Machbarkeitsstudien zur Prüfung der Umsetzung eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie hat die Bundesregierung im Juni 2020 den Rahmen für den Hochlauf der Wasserstofftechnologien in Deutschland gesetzt. Neben der hohen klimapolitischen Relevanz liegt ein wichtiger Fokus der Strategie auf dem industriepolitischen Potenzial der grünen Wasserstofftechnologie für den deutschen Wirtschaftsstandort. Dazu zählen insbesondere die Schlüsseltechnologien der Wasserelektrolyse und der Brennstoffzellentechnologie. Neben der Stärkung der Systemlieferanten muss ebenfalls eine nachhaltige Etablierung und Stärkung der Zulieferindustrie erfolgen.
Brennstoffzellensysteme in Verbindung mit grünem Wasserstoff werden zukünftig für eine effiziente Dekarbonisierung des Verkehrssektors notwendig sein. Dies betrifft vorrangig Anwendungen mit hohen energetischen Anforderungen und die Einsatzbereiche, bei denen der batterieelektrische Antrieb nicht geeignet ist, wie beispielsweise den Schwerlastgüterverkehr, Züge des SPNVs, Busse des ÖPNVs und PKW im Langstreckenbetrieb. Mit dem Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) wurden hier seit 2006 frühzeitig wichtige Grundlagen gelegt und bereits erste serienreife Produkte entwickelt. Die aktuelle Ausrichtung der zweiten Phase des NIPs fokussiert sich auf eine marktnahe Förderung und Etablierung dieser Technologien. Hier setzt die Maßnahme 10 der Nationalen Wasserstoffstrategie an und führt die Bestrebungen des NIP durch die Prüfung des Aufbaus eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologie fort.
Im Rahmen eines durch das BMVI veröffentlichten Wettbewerb zur Identifizierung von potentiellen Standorten für die Umsetzung eines solchen Zentrums, werden 3 Gewinner ausgewählt. Im Rahmen dieses Auftrags sollen Machbarkeitsstudien für 3, sich aus dem wettbewerblichen Verfahren ergebende, mögliche standortbezogene Konzepte durchgeführt werden. Diese Machbarkeitsstudien sollen wiederum als Basis für die finale Standortwahl zum Aufbau des Technologie- und Innovati-onszentrums dienen. Die Auswahl der Gewinner erfolgt durch den Auftraggeber und ist nicht Teil der Beauftragung.
Ziel der Beauftragung ist die Erarbeitung von Umsetzungskonzepten für diese Standorte unter Berücksichtigung rechtlicher sowie wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Dabei sollen sowohl inhaltliche Fragestellungen als auch Fragen zur Betreiberschaft und zu den beihilferechtlichen Auswirkungen der öffentlichen Finanzierung eines marktnahmen Zentrums untersucht werden. Ein Umsetzungskonzept hängt maßgeblich von den örtlichen Rahmenbedingungen ab. Dazu zählen beispielsweise die Infrastrukturanbindung oder die möglichen Industrie- und Forschungspartner.
