Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben dem Betrieb der IT werden neue Themen erprobt und in Projektform zur Einsatzreife weiterentwickelt.
Um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an die IT der Polizei in NRW gerecht zu werden, benötigt das LZPD zusätzliche Spezialisten, die die Vorhaben in der Linie und in Projekten durch spezialisiertes Know-how für den IT-Betrieb unterstützen.
Die Polizei NRW unterhält das Multi-Projekt TVH. Dieses umfasst u. a.:
- TKÜ: Die Beauftragung und Errichtung einer Anlage zur Telekomunikationsüberwachung (TKÜ-Anlage).
- Video-SE: einer Vereinheitlichung/Zentralisierung der bislang dezentral betriebenen Video-überwachungssysteme zur Unterstützung von Observationsmaßnahmen.
- HiPoS: Beide Anlagen sollen auf einer erweiterbaren und leistungsfähigen Systemarchitektur betrieben werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit der ressourcen- und zeitsparenden Integration und des sicheren, wirtschaftlichen Betriebs weiterer bestehender sowie neuer IT-Verfahren.
Eine Kernplattform der polizeilichen Anwendungen im Projekt TVH ist die "Hybride integrative Plattform polizeiliche Sondernetze", kurz HiPoS. Sie vereint spezifische Aufgaben und Rollen aus den Bereichen Verfahren, Service, Betrieb und Sicherheit in einer heterogenen Netzwerkumgebung. Zudem beinhaltet der Kern eine hochtechnisierte Virtualisierungsplattform auf Basis von VMWare, die durch Netzwerk-Virtualisierung und Mikrosegmentierung mandantenfähig an zwei Standorten betrieben wird. Eine detailliere Beschreibung der Systemumgebung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie angrenzender IT-Projekte.
Die hier zu vergebende Leistung wird als Rahmenvertrag ausgestaltet. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 01.01.2022 und beträgt 36 Monate (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich optional einmal um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.12.2025.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: LZPD / IT-Betriebsleistungen
ZA 5.2/1000708518/AUL
Produkte/Dienstleistungen: Systemberatung und technische Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben...”
Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben dem Betrieb der IT werden neue Themen erprobt und in Projektform zur Einsatzreife weiterentwickelt.
Um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an die IT der Polizei in NRW gerecht zu werden, benötigt das LZPD zusätzliche Spezialisten, die die Vorhaben in der Linie und in Projekten durch spezialisiertes Know-how für den IT-Betrieb unterstützen.
Die Polizei NRW unterhält das Multi-Projekt TVH. Dieses umfasst u. a.:
- TKÜ: Die Beauftragung und Errichtung einer Anlage zur Telekomunikationsüberwachung (TKÜ-Anlage).
- Video-SE: einer Vereinheitlichung/Zentralisierung der bislang dezentral betriebenen Video-überwachungssysteme zur Unterstützung von Observationsmaßnahmen.
- HiPoS: Beide Anlagen sollen auf einer erweiterbaren und leistungsfähigen Systemarchitektur betrieben werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit der ressourcen- und zeitsparenden Integration und des sicheren, wirtschaftlichen Betriebs weiterer bestehender sowie neuer IT-Verfahren.
Eine Kernplattform der polizeilichen Anwendungen im Projekt TVH ist die "Hybride integrative Plattform polizeiliche Sondernetze", kurz HiPoS. Sie vereint spezifische Aufgaben und Rollen aus den Bereichen Verfahren, Service, Betrieb und Sicherheit in einer heterogenen Netzwerkumgebung. Zudem beinhaltet der Kern eine hochtechnisierte Virtualisierungsplattform auf Basis von VMWare, die durch Netzwerk-Virtualisierung und Mikrosegmentierung mandantenfähig an zwei Standorten betrieben wird. Eine detailliere Beschreibung der Systemumgebung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie angrenzender IT-Projekte.
Die hier zu vergebende Leistung wird als Rahmenvertrag ausgestaltet. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 01.01.2022 und beträgt 36 Monate (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich optional einmal um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.12.2025.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 85 000 000 💰
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg Der Auftragnehmer ist hinsichtlich der Art der Durchführung, sowie hinsichtlich Ort und Zeit zur Erfüllung der ihm erteilten Aufträge frei. Ergeben sich aus technischen, organisatorischen oder sonstigen auftragsspezifischen Gründen Einschränkungen, so können zwischen den Parteien auftragsspezifische Lösungen festgelegt werden.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenstand sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie angrenzender IT-Projekte. Leistungen sind insbesondere:
- Projektmanagement
- Anforderungsmanagement
- Beratungsleistung in den Bereichen Beschaffung/Vergabe Architekturen
- Infrastrukturberatung
- Technische Beratung, Implementierung und Stabilisierung
- Unterstützung des IT-Betriebs
- Transition Management
- Qualitätsmanagement
- Testmanagement
- Dokumentation
- Beratungsleistung im Bereich IT-Sicherheit
- Beratungsleistung im Bereich Organisationsentwicklungsfragen
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung des Projektbetriebs TVH, dessen Fortentwicklung sowie die erfolgreiche Überführung in den Betrieb des LZPD.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Nach Ablauf der Festlaufzeit von 36 Monaten verlängert sich der Vertrag einmalig um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum...”
