Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand von max. vier Referenzen (Mindestreferenz gem. Ziffer III.1.3 der Auftragsbekanntmachung und bis zu drei weitere Referenzen) sowie dem Erhalt von Preisen/Awards beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Alle Referenzleistungen müssen abgeschlossen und zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2015 erbracht worden sein.
Für die Auswahl werden nur die als priorisiert gekennzeichneten maximal vier Referenzen bewertet. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als vier Referenzen ist nicht erwünscht.
Die Wertung erfolgt nach folgender Maßgabe:
a) Referenzen
Die Referenzen werden jeweils wie folgt bewertet:
(1) Kriterium "Vergleichbarkeit"
Erbringung einer projektbezogenen Leistung, die sowohl konzeptionelle Inhalte als auch deren Vermarktung (kreative Ansätze) miteinander verbindet: 5 Punkte
Keine Erbringung einer projektbezogenen Leistung, die sowohl konzeptionelle Inhalte als auch deren Vermarktung (kreative Ansätze) miteinander verbindet: 0 Punkte
(2) inhaltliche Schwerpunkte
Erstellung von Analysen und umsetzungsorientierten Konzeptionen zum Schwerpunktthema Tou-rismusbewusstsein: 5 Punkte
Keine Erstellung von Analysen und umsetzungsorientierten Konzeptionen zum Schwerpunktthema Tourismusbewusstsein: 0 Punkte
(3) Beteiligungsformate
Durchführung von komplexen Beteiligungsprozessen mit mindestens drei unterschiedlichen Interessengruppen auf Landesebene: 5 Punkte
Durchführung von komplexen Beteiligungsprozessen mit mindestens drei unterschiedlichen Interessengruppen auf Regionalebene: 3 Punkte
Durchführung von komplexen Beteiligungsprozessen mit weniger als drei unterschiedlichen Interessensgruppen oder auf Lokalebene: 1 Punkt
(4) Wettbewerbe bzw. Projekte in Modellregionen
Erfahrung in der Vorbereitung, Organisation, Vermarktung und Abwicklung von Wettbewerben bzw. Projekten in Modellregionen im Tourismus: 5 Punkte
Erfahrung in mindestens zwei Bereichen der Vorbereitung, Organisation, Vermarktung oder Abwicklung von Wettbewerben bzw. Projekten in Modellregionen im Tourismus: 3 Punkte
b) Preise / Awards
Der Erhalt von Preisen / Awards wird wie folgt bewertet:
Auszeichnung mit Preis/Award der Werbewirtschaft (deutscher digital Award vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V., Effie Award Germany vom Gesamtverband Kommunikationsagenturen GWA e. V., Effie Award Europe, ADC Award des Art Directors Clubs für die DACH-Region) in den vergangenen 5 Jahren (2016 bis 2020): 5 Punkte
Keine Auszeichnung mit Preis/Award : 0 Punkte
Die Auszeichnung muss sich nicht zwingend auf eine Referenz nach a) beziehen. Auch bei mehreren Preisen / Awards erhält der Bewerber nur einmal 5 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.