Mittagessen an Tübinger Schulen – nachhaltig. gut

Universitätsstadt Tübingen

Mittagessen an Tübinger Schulen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-05 Auftragsbekanntmachung
2021-10-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste für Schulen
Referenznummer: 55-2021-038
Kurze Beschreibung: Mittagessen an Tübinger Schulen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpflegungsdienste für Schulen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verpflegungsdienste für Schulen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Tübingen, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsstadt Tübingen
Postanschrift: Am Markt 1
Postleitzahl: 72070
Postort: Tübingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.tuebingen.de 🌏
E-Mail: zvs@tuebingen.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0Y42YYDH/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0Y42YYDH 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 090-233309
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y42YYDH

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 17
Bezeichnung des Loses: Mensa Uhlandstraße & Cafeteria
Losnummer: 1
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Mörike-Mensa
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: GS Hechinger Eck
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Hermann-Hepper-Halle
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: GS Aischbach
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: GS Dorfackerschule
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: GS Hügelschule
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: GS Bühl / GS Kilchberg
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: GS Hirschau GS / Weilheim & Kita Weilheim
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: GS Pfrondorf
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: GS Unterjesingen
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Lindenbrunnen (GS Innenstadt)
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: GS Steinlach / GS Ludwig-Krapf-Schule
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: GS Wanne
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: WHO-Mensa, Stadtteiltreff
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: GS Winkelwiese
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Pestalozzischule
Losnummer: 17
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 72070 Tübingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
ODSEigenerklärung des Bewerbers über die Eintragung in ein Berufsregister oder das Handelsregister, Eigenerklärung darüber, dass nachweislich keine Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, und zwar bezogen auf zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB wie auch auf fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB, Eigenerklärung des Bieters über die Mitgliedschaft in einer anzugebenden Berufsgenossenschaft.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich des Tätigkeitsbereichs des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Erklärung, dass im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR pro Schadensfall und für Vermögens-, Tätigkeits-, Mietsach-, Allmählichkeits- und Abwasserschäden sowie das Abhandenkommen von Sachen (z. B. von Schlüsseln) in Höhe von 3 Mio. EUR pro Schadenfall besteht oder abgeschlossen wird, die bis zur Beendigung des Vertrags aufrechtzuerhalten ist Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben Bescheinigung der für die Arbeitnehmer zuständigen Krankenkassen bzw. der Bundesknappschaft über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen zur Gesetzlichen Sozialversicherung Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Tätigkeiten in Bezug auf Schulverpflegung in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Art der ausgeführten Leistungen, des Ausführungszeitraums, des Auftragswertes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers Erklärung zur jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Bereich Catering / Speisenproduktion und zur Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Abgeschlossenen Geschäftsjahren.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Verfahrensbrief
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-06-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0Y42YYDH/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Zum Ablauf der Vertragslaufzeit

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 090-233309 (2021-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Mittagessen an Tübinger Schulen
Gesamtwert des Auftrags: 63.75 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 212-559557
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 090-233309
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y42YYEV

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Wurde über Kommunikationsfunktion der IAP abgewickelt
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Qualität/Nachhaltigkeit
Kostenkriterium (Gewichtung): 100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-27 📅
Name: Stollsteimer GmbH
Postanschrift: Schulze-Delitzsch-Str. 54
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 711781936173 📞
E-Mail: philipp@stollsteimer.de 📧
Land: Tübingen, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4.46 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 08416041-A2361-15

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 212-559557 (2021-10-28)