MSB; IT-Dienstleistungen: Betrieb und Hosting des LOGINEO NRW Messenger mit Videokonferenztool

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Siehe II.2.4).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: LOGINEO NRW; Videokonferenztool
Kurze Beschreibung: Siehe II.2.4).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Allgemeine und berufliche Bildung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Schule und Bildung NRW
Postanschrift: Völklinger Str. 49
Postleitzahl: 40221
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: https://www.schulministerium.nrw.de/ 🌏
E-Mail: vergabe.logineo-nrw@msb.nrw.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYHNDM75/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYHNDM75 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 045-112290
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt (also Formulare I, II, III und Handelsregisterauszug). Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische- und/oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (I) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft (also Formular VI, VII, VIII, IX, X, XI und XII), (II) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten (also Formulare I, II, III und Handelsregisterauszug), (III) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X. Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (I) Formular V gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung, (II) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher (also Formulare I, II, III und Handelsregisterauszug), (III) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist. 4. Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages / Angebotes. Ein entsprechendes Informationsblatt „Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten“ ist der Vergabeunterlage beigefügt. Bekanntmachungs-ID: CXPNYHNDM75.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind der zeitlich befristete Betrieb und das Hosting des LOGINEO NRW Messenger mit Videokonferenztool in einem für das MSB geeigneten, skalierbaren, flexiblen und ausfallsicheren Cloud Service sowie Leistungen des 2nd und des 3rd Level Supports und Leistungen der Weiterentwicklung von Messenger und Videokonferenztool.
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Das MSB realisiert das Projekt LOGINEO NRW, eine digitale Arbeits- und Kommunikationsplattform, mit der die Digitalisierung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen weiter umgesetzt werden soll. Durch eine speziell entwickelte Software-Lösung auf Basis von Open Source-Komponenten soll den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern eine webbasierte Umgebung zur Verfügung gestellt werden, die nach einer einmaligen Anmeldung Zugriff auf mehrere Anwendungen bietet. Das MSB nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr, wozu rund 5.700 Schulen, circa 200 000 Lehrkräfte und 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler gehören. Ein wesentliches Aufgabenfeld des MSB ist die Sicherung und Weiterentwicklung eines qualitativ hochwertigen, zukunftsgerichteten, international konkurrenzfähigen Bildungsangebotes in Schulen.
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Die Basis IT-Infrastruktur LOGINEO NRW soll schulische Abläufe vereinfachen, beschleunigen und erweitern. LOGINEO NRW wird fortlaufend weiterentwickelt und um weitere Funktionen ergänzt sowie an die Bedürfnisse der Benutzer angepasst. Im Jahr 2019 ist nach einer erfolgreich verlaufenen Pre-Rollout-Phase der Betrieb gestartet und inzwischen sind bereits über 1 800 Schulen in das System eingebunden worden. Der Endausbau für alle Benutzer ist derzeit für das Jahr 2022 geplant.
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Die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen erfordern eine erhebliche Beschleunigung des Projektfortschritts. Das MSB steht seit Beginn der Pandemie und vor allem mit Blick auf die unabsehbare Entwicklung der Infektionszahlen vor der Herausforderung, den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler in NRW auch im Wege des Distanzunterrichts sicherzustellen. Das MSB hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um dies zu ermöglichen. So hat das MSB die Einführung des im Rahmen des Gesamtprojekts LOGINEO NRW geplanten Messengers vorgezogen und dessen Betrieb für einen Übergangszeitraum vergeben.
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Bei dem LOGINEO NRW Messenger handelt es sich um ein digitales Kommunikationssystem, welches Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer auch während Schulschließungen eine sichere Kommunikation ermöglicht. Der Messenger wurde zu Schuljahresbeginn nach den Sommerferien 2020 ausgerollt und wird derzeit von etwa 1 800 Schulen in Nordrhein-Westfalen genutzt. Der LOGINEO NRW Messenger wird auf der Basis eines Matrix-Servers und der App Element betrieben. Um den Zugang aller Schülerinnen und Schülern zu Bildung auch während der am 5. Januar 2021 beschlossenen Schulschließungen sicherzustellen, hat das MSB den LOGINEO NRW Messenger kurzfristig um ein Videokonferenztool erweitert. Das Videokonferenztool Jitsi ist als Plugin in den LOGINEO NRW Messenger integriert. Das Videokonferenztool wird auf Grundlage eines zeitlich beschränkten Übergangsauftrags betrieben, der die Leistungserbringung bis zum Abschluss des mit dieser Bekanntmachung eingeleiteten Vergabeverfahrens sicherstellen soll.