Beschreibung der Verlängerungen
Nach Ablauf der Festlaufzeit von 36 Monaten verlängert sich der Vertrag einmalig um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten, zum 31.12.2025.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Erweiterung des Rollenportfolios auf Executives und / oder Werkstudenten, allerdings nur, wenn vom Auftragnehmer angeboten.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben (324_EU_Angebotsschreiben). Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (533_EU_Verpflichtungserklärung).
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, (Nutzung des Formulars 521 EU).
2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Nutzung des Formulars I der Formulare zu den Eignungskriterien).
3. Eigenerklärung zum Unternehmen, u.a. Angabe der Kontaktdaten, Regelarbeitszeit und Anzahl der zum Ende des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitskräfte (Nutzung des Formulars II der Formulare zu den Eignungskriterien).
4. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat die Gesellschafterstruktur seines Unternehmens / ihrer beteiligten Unternehmen bzw. eine etwaige Konzernzugehörigkeit darzustellen.
5. Eigenerklärung Verpflichtung VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD; Nutzung des beigefügten Formulars III der Formulare zu den Eignungskriterien).
6. Eigenerklärung zur einfachen Sicherheitsprüfung (Nutzung des beigefügten Formulars IV der Formulare zu den Eignungskriterien).
7. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister durch Beifügung eines aktuellen Registerauszugs (vom Bieter selbst beizubringen. Der Registerauszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein.)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
3 Mio. EUR für Personenschäden, 1,5 Mio. EUR für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
3 Mio. EUR für Personenschäden, 1,5 Mio. EUR für Sachschäden sowie 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird (Nutzung des Formulars V der Formulare zu den Eignungskriterien).
2. Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen und Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen des Unternehmens in EUR jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nutzung des Formulars VI der Formulare zu den Eignungskriterien). Hierbei ist ein Mindestumsatz in Höhe von 8 Mio. EUR in jedem der letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre bezogen auf den Gesamtumsatz des Unternehmens gefordert. Eintragungen zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen sind erforderlich. Als Umsatz mit auftragsvergleichbaren Leistungen wird Umsatz bezeichnet, der im Bereich der hier vergaberelevanten Dienstleistung (vgl. Leistungsbeschreibung samt Anlagen) erzielt wurde. Der Auftraggeber fordert zwar keine Mindestumsätze mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren. Eine "Null-Erklärung" führt jedoch genauso zum Ausschluss wie der Umstand, dass im Verhältnis zum Beschaffungsgegenstand deutlich zu niedrige Umsätze angegeben werden, die eine positive Eignung nicht rechtfertigen. Denn vorliegend weist der Auftraggeber hiermit ausdrücklich darauf hin, dass er durch die Umsatzabfrage mit auftragsvergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft auf dem von der Ausschreibung betroffenen Dienstleistungsgebiet als Eignungsmindestkriterium fordert. Eine Auftragsvergabe an sog. Newcomer wird vor dem Hintergrund der sicherheitsbezogenen Bedeutung der Auftragsvergabe ausgeschlossen.
“1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, (Nutzung des Formulars 521 EU).
2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG...”
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, (Nutzung des Formulars 521 EU).
2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Nutzung des Formulars I der Formulare zu den Eignungskriterien).
3. Eigenerklärung Verpflichtung VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD; Nutzung des beigefügten Formulars III der Formulare zu den Eignungskriterien).
4. Eigenerklärung zur einfachen Sicherheitsprüfung (Nutzung des beigefügten Formulars IV der Formulare zu den Eignungskriterien).
5. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister durch Beifügung eines aktuellen Registerauszugs (vom Bieter selbst beizubringen. Der Registerauszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein.)
6. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
3 Mio. EUR für Personenschäden, 1,5 Mio. EUR für Sachschäden sowie 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird (Nutzung des Formulars V der Formulare zu den Eignungskriterien).
7. Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen und Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen des Unternehmens in EUR jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nutzung des Formulars VI der Formulare zu den Eignungskriterien). Hierbei ist ein Mindestumsatz in Höhe von 8 Mio. EUR in jedem der letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre bezogen auf den Gesamtumsatz des Unternehmens gefordert. Eintragungen zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen sind erforderlich. Als Umsatz mit auftragsvergleichbaren Leistungen wird Umsatz bezeichnet, der im Bereich der hier vergaberelevanten Dienstleistung (vgl. Leistungsbeschreibung samt Anlagen) erzielt wurde. Der Auftraggeber fordert zwar keine Mindestumsätze mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren. Eine "Null-Erklärung" führt jedoch genauso zum Ausschluss wie der Umstand, dass im Verhältnis zum Beschaffungsgegenstand deutlich zu niedrige Umsätze angegeben werden, die eine positive Eignung nicht rechtfertigen. Denn vorliegend weist der Auftraggeber hiermit ausdrücklich darauf hin, dass er durch die Umsatzabfrage mit auftragsvergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft auf dem von der Ausschreibung betroffenen Dienstleistungsgebiet als Eignungsmindestkriterium fordert. Eine Auftragsvergabe an sog. Newcomer wird vor dem Hintergrund der sicherheitsbezogenen Bedeutung der Auftragsvergabe ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens (Nutzung des beigefügten Formulars VII der Formulare zu den Eignungskriterien). Es ist mindestens eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens (Nutzung des beigefügten Formulars VII der Formulare zu den Eignungskriterien). Es ist mindestens eine Referenz des Unternehmens inklusive einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts nachzuweisen. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungsbeginn zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als drei Jahre zurückliegt und die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist seit mindestens zwei vollen Jahren erbracht werden. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die IT-Beratung für eine öffentliche Behörde, die mit Sicherheitsaufgaben betraut ist, zum Gegenstand hatte sowie ein Projektvolumen von mindestens 500 Personentagen pro Jahr in zwei Leistungsjahren der vergangenen drei Jahre umfasst.
Für die Feststellung der Vergleichbarkeit müssen mindestens vier (4) der folgenden Kriterien durch die Referenz erfüllt werden:
a. Betreuung von Windows-Produkten, Support und Server-Betreuung,
b. Fachliche und technische Bindungswirkungen der Microsoft Dienste,
c. Betreuung von Citrix-Produkten, Support und Server-Betreuung,
d. Beratung zu aktuellen Linux/Unix-Server-Betriebssystemen,
e. Beratung zu Virtualisierung, Storage, Datensicherung, Datenkommunikation und Datenbanken,
f. Beratung zu aktuellen LAN/WAN-Netzwerktechnologien,
g. Beratung zu Oracle-DB, PL/SQL, Oracle BI, ETL-Prozesse, und Reporting,
h. Beratung zu Cloud-Technologien.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1. Eigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens (Nutzung des beigefügten Formulars VII der Formulare zu den Eignungskriterien). Es ist mindestens eine...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Eigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens (Nutzung des beigefügten Formulars VII der Formulare zu den Eignungskriterien). Es ist mindestens eine Referenz des Unternehmens inklusive einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts nachzuweisen. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungsbeginn zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als drei Jahre zurückliegt und die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist seit mindestens zwei vollen Jahren erbracht werden. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die IT-Beratung für eine öffentliche Behörde, die mit Sicherheitsaufgaben betraut ist, zum Gegenstand hatte sowie ein Projektvolumen von mindestens 500 Personentagen pro Jahr in zwei Leistungsjahren der vergangenen drei Jahre umfasst.
Für die Feststellung der Vergleichbarkeit müssen mindestens vier (4) der folgenden Kriterien durch die Referenz erfüllt werden:
a. Betreuung von Windows-Produkten, Support und Server-Betreuung,
b. Fachliche und technische Bindungswirkungen der Microsoft Dienste,
c. Betreuung von Citrix-Produkten, Support und Server-Betreuung,
d. Beratung zu aktuellen Linux/Unix-Server-Betriebssystemen,
e. Beratung zu Virtualisierung, Storage, Datensicherung, Datenkommunikation und Datenbanken,
f. Beratung zu aktuellen LAN/WAN-Netzwerktechnologien,
g. Beratung zu Oracle-DB, PL/SQL, Oracle BI, ETL-Prozesse, und Reporting,
h. Beratung zu Cloud-Technologien.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Auf
- den Vertrag über IT-Betriebsleistungen, HiPoS-Betrieb, Projektbetrieb TVH und Überführung in die Linienorganisation der A2, inkl. aller Anlagen,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Auf
- den Vertrag über IT-Betriebsleistungen, HiPoS-Betrieb, Projektbetrieb TVH und Überführung in die Linienorganisation der A2, inkl. aller Anlagen, insbesondere
- die Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindestlohngesetz, Anlage 5 zum Vertrag;
- die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW, Anlage 6 zum Vertrag;
- Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhal-tungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) einschl. Anlagen, Anlage 7 zum Vertrag;
- die Eigenerklärung zum Geheimschutz und zur Sicherheitsüberprüfung, Anlage 8 zum Vertrag;
- Verpflichtung der Auftragnehmerseite nach dem Verpflichtungsgesetz, Anlage 9 zum Vertrag;
- den Vertrag über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne der Datenschutzvorschriften für die Polizei NRW nebst Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Anlage 10.1 zum Vertrag;
- das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 30 Abs. 2 DSGVO und § 53 DSG NRW, Anlage 10.2 zum Vertrag;
- die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB-NRW) in der zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung gültigen Fassung, Anlage 11 zum Vertrag sowie
- die Regelungen des BGB
wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-11-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-11-08
10:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Essen
“1. Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff....”
1. Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Die für die Angebotserstellung erforderlichen Vergabeunterlagen sind unter http://www.evergbe.nrw.de/VMPCenter/ abrufbereit.
3. Die Angebote sind bis zur genannten Frist einzureichen. Eine Verspätung führt zum Ausschluss.
4. Zum angegebenen geschätzten Gesamtwert unter Ziffer II.1.5) ergeht folgender Hinweis: Die Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Dienstleistungen betreffend im Rahmen der vier Jahre abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Stundensätze.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DC6X
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473045📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-1472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473045📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-1472889 📠
Quelle: OJS 2021/S 199-519602 (2021-10-08)
Ergänzende Angaben (2021-10-14)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 199-519602
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung
Alter Wert
Text:
“Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben...”
Text
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben dem Betrieb der IT werden neue Themen erprobt und in Projektform zur Einsatzreife weiterentwickelt.
Um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an die IT der Polizei in NRW gerecht zu werden, benötigt das LZPD zusätzliche Spezialisten, die die Vorhaben in der Linie und in Projekten durch spezialisiertes Know-how für den IT-Betrieb unterstützen.
Die Polizei NRW unterhält das Multi-Projekt TVH. Dieses umfasst u. a.:
- TKÜ: Die Beauftragung und Errichtung einer Anlage zur Telekomunikationsüberwachung (TKÜ-Anlage).
- Video-SE: einer Vereinheitlichung/Zentralisierung der bislang dezentral betriebenen Videoüberwachungssysteme zur Unterstützung von Observationsmaßnahmen.
- HiPoS: Beide Anlagen sollen auf einer erweiterbaren und leistungsfähigen Systemarchitektur betrieben werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit der ressourcen- und zeitsparenden Integration und des sicheren, wirtschaftlichen Betriebs weiterer bestehender sowie neuer IT-Verfahren.
Eine Kernplattform der polizeilichen Anwendungen im Projekt TVH ist die "Hybride integrative Plattform polizeiliche Sondernetze", kurz HiPoS. Sie vereint spezifische Aufgaben und Rollen aus den Bereichen Verfahren, Service, Betrieb und Sicherheit in einer heterogenen Netzwerkumgebung. Zudem beinhaltet der Kern eine hochtechnisierte Virtualisierungsplattform auf Basis von VMWare, die durch Netzwerk-Virtualisierung und Mikrosegmentierung mandantenfähig an zwei Standorten betrieben wird. Eine detailliere Beschreibung der Systemumgebung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie angrenzender IT-Projekte.
Die hier zu vergebende Leistung wird als Rahmenvertrag ausgestaltet. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 01.01.2022 und beträgt 36 Monate (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich optional einmal um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.12.2025.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben...”
Text
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben dem Betrieb der IT werden neue Themen erprobt und in Projektform zur Einsatzreife weiterentwickelt.
Um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an die IT der Polizei in NRW gerecht zu werden, benötigt das LZPD zusätzliche Spezialisten, die die Vorhaben in der Linie und in Projekten durch spezialisiertes Know-how für den IT-Betrieb unterstützen.
Neben den betrieblichen Aufgaben in der Linie unterhält die Polizei NRW das Projekt TVH:
- TKÜ: Die Beauftragung und Errichtung einer Anlage zur Telekomunikationsüberwachung (TKÜ-Anlage).
- Video-SE: Die Vereinheitlichung/Zentralisierung der bislang dezentral betriebenen Videoüberwachungssysteme zur Unterstützung von Observationsmaßnahmen.
- HiPoS: Die "Hybride integrative Plattform polizeiliche Sondernetze", kurz HiPoS, vereint spezifische Aufgaben und Rollen aus den Bereichen Verfahren, Service, Betrieb und Sicherheit in einer heterogenen Netzwerkumgebung. Zudem beinhaltet der Kern eine hochtechnisierte Virtualisierungsplattform auf Basis von VMWare, die durch Netzwerk-Virtualisierung und Mikrosegmentierung mandantenfähig an zwei Standorten betrieben wird.
Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie weiterer IT-Projekte und IT-Infrastrukturen.
Die hier zu vergebenden Leistungen in der Linientätigkeit der IT der Polizei NRW und speziell in dem Projekt TVH werden als Rahmenvertrag ausgestaltet. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 01.01.2022 und beträgt 36 Monate (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich optional einmal um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.12.2025.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Auftragsgegenstand sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation...”
Text
Auftragsgegenstand sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie angrenzender IT-Projekte. Leistungen sind insbesondere:
- Projektmanagement
- Anforderungsmanagement
- Beratungsleistung in den Bereichen Beschaffung/Vergabe Architekturen
- Infrastrukturberatung
- Technische Beratung, Implementierung und Stabilisierung
- Unterstützung des IT-Betriebs
- Transition Management
- Qualitätsmanagement
- Testmanagement
- Dokumentation
- Beratungsleistung im Bereich IT-Sicherheit
- Beratungsleistung im Bereich Organisationsentwicklungsfragen
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung des Projektbetriebs TVH, dessen Fortentwicklung sowie die erfolgreiche Überführung in den Betrieb des LZPD.
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Text:
“Auftragsgegenstand sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation...”
Text
Auftragsgegenstand sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS und weiterer IT-Projekte und IT-Infrastrukturen in der Linienorganisation. Leistungen sind insbesondere:
- Projektmanagement
- Anforderungsmanagement
- Beratungsleistung in den Bereichen Beschaffung/Vergabe Architekturen
- Infrastrukturberatung
- Technische Beratung, Implementierung und Stabilisierung
- Unterstützung des IT-Betriebs
- Transition Management
- Qualitätsmanagement
- Testmanagement
- Dokumentation
- Beratungsleistung im Bereich Organisationsentwicklungsfragen
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung des Betriebs der IT-Lösungen der Polizei NRW, dessen Fortentwicklung sowie die erfolgreiche Überführung des Projektbetriebs TVH in den Linienbetrieb des LZPD.
“Die Beschreibung des Auftragsgegenstandes wurde präzisiert. Beratungsleistungen im Bereich IT-Sicherheit sind nicht zu beauftragen. Es handelt sich hierbei...”
Die Beschreibung des Auftragsgegenstandes wurde präzisiert. Beratungsleistungen im Bereich IT-Sicherheit sind nicht zu beauftragen. Es handelt sich hierbei um ein Versehen der Vergabestelle.
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Quelle: OJS 2021/S 203-531292 (2021-10-14)
Ergänzende Angaben (2021-10-29)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.5
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Gesamtwert
Alter Wert
Text: Wert ohne MwSt.: 85 000 000.00 EUR
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Text:
“Wert ohne MwSt.: 60 000 000.00 EUR
Der hier angegebene Wert ist der nach § 3 VgV geschätzte Auftragswert über die Gesamtvertragslaufzeit inklusive...”
Text
Wert ohne MwSt.: 60 000 000.00 EUR
Der hier angegebene Wert ist der nach § 3 VgV geschätzte Auftragswert über die Gesamtvertragslaufzeit inklusive Verlängerungsoption. Der geschätzte Auftragshöchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 85 000 000.00 EUR.
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Nummer des Abschnitts: II.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Wert
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Text:
“Geschätzter Wert ohne MwSt.: 60 000 000.00 EUR
Der hier angegebene Wert ist der nach § 3 VgV geschätzte Auftragswert über die Gesamtvertragslaufzeit...”
Text
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 60 000 000.00 EUR
Der hier angegebene Wert ist der nach § 3 VgV geschätzte Auftragswert über die Gesamtvertragslaufzeit inklusive Verlängerungsoption. Der geschätzte Auftragshöchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 85 000 000.00 EUR.
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Nummer des Abschnitts: VI.3
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben / 4.
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Text:
“Ursprünglich hatte der Auftraggeber unter Ziffer II.1.5) nur den geschätzten Höchstwert der Rahmenvereinbarung angegeben. Nunmehr wird zusätzlich auf...”
Text
Ursprünglich hatte der Auftraggeber unter Ziffer II.1.5) nur den geschätzten Höchstwert der Rahmenvereinbarung angegeben. Nunmehr wird zusätzlich auf folgendes hingewiesen: Gesamtwert der Rahmenvereinbarung für die Gesamtlaufzeit ohne MwSt.: 60 000 000.00 EUR
Dieser Gesamtwert ist der nach § 3 VgV geschätzte Auftragswert über die Gesamtvertragslaufzeit inklusive Verlängerungsoption. Der geschätzte Auftragshöchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 85 000 000.00 EUR. Zu diesem Auftragshöchstwert ergeht folgender Hinweis: Die Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen. In diesem Sinne ist der hier angegebene Auftragshöchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Dienstleistungen betreffend im Rahmen der vier Jahre abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Stundensätze.