Schlussendlich sollen die Machbarkeitsstudien die Grundlage für die strategische Entscheidung des BMVI für ein standortbezogenes Konzept als Vorlage für den Aufbau des Technologie- und Innovationszentrums Wasserstofftechnologien bilden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-01-29 Auftragsbekanntmachung
2021-02-25 Ergänzende Angaben
2021-05-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2022-03-25 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2021-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Kurze Beschreibung:
Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie hat die Bundesregierung im Juni 2020 den Rahmen für den Hochlauf der Wasserstofftechnologien in Deutschland gesetzt. Neben der hohen klimapolitischen Relevanz liegt ein wichtiger Fokus der Strategie auf dem industriepolitischen Potenzial der grünen Wasserstofftechnologie für den deutschen Wirtschaftsstandort. Dazu zählen insbesondere die Schlüsseltechnologien der Wasserelektrolyse und der Brennstoffzellentechnologie. Neben der Stärkung der Systemlieferanten muss ebenfalls eine nachhaltige Etablierung und Stärkung der Zulieferindustrie erfolgen. Brennstoffzellensysteme in Verbindung mit grünem Wasserstoff werden zukünftig für eine effiziente Dekarbonisierung des Verkehrssektors notwendig sein. Dies betrifft vorrangig Anwendungen mit hohen energetischen Anforderungen und die Einsatzbereiche, bei denen der batterieelektrische Antrieb nicht geeignet ist, wie beispielsweise den Schwerlastgüterverkehr, Züge des SPNVs, Busse des ÖPNVs und PKW im Langstreckenbetrieb. Mit dem Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) wurden hier seit 2006 frühzeitig wichtige Grundlagen gelegt und bereits erste serienreife Produkte entwickelt. Die aktuelle Ausrichtung der zweiten Phase des NIPs fokussiert sich auf eine marktnahe Förderung und Etablierung dieser Technologien. Hier setzt die Maßnahme 10 der Nationalen Wasserstoffstrategie an und führt die Bestrebungen des NIP durch die Prüfung des Aufbaus eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologie fort. Im Rahmen eines durch das BMVI veröffentlichten Wettbewerb zur Identifizierung von potentiellen Standorten für die Umsetzung eines solchen Zentrums, werden 3 Gewinner ausgewählt. Im Rahmen dieses Auftrags sollen Machbarkeitsstudien für 3, sich aus dem wettbewerblichen Verfahren ergebende, mögliche standortbezogene Konzepte durchgeführt werden. Diese Machbarkeitsstudien sollen wiederum als Basis für die finale Standortwahl zum Aufbau des Technologie- und Innovati-onszentrums dienen. Die Auswahl der Gewinner erfolgt durch den Auftraggeber und ist nicht Teil der Beauftragung. Ziel der Beauftragung ist die Erarbeitung von Umsetzungskonzepten für diese Standorte unter Berücksichtigung rechtlicher sowie wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Dabei sollen sowohl inhaltliche Fragestellungen als auch Fragen zur Betreiberschaft und zu den beihilferechtlichen Auswirkungen der öffentlichen Finanzierung eines marktnahmen Zentrums untersucht werden. Ein Umsetzungskonzept hängt maßgeblich von den örtlichen Rahmenbedingungen ab. Dazu zählen beispielsweise die Infrastrukturanbindung oder die möglichen Industrie- und Forschungspartner. Schlussendlich sollen die Machbarkeitsstudien die Grundlage für die strategische Entscheidung des BMVI für ein standortbezogenes Konzept als Vorlage für den Aufbau des Technologie- und Innovationszentrums Wasserstofftechnologien bilden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Kontrolle und Tests 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de 📧
Fax: +49 3020199-3334 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E36555111 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-29 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 023-055714
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie hat die Bundesregierung im Juni 2020 den Rahmen für den Hochlauf der Wasserstofftechnologien in Deutschland gesetzt. Neben der hohen klimapolitischen Relevanz liegt ein wichtiger Fokus der Strategie auf dem industriepolitischen Potenzial der grünen Wasserstofftechnologie für den deutschen Wirtschaftsstandort. Dazu zählen insbesondere die Schlüsseltechnologien der Wasserelektrolyse und der Brennstoffzellentechnologie. Neben der Stärkung der Systemlieferanten muss ebenfalls eine nachhaltige Etablierung und Stärkung der Zulieferindustrie erfolgen.
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Brennstoffzellensysteme in Verbindung mit grünem Wasserstoff werden zukünftig für eine effiziente Dekarbonisierung des Verkehrssektors notwendig sein. Dies betrifft vorrangig Anwendungen mit hohen energetischen Anforderungen und die Einsatzbereiche, bei denen der batterieelektrische Antrieb nicht geeignet ist, wie beispielsweise den Schwerlastgüterverkehr, Züge des SPNVs, Busse des ÖPNVs und PKW im Langstreckenbetrieb. Mit dem Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) wurden hier seit 2006 frühzeitig wichtige Grundlagen gelegt und bereits erste serienreife Produkte entwickelt. Die aktuelle Ausrichtung der zweiten Phase des NIPs fokussiert sich auf eine marktnahe Förderung und Etablierung dieser Technologien. Hier setzt die Maßnahme 10 der Nationalen Wasserstoffstrategie an und führt die Bestrebungen des NIP durch die Prüfung des Aufbaus eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologie fort.