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Derzeit wird die europaweite Vergabe sämtlicher Leistungen im Rahmen des Gesamtprojekts LOGINEO NRW vorbereitet. Die Vergabe wird voraussichtlich bis Ende 2021 abgeschlossen sein. Der Auftrag ist auf den Zeitraum bis zum Abschluss der Vergabe beschränkt.
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Der abzuschließende Vertrag wird voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2021 laufen und kann vom Auftraggeber zweimalig um bis zu 6 Monate verlängert werden, sofern das Vergabeverfahren bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen sein sollte.
Der Beginn der Leistungserbringung ist für den 1.4.2021 vorgesehen. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
Auf die unter Ziffer VI.3) zu findenden Zusätzlichen Angaben wird hingewiesen.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Auftraggeberseitig kann eine Verlängerungsoption zweimal um bis zu 6 Monate in Anspruch genommen werden.
Beschreibung der Optionen:
Auftraggeberseitig kann eine Verlängerungsoption für einmal bis zu 6 Monate in Anspruch genommen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben / eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes.
Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ zu verwenden.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden.
Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung, die eine Haftung für Betriebsunterbrechungsschäden und Schäden sowie Aufwendungen aufgrund von Datenverlusten umfasst, mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 3 Mio. EUR für Personenschäden, 1,5 Mio. EUR für Sachschäden und 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden nachweist oder im Auftragsfall abschließt und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhält. Hierzu ist das Formular IV „Erklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.
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Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über den (vergleichbaren) Umsatz in den Bereichen a) Betrieb hochskalierbarer cloudbasierter Dienste und b) Betrieb einer IT-Infrastruktur für mindestens 500 000 potenziell gleichzeitige Nutzer. Hierzu ist das Formular V „Erklärung zu Umsätzen“ zu verwenden.
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Mindeststandards:
Ein Mindestgesamtumsatz von 12 Mio. EUR (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
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Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr, Gesellschafter / ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll, Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt. Hierfür ist das Formular VI „Eigenerklärung zum Unternehmen“ zu verwenden.
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Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen, die folgende Bereiche umfasst:
(a) Betrieb eines hochskalierbaren cloudbasierten Dienstes und Betrieb einer IT-Infrastruktur über mindestens zwölf Monate für mindestens 500 000 potenziell gleichzeitige Nutzer für CPU-lastige Services und Erbringung von
(b) Supportdienstleistungen über mindestens zwölf Monate für mindestens 20 000 Nutzer,
(c) das Referenzprojekt läuft noch bzw. das Projektende liegt nicht länger als 5 Jahre ab Datum der Bekanntmachung in der Vergangenheit,
(d) die Anforderungen (a) und (c) oder (b) und (c) werden durch dasselbe Projekt abgedeckt. Es ist möglich, die Anforderungen a), b) und c) durch eine Referenz nachzuweisen. Es ist ebenso möglich, die Anforderungen a) und b) durch unterschiedliche Referenzen nachzuweisen, solange diese Referenzen der Anforderung c) entsprechen. Hierfür ist das Formular VII „Eigenerklärung Unternehmensreferenzen“ zu verwenden.
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Eigenerklärung zum Standort der für LOGINEO NRW Messenger mit Videokonferenztool eingesetzten IT-Komponenten ausschließlich in der Europäischen Union bzw. innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
Eigenerklärung zur Umsetzung der relevanten System- und Prozessbausteine des BSI IT-Grundschutz-Kompendiums (Stand: Februar 2020).
Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 : 2015 oder vergleichbar.
Zertifizierung eines Informationssicherheits-Managementsystems nach ISO/IEC 27001 (Informationssicherheit).