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Quelle: OJS 2021/S 213-562955 (2021-10-29)
Ergänzende Angaben (2021-11-03)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung
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Text:
“Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben...”
Text
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben dem Betrieb der IT werden neue Themen erprobt und in Projektform zur Einsatzreife weiterentwickelt.
Um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an die IT der Polizei in NRW gerecht zu werden, benötigt das LZPD zusätzliche Spezialisten, die die Vorhaben in der Linie und in Projekten durch spezialisiertes Know-how für den IT-Betrieb unterstützen.
Die Polizei NRW unterhält das Multi-Projekt TVH. Dieses umfasst u. a.:
- TKÜ: Die Beauftragung und Errichtung einer Anlage zur Telekomunikationsüberwachung (TKÜ-Anlage).
- Video-SE: einer Vereinheitlichung/Zentralisierung der bislang dezentral betriebenen Video-überwachungssysteme zur Unterstützung von Observationsmaßnahmen.
- HiPoS: Beide Anlagen sollen auf einer erweiterbaren und leistungsfähigen Systemarchitektur betrieben werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit der ressourcen- und zeitsparenden Integration und des sicheren, wirtschaftlichen Betriebs weiterer bestehender sowie neuer IT-Verfahren.
Eine Kernplattform der polizeilichen Anwendungen im Projekt TVH ist die "Hybride integrative Plattform polizeiliche Sondernetze", kurz HiPoS. Sie vereint spezifische Aufgaben und Rollen aus den Bereichen Verfahren, Service, Betrieb und Sicherheit in einer heterogenen Netzwerkumgebung. Zudem beinhaltet der Kern eine hochtechnisierte Virtualisierungsplattform auf Basis von VMWare, die durch Netzwerk-Virtualisierung und Mikrosegmentierung mandantenfähig an zwei Standorten betrieben wird. Eine detailliere Beschreibung der Systemumgebung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie angrenzender IT-Projekte.
Die hier zu vergebende Leistung wird als Rahmenvertrag ausgestaltet. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 01.01.2022 und beträgt 36 Monate (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich optional einmal um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.12.2025.
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Text:
“Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben...”
Text
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben dem Betrieb der IT werden neue Themen erprobt und in Projektform zur Einsatzreife weiterentwickelt.
Um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an die IT der Polizei in NRW gerecht zu werden, benötigt das LZPD zusätzliche Spezialisten, die die Vorhaben in der Linie und in Projekten durch spezialisiertes Know-how für den IT-Betrieb unterstützen.
Die Polizei NRW unterhält das Multi-Projekt TVH. Dieses umfasst u. a.:
- TKÜ: Die Beauftragung und Errichtung einer Anlage zur Telekomunikationsüberwachung (TKÜ-Anlage).
- Video-SE: einer Vereinheitlichung/Zentralisierung der bislang dezentral betriebenen Video-überwachungssysteme zur Unterstützung von Observationsmaßnahmen.
- HiPoS: Beide Anlagen sollen auf einer erweiterbaren und leistungsfähigen Systemarchitektur betrieben werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit der ressourcen- und zeitsparenden Integration und des sicheren, wirtschaftlichen Betriebs weiterer bestehender sowie neuer IT-Verfahren.
Eine Kernplattform der polizeilichen Anwendungen im Projekt TVH ist die "Hybride integrative Plattform polizeiliche Sondernetze", kurz HiPoS. Sie vereint spezifische Aufgaben und Rollen aus den Bereichen Verfahren, Service, Betrieb und Sicherheit in einer heterogenen Netzwerkumgebung. Zudem beinhaltet der Kern eine hochtechnisierte Virtualisierungsplattform auf Basis von VMWare, die durch Netzwerk-Virtualisierung und Mikrosegmentierung mandantenfähig an zwei Standorten betrieben wird. Eine detailliere Beschreibung der Systemumgebung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie angrenzender IT-Projekte.
Die hier zu vergebende Leistung wird als Rahmenvertrag ausgestaltet. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 01.02.2022 und beträgt 36 Monate (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich optional einmal um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 31.10.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.01.2026.
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Nummer des Abschnitts: II.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Alter Wert
Text:
“Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Festlaufzeit von 36 Monaten...”
Text
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Festlaufzeit von 36 Monaten verlängert sich der Vertrag einmalig um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten, zum 31.12.2025.
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Text:
“Beginn: 01/02/2022
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Festlaufzeit von 36 Monaten...”