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Im Rahmen eines durch das BMVI veröffentlichten Wettbewerb zur Identifizierung von potentiellen Standorten für die Umsetzung eines solchen Zentrums, werden 3 Gewinner ausgewählt. Im Rahmen dieses Auftrags sollen Machbarkeitsstudien für 3, sich aus dem wettbewerblichen Verfahren ergebende, mögliche standortbezogene Konzepte durchgeführt werden. Diese Machbarkeitsstudien sollen wiederum als Basis für die finale Standortwahl zum Aufbau des Technologie- und Innovati-onszentrums dienen. Die Auswahl der Gewinner erfolgt durch den Auftraggeber und ist nicht Teil der Beauftragung.
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Ziel der Beauftragung ist die Erarbeitung von Umsetzungskonzepten für diese Standorte unter Berücksichtigung rechtlicher sowie wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Dabei sollen sowohl inhaltliche Fragestellungen als auch Fragen zur Betreiberschaft und zu den beihilferechtlichen Auswirkungen der öffentlichen Finanzierung eines marktnahmen Zentrums untersucht werden. Ein Umsetzungskonzept hängt maßgeblich von den örtlichen Rahmenbedingungen ab. Dazu zählen beispielsweise die Infrastrukturanbindung oder die möglichen Industrie- und Forschungspartner.
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Schlussendlich sollen die Machbarkeitsstudien die Grundlage für die strategische Entscheidung des BMVI für ein standortbezogenes Konzept als Vorlage für den Aufbau des Technologie- und Innovationszentrums Wasserstofftechnologien bilden.
Das BMVI beabsichtigt den Aufbau eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien zu fördern. Das wettbewerbliche Verfahren zur Identifizierung geeigneter Standorte für ein solches Zentrum wurde am 10.11.2020 angestoßen. Der Wettbewerb ruft dazu aus sich mit einem standortbezogenen Konzept zu bewerben. Ein standortbezogenes Konzept kann auch dezentral angelegt sein und aus mehreren Standorten unter einem organisatorischen Dach bestehen.
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Im Rahmen dieses Auftrags sollen Machbarkeitsstudien für 3, sich aus dem wettbewerblichen Verfahren ergebende, mögliche standortbezogene Konzepte durchgeführt werden. Die Auswahl der standortbezogenen Konzepte, zu denen im Rahmen dieses Auftrags die Machbarkeit im Detail geprüft werden soll, wird vor Auftragserteilung durch das BMVI verkündet.
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Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet für einzelne Arbeitspakete optional die Aufnahme von bis zu 3 weiteren standortbezogenen Konzepten, sofern sich dies als notwendig erweisen sollte. Diese Leistung wird im Abschnitt III näher definiert und ist als Option anzubieten. Die im Rahmen des Auftrags näher zu definierenden Leistungen des zukünftigen Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien richten sich an innovative Unternehmen und insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen.
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Durch die beabsichtigte öffentliche Förderung des zukünftigen Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien ergibt sich ggf. ein Vorteil für die Unternehmen, die zukünftig dessen Leistungen in Anspruch nehmen.
Um unzulässige Wettbewerbsverzerrungen am europäischen Markt auszuschließen, müssen im Rahmen der Machbarkeitsstudie die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere des Beihilferechts ermittelt werden. Diese sind anschließend beim Aufbau und Betrieb des Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien zu berücksichtigen.
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Kernaufgabe des Auftragnehmers wird die Ausarbeitung eines betriebswirtschaftlich tragfähigen Betreibermodells sein unter Beachtung der lokalen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Fördermöglichkeiten durch die öffentliche Hand.
Die Machbarkeitsstudien bilden die Grundlage für die finale Entscheidung für ein standortbezogenes Konzept durch das BMVI und für den darauffolgenden Aufbau des Technologie- und Innovationszentrums Wasserstofftechnologien. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass sich ein dezentrales Standortkonzept als das zielführendste erweist.
