Nachweis erbringen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ein Nachweis kann zunächst mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) nachgewiesen werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied einen gesonderten Nachweis erbringen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung-oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2021/S 038-094331 (2021-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk München — Anstalt des öffentlichen Rechts
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstätten der Hochschulgastronomie mit…
… Saucen und Suppen (Los 1).
… Dressing (Los 2).
… Bindemittel (Los 3).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-11 📅
Name: Deutsche Nährmittel Gesellschaft Farmland Food Service
Postort: Altendorf
Land: Deutschland 🇩🇪 Bamberg, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Huber Feinkost GmbH
Postort: Germering
Land: Fürstenfeldbruck
🏙️
Name: Wela-Trognitz Fritz Busch GmbH & Co. KG
Postort: Ludwigsstadt
Land: Kronach
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2021/S 098-255290 (2021-05-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk München - Anstalt des öffentlichen Rechts
Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Saucen und Suppen (Los 1).
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.06.2021 und endet für das erste Jahr am 31.05.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.05.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.06.2021 und endet für das erste Jahr am 31.05.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.05.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. EUR 306.000,00 netto für Los 1 erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Quelle: OJS 2022/S 239-689037 (2022-12-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