Text
Beginn: 01/02/2022
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Festlaufzeit von 36 Monaten verlängert sich der Vertrag einmalig um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 31.10.2024 kündigen. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten, zum 31.01.2026.
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Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-11-08 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-11-29 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2021
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-11-08 📅
Zeit: 10:01
Neuer Wert
Datum: 2021-11-29 📅
Zeit: 12:01
Quelle: OJS 2021/S 216-569568 (2021-11-03)
Ergänzende Angaben (2021-11-05)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung:
Alter Wert
Text:
“Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben...”
Text
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben dem Betrieb der IT werden neue Themen erprobt und in Projektform zur Einsatzreife weiterentwickelt.
Um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an die IT der Polizei in NRW gerecht zu werden, benötigt das LZPD zusätzliche Spezialisten, die die Vorhaben in der Linie und in Projekten durch spezialisiertes Know-how für den IT-Betrieb unterstützen.
Die Polizei NRW unterhält das Multi-Projekt TVH. Dieses umfasst u. a.:
- TKÜ: Die Beauftragung und Errichtung einer Anlage zur Telekomunikationsüberwachung (TKÜ-Anlage).
- Video-SE: einer Vereinheitlichung/Zentralisierung der bislang dezentral betriebenen Video-überwachungssysteme zur Unterstützung von Observationsmaßnahmen.
- HiPoS: Beide Anlagen sollen auf einer erweiterbaren und leistungsfähigen Systemarchitektur betrieben werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit der ressourcen- und zeitsparenden Integration und des sicheren, wirtschaftlichen Betriebs weiterer bestehender sowie neuer IT-Verfahren.
Eine Kernplattform der polizeilichen Anwendungen im Projekt TVH ist die "Hybride integrative Plattform polizeiliche Sondernetze", kurz HiPoS. Sie vereint spezifische Aufgaben und Rollen aus den Bereichen Verfahren, Service, Betrieb und Sicherheit in einer heterogenen Netzwerkumgebung. Zudem beinhaltet der Kern eine hochtechnisierte Virtualisierungsplattform auf Basis von VMWare, die durch Netzwerk-Virtualisierung und Mikrosegmentierung mandantenfähig an zwei Standorten betrieben wird. Eine detailliere Beschreibung der Systemumgebung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie angrenzender IT-Projekte.
Die hier zu vergebende Leistung wird als Rahmenvertrag ausgestaltet. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 01.01.2022 und beträgt 36 Monate (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich optional einmal um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.12.2025.
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Text:
“Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben...”
Text
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben dem Betrieb der IT werden neue Themen erprobt und in Projektform zur Einsatzreife weiterentwickelt.
Um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an die IT der Polizei in NRW gerecht zu werden, benötigt das LZPD zusätzliche Spezialisten, die die Vorhaben in der Linie und in Projekten durch spezialisiertes Know-how für den IT-Betrieb unterstützen.
Die Polizei NRW unterhält das Multi-Projekt TVH. Dieses umfasst u. a.:
- TKÜ: Die Beauftragung und Errichtung einer Anlage zur Telekomunikationsüberwachung (TKÜ-Anlage).
- Video-SE: einer Vereinheitlichung/Zentralisierung der bislang dezentral betriebenen Video-überwachungssysteme zur Unterstützung von Observationsmaßnahmen.
- HiPoS: Beide Anlagen sollen auf einer erweiterbaren und leistungsfähigen Systemarchitektur betrieben werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit der ressourcen- und zeitsparenden Integration und des sicheren, wirtschaftlichen Betriebs weiterer bestehender sowie neuer IT-Verfahren.
Eine Kernplattform der polizeilichen Anwendungen im Projekt TVH ist die "Hybride integrative Plattform polizeiliche Sondernetze", kurz HiPoS. Sie vereint spezifische Aufgaben und Rollen aus den Bereichen Verfahren, Service, Betrieb und Sicherheit in einer heterogenen Netzwerkumgebung. Zudem beinhaltet der Kern eine hochtechnisierte Virtualisierungsplattform auf Basis von VMWare, die durch Netzwerk-Virtualisierungund Mikrosegmentierung mandantenfähig an zwei Standorten betrieben wird. Eine detailliere Beschreibung der Systemumgebung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie angrenzender IT-Projekte.
Die hier zu vergebende Leistung wird als Rahmenvertrag ausgestaltet. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 01.02.2022 und beträgt 36 Monate (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich optional einmal um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 31.10.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.01.2026.
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Nummer des Abschnitts: II.2.7
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Festlaufzeit von 36 Monaten...”