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Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete:
— Arbeitspaket 1: Bedarfsermittlung der Zielgruppen – Inhaltliche Auslegung des Technologie- und Innovationszentrums,
— Arbeitspaket 2: Regionale und nationale Vernetzung,
— Arbeitspaket 3: Prüfung und Bewertung der standortspezifischen Gegebenheiten,
— Arbeitspaket 4: rechtliches Grundkonzept,
— Arbeitspaket 5: Entwicklung eines wirtschaftlich tragfähigen Betreibermodells,
— Arbeitspaket 5.1 Aufbauphase,
— Arbeitspaket: 5.2 Nachhaltige Betriebsphase.
Dauer: 5 Monate
Beschreibung der Optionen:
Arbeitspaket 1:
Sichtung und Auswertung der aus dem Wettbewerb hervorgegangenen und prämierten 3 standortbezogenen Wettbewerbsbeiträge für das Technologie- und Innovationszentrum für Wasserstofftechnologie. Erfassung der an den Konzepten beteiligten Unternehmen und inhaltliche Auswertung der jeweiligen Interessensbekundungen. Für diese Leistung ist optional die Betrachtung von bis zu 3 weiteren Standorten anzubieten. Im Angebot ist die optionale Leistung zu kalkulieren (siehe Anlage 4 Muster Preiskalkulation).
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Arbeitspaket 3:
In diesem Arbeitspaket geht es darum, für jeden der 3 ausgewählten Standorte die lokalen Gegebenheiten zu prüfen und zu bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere bis zu 3 nicht prämierte Standorte prüfen und bewerten zu lassen. Hierfür ist eine optionale anzubieten. Im Angebot ist die optionale Leistung zu kalkulieren (siehe Anlage 4 Muster Preiskalkulation).
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Zusätzliche Informationen: Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der/die Auftraggeber/in behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
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Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
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Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
— Beschreibung des Bieters und der Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer (vollständige Anschrift, E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte),
— Kontaktdaten des Projektleiters (Name, Telefonnummer, Email-Adresse),
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ zu nutzen.),
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— Es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.),
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— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem/der Auftraggeber/in und PtJ vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.),
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— Vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen. (Hierzu müssen die Formblätter „Erklärung nach § 123 GWB“ und „Erklärung nach § 124 GWB“ genutzt werden.),
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— Erklärung des Bieters/Bietergemeinschaftsmitglieds/notwendigen Unterauftragnehmers gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen),
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— Gemäß § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs. 2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, sowie für seinen Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an. Hierzu hat der Bieter/Konsortialpartner/notwendige Unterauftragnehmer das den Vergabeunterlagen beigefügte Datenabfrageblatt (Anlage „Erforderliche Daten für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO)“) ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Gesellschaften mit ihrem Hauptsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands sind verpflichtet selbst eine entsprechende Auskunft zu beantragen und vor der Zuschlagerteilung vorzulegen:
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PtJ behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
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PtJ behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 3 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.
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— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters:
— abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt,
— Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen),
— Der/die Projektleiter/Projektleiterin muss nachweisen, dass er/sie mindestens 5 Jahre Erfahrung im Projektmanagement von ähnlicher Projektgrößenordnung besitzt.
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
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1. Fachliche Expertise und einschlägige praktische Erfahrung in Rechtsgebieten, die für den Aufbau und die Errichtung und den Aufbau des Zentrums relevant sind, insbesondere im Vergabe-, Beihilfe-, Verfassungs-, Immobiliarsachen- und Insolvenzrecht.
2. Umfassende Kenntnisse zum internationalen Stand der Technik relevanter Technologien im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien 3. Erfahrung in der Aufbereitung und Dokumentation von Informationen für politische Entscheidungsprozesse innerhalb der Bundesverwaltung.
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4. Einschlägige Vernetzung mit Marktakteuren und Einrichtungen oder Netzwerken, die relevante Tätigkeiten im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie ausüben.