Eigenerklärung, dass der Bieter sowie etwaige von ihm zur Auftragsausführung eingesetzte Nachunternehmer die Bestimmungen der DSGVO einhalten, insbesondere die Bestätigung, dass weder der Bieter noch ein von ihm zur Auftragsausführung eingesetzter Nachunternehmer einer Verpflichtung aus dem nationalen Recht eines Drittlandes unterliegt oder unterliegen kann, auf Grundlage der Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde dieses Drittlands im Rahmen der Auftragsausführung erlangte personenbezogene Daten zu übermitteln oder offenzulegen, ohne dass diese Entscheidung auf eine in Kraft befindliche internationale Übereinkunft wie etwa ein Rechtshilfeabkommen zwischen dem ersuchenden Drittland und der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland gestützt ist (Art. 48 DSGVO) oder ein anderer Grund für die Übermittlung nach Kapitel V der DSGVO vorliegt. Hierzu ist das Formular VIII „Eigenerklärung zu DSGVO“ zu verwenden.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit Angebotsabgabe: Eigenerklärung, dass der Bieter sowie etwaige von ihm zur Auftragsausführung eingesetzte Nachunternehmer die Bestimmungen der DSGVO einhalten, insbesondere die Bestätigung, dass weder der Bieter noch ein von ihm zur Auftragsausführung eingesetzter Nachunternehmer einer Verpflichtung aus dem nationalen Recht eines Drittlandes unterliegt oder unterliegen kann, auf Grundlage der Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde dieses Drittlands im Rahmen der Auftragsausführung erlangte personenbezogene Daten zu übermitteln oder offenzulegen, ohne dass diese Entscheidung auf eine in Kraft befindliche internationale Übereinkunft wie etwa ein Rechtshilfeabkommen zwischen dem ersuchenden Drittland und der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland gestützt ist (Art. 48 DSGVO) oder ein anderer Grund für die Übermittlung nach Kapitel V der DSGVO vorliegt.
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Mit Angebotsabgabe: Bestätigung über die Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung.
Mit Angebotsabgabe: Bestätigung der Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des MiLoG.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es wird die Anzahl der Unternehmensreferenzen bewertet. Es werden 20 Wertungspunkte vergeben bei 2 nachgewiesenen Referenzen. Es werden 40 Wertungspunkte vergeben bei 3 nachgewiesenen Referenzen. Es werden 60 Punkte vergeben bei 4 nachgewiesenen Referenzen. Darüber hinaus werden keine Punkte vergeben, auch wenn der Bewerber weitere Referenzen nachweist.
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Es wird die Vergleichbarkeit der Unternehmensreferenzen bewertet, und zwar nach den Bereichen:
a) Betrieb eines rechenintensiven Service mit hohem Traffic (z. B. Videomessaging, Videostreaming, Bildbearbeitung, Gaming) für mindestens 500 000 Nutzer,
b) Erbringung der in a) genannten Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber,
c) das Projektende liegt nicht länger als 5 Jahre ab Datum der Bekanntmachung in der Vergangenheit.
Es werden 20 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Referenz. Es werden 40 Wertungspunkte vergeben bei 2 nachgewiesenen Referenzen. Es werden 60 Wertungspunkte vergeben bei 3 nachgewiesenen Referenzen. Hierfür ist das Formular VII „Eigenerklärung Unternehmensreferenzen“ zu verwenden.
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Es qualifizieren sich höchstens 5 Bewerber für die nächste Runde.
Beschleunigtes Verfahren:
Die Regelfristen sind aufgrund Dringlichkeit gem. § 17 Abs. 3, Abs. 8 VgV verkürzt. Aufgrund des anhaltenden Lockdowns sowie der Entscheidung von Bund und Ländern, die Schulen flächendeckend und für alle Jahrgangsstufen zu schließen, sowie die auf unabsehbare Zeit fortbestehenden Einschränkungen des Präsenzunterrichts, muss die Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrags im Wege des Distanzunterrichts sichergestellt werden. In Bezug auf Schulen in NRW bedeutet dies, dass die unmittelbaren Voraussetzungen für digitales Lehren und Lernen möglichst schnell geschaffen und ausgebaut werden müssen. Dies erfordert insbesondere die Bereitstellung eines hochskalierbaren, performanten Videokonferenztools. Der Beschaffungsbedarf muss kurzfristig gedeckt werden; dies ist allein über eine beschleunigte Vergabe möglich.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-28 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Battistini
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYHNDM75/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:
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Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt (also Formulare I, II, III und Handelsregisterauszug).
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Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische- und/oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:
(I) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft (also Formular VI, VII, VIII, IX, X, XI und XII),
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(II) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten (also Formulare I, II, III und Handelsregisterauszug),
(III) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X.
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:
(I) Formular V gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung,
(II) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher (also Formulare I, II, III und Handelsregisterauszug),
(III) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
4. Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages / Angebotes. Ein entsprechendes Informationsblatt „Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten“ ist der Vergabeunterlage beigefügt.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYHNDM75.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211470 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2021/S 045-112290 (2021-03-02)