Text
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Festlaufzeit von 36 Monaten verlängert sich der Vertrag einmalig um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten, zum 31.12.2025.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Beginn: 01/02/2022
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Festlaufzeit von 36 Monaten...”
Text
Beginn: 01/02/2022
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Festlaufzeit von 36 Monaten verlängert sich der Vertrag einmalig um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 31.10.2024 kündigen. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.01.2026.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 08/11/2021
Ortszeit: 10:00
Neuer Wert
Text: Tag: 29/11/2021
Ortszeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebotes
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2022
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 08/11/2021
Ortszeit: 10:01
Ort:
Essen
Neuer Wert
Text: Tag: 29/11/2021
Ortszeit: 12:01
Ort:
Essen
Quelle: OJS 2021/S 218-575007 (2021-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: SG ZA 4.2 - Vergabe
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben...”
Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben dem Betrieb der IT werden neue Themen erprobt und in Projektform zur Einsatzreife weiterentwickelt.
Um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an die IT der Polizei in NRW gerecht zu werden, benötigt das LZPD zusätzliche Spezialisten, die die Vorhaben in der Linie und in Projekten durch spezialisiertes Know-how für den IT-Betrieb unterstützen.
Neben den betrieblichen Aufgaben in der Linie unterhält die Polizei NRW das Projekt TVH:
- TKÜ: Die Beauftragung und Errichtung einer Anlage zur Telekomunikationsüberwachung (TKÜ-Anlage).
- Video-SE: Eine Vereinheitlichung/Zentralisierung der bislang dezentral betriebenen Video-überwachungssysteme zur Unterstützung von Observationsmaßnahmen.
- HiPoS: Die "Hybride integrative Plattform polizeiliche Sondernetze", kurz HiPoS vereint spezifische Aufgaben und Rollen aus den Bereichen Verfahren, Service, Betrieb und Sicherheit in einer heterogenen Netzwerkumgebung. Zudem beinhaltet der Kern eine hochtechnisierte Virtualisierungsplattform auf Basis von VMWare, die durch Netzwerk-Virtualisierung und Mikrosegmentierung mandantenfähig an zwei Standorten betrieben wird.
Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie weiterer IT-Projekte & IT-Infrastrukturen.
Die hier zu vergebenden Leistungen in der Linientätigkeit der IT der Polizei NRW und speziell in dem Projekt TVH werden als Rahmenvertrag ausgestaltet. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 01.02.2022 und beträgt 36 Monate (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich optional einmal um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 31.10.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.01.2026.
Auftragsgegenstand sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie angrenzender IT-Projekte.
Leistungen sind insbesondere:
- Projektmanagement
- Anforderungsmanagement
- Beratungsleistung in den Bereichen Beschaffung/Vergabe Architekturen
- Infrastrukturberatung
- Technische Beratung, Implementierung und Stabilisierung
- Unterstützung des IT-Betriebs
- Transition Management
- Qualitätsmanagement
- Testmanagement
- Dokumentation
- Beratungsleistung im Bereich Organisationsentwicklungsfragen
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung des Betriebs der IT-Lösungen der Polizei NRW, deren Fortentwicklung sowie die erforderliche Überführung in des Projektbetriebs TVH in den Linienbetrieb des LZPD.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenstand sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS und weiterer IT-Projekte und IT-Infrastrukturen in der Linienorganisation.
Leistungen sind insbesondere:
- Projektmanagement
- Anforderungsmanagement
- Beratungsleistung in den Bereichen Beschaffung/Vergabe Architekturen
- Infrastrukturberatung
- Technische Beratung, Implementierung und Stabilisierung
- Unterstützung des IT-Betriebs
- Transition Management
- Qualitätsmanagement
- Testmanagement
- Dokumentation
- Beratungsleistung im Bereich Organisationsentwicklungsfragen
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung des Betriebs der IT-Lösungen der Polizei NRW, deren Fortentwicklung sowie die erforderliche Überführung des Projektbetriebs TVH in den Linienbetrieb des LZPD.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Auftragserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualifikation & Erfahrung des Projektteams anhand der konkret für das Projekt geplanten Mitarbeiter”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 40%
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 199-519602
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: ZA 5.2/1000708518/AUL
Titel: LZPD / IT-Betriebsleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: group24 AG
Postanschrift: Schüringsweg 6-8
Postort: Gescher
Postleitzahl: 48712
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@group24.de📧
Region: Borken🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 85 000 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Der unter Ziffer II.1.7) angegebene Gesamtauftragswert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung...”
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene Gesamtauftragswert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u.a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Der Auftraggeber ist zudem nach § 5 VgV zur Wahrung der Vertraulichkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Aus den vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 1 EUR eingegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0D0VX
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Quelle: OJS 2022/S 021-052974 (2022-01-26)