5. Erfahrung in der Planung von technischen Anlagen im Labor- und Demonstrationsmaßstab, die typischerweise zur Entwicklung, Zertifizierung und Standardisierung verwendet werden.
6. Erfahrung im organisatorischen Aufbau von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbarer technischer und organisatorischer Komplexität.
Es sind zu den Punkten 1. bis 6. jeweils 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. einer DIN A4-Seite aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
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— Projektbezeichnung,
— Projektlaufzeit,
— Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
— Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz insbesondere deren Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt),
— Angabe des/der Auftraggebers/in,
— Projektvolumen in Euro.
PtJ behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E36555111 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. 36555111(http://www.subreport.de/E36555111) kostenlos zur Verfügung gestellt.
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Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Übersendungsschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. 36555111 ein (http://www.subreport.de/E36555111). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 18.2.2021 zu stellen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
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Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kontaktstelle) zu rügen.
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Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
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Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Quelle: OJS 2021/S 023-055714 (2021-01-29)
Ergänzende Angaben (2021-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie hat die Bundesregierung im Juni 2020 den Rahmen für den Hochlauf der Wasserstofftechnologien in Deutschland gesetzt. Neben der hohen klimapolitischen Relevanz liegt ein wichtiger Fokus der Strategie auf dem industriepolitischen Potenzial der grünen Wasserstofftechnologie für den deutschen Wirtschaftsstandort. Dazu zählen insbesondere die Schlüsseltechnologien der Wasserelektrolyse und der Brennstoffzellentechnologie. Neben der Stärkung der Systemlieferanten muss ebenfalls eine nachhaltige Etablierung und Stärkung der Zulieferindustrie erfolgen. Brennstoffzellensysteme in Verbindung mit grünem Wasserstoff werden zukünftig für eine effiziente Dekarbonisierung des Verkehrssektors notwendig sein. Dies betrifft vorrangig Anwendungen mit hohen energetischen Anforderungen und die Einsatzbereiche, bei denen der batterieelektrische Antrieb nicht geeignet ist, wie beispielsweise den Schwerlastgüterverkehr, Züge des SPNVs, Busse des ÖPNVs und PKW im Langstreckenbetrieb. Mit dem Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) wurden hier seit 2006 frühzeitig wichtige Grundlagen gelegt und bereits erste serienreife Produkte entwickelt. Die aktuelle Ausrichtung der zweiten Phase des NIPs fokussiert sich auf eine marktnahe Förderung und Etablierung dieser Technologien. Hier setzt die Maßnahme 10 der Nationalen Wasserstoffstrategie an und führt die Bestrebungen des NIP durch die Prüfung des Aufbaus eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologie fort. Im Rahmen eines durch das BMVI veröffentlichten Wettbewerb zur Identifizierung von potentiellen Standorten für die Umsetzung eines solchen Zentrums, werden 3 Gewinner ausgewählt. Im Rahmen dieses Auftrags sollen Machbarkeitsstudien für drei, sich aus dem wettbewerblichen Verfahren ergebende, mögliche standortbezogene Konzepte durchgeführt werden. Diese Machbarkeitsstudien sollen wiederum als Basis für die finale Standortwahl zum Aufbau des Technologie- und Innovationszentrums dienen. Die Auswahl der Gewinner erfolgt durch den Auftraggeber und ist nicht Teil der Beauftragung. Ziel der Beauftragung ist die Erarbeitung von Umsetzungskonzepten für diese Standorte unter Berücksichtigung rechtlicher sowie wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Dabei sollen sowohl inhaltliche Fragestellungen als auch Fragen zur Betreiberschaft und zu den beihilferechtlichen Auswirkungen der öffentlichen Finanzierung eines marktnahmen Zentrums untersucht werden. Ein Umsetzungskonzept hängt maßgeblich von den örtlichen Rahmenbedingungen ab. Dazu zählen beispielsweise die Infrastrukturanbindung oder die möglichen Industrie- und Forschungspartner. Schlussendlich sollen die Machbarkeitsstudien die Grundlage für die strategische Entscheidung des BMVI für ein standortbezogenes Konzept als Vorlage für den Aufbau des Technologie- und Innovationszentrums Wasserstofftechnologien bilden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 042-105779
