Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren in Form einer Liste.
Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten:
— Angabe des Auftragswerts,
— Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts / Dauer der Leistungserbringung,
— Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrages,
— Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers.
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren,
— Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Technische Merkblätter (inkl. der Dauerschallpegel) und Umweltdatenblätter