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 023-055714
ABl. S-Ausgabe: 42

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen eines durch das BMVI veröffentlichten Wettbewerb zur Identifizierung von potentiellen Standorten für die Umsetzung eines solchen Zentrums, werden 3 Gewinner ausgewählt. Im Rahmen dieses Auftrags sollen Machbarkeitsstudien für drei, sich aus dem wettbewerblichen Verfahren ergebende, mögliche standortbezogene Konzepte durchgeführt werden. Diese Machbarkeitsstudien sollen wiederum als Basis für die finale Standortwahl zum Aufbau des Technologie- und Innovationszentrums dienen. Die Auswahl der Gewinner erfolgt durch den Auftraggeber und ist nicht Teil der Beauftragung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 042-105779 (2021-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 100-264619
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.“
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisatorische Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-21 📅
Name: Prognos AG
Postanschrift: Goethestr. 85
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2021/S 100-264619 (2021-05-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2021/S 100-264619
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmdv.bund.de 🌏
Fax: +49 2461615837 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 063-166857
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 100-264619
ABl. S-Ausgabe: 63

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das BMVI beabsichtigt den Aufbau eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien zu fördern. Das wettbewerbliche Verfahren zur Identifizierung geeigneter Standorte für ein solches Zentrum wurde am 10.11.2020 angestoßen. Der Wettbewerb ruft dazu aus sich mit einem standortbezogenen Konzept zu bewerben. Ein standortbezogenes Konzept kann auch dezentral angelegt sein und aus mehreren Standorten unter einem organisatorischen Dach bestehen. Im Rahmen dieses Auftrags sollen Machbarkeitsstudien für 3, sich aus dem wettbewerblichen Verfahren ergebende, mögliche standortbezogene Konzepte durchgeführt werden. Die Auswahl der standortbezogenen Konzepte, zu denen im Rahmen dieses Auftrags die Machbarkeit im Detail geprüft werden soll, wird vor Auftragserteilung durch das BMVI verkündet. Die im Rahmen des Auftrags näher zu definierenden Leistungen des zukünftigen Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien richten sich an innovative Unternehmen und insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen.
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Durch die beabsichtigte öffentliche Förderung des zukünftigen Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien ergibt sich ggf. ein Vorteil für die Unternehmen, die zukünftig dessen Leistungen in Anspruch nehmen. Um unzulässige Wettbewerbsverzerrungen am europäischen Markt auszuschließen, müssen im Rahmen der Machbarkeitsstudie die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere des Beihilferechts ermittelt werden. Diese sind anschließend beim Aufbau und Betrieb des Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien zu berücksichtigen. Kernaufgabe des Auftragnehmers wird die Ausarbeitung eines betriebswirtschaftlich tragfähigen Betreibermodells sein unter Beachtung der lokalen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Fördermöglichkeiten durch die öffentliche Hand.
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Zusätzlich beinhaltet der Auftrag folgende Optionen:
Arbeitspaket 1:
Sichtung und Auswertung der aus dem Wettbewerb hervorgegangenen und prämierten 3 standortbezogenen Wettbewerbsbeiträge für das Technologie- und Innovationszentrum für Wasserstofftechnologie. Erfassung der an den Konzepten beteiligten Unternehmen und inhaltliche Auswertung der jeweiligen Interessensbekundungen. Für diese Leistung ist optional die Betrachtung von bis zu 3 weiteren Standorten anzubieten.
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Arbeitspaket 3:
In diesem Arbeitspaket geht es darum, für jeden der 3 ausgewählten Standorte die lokalen Gegebenheiten zu prüfen und zu bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere bis zu 3 nicht prämierte Standorte prüfen und bewerten zu lassen. Hierfür ist eine optionale Leistung anzubieten.
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Dauer: 11 Monate

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB (vgl. z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html), insbesondere auf die Absätze 1 und 2 verwiesen:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 063-166857 (2022-03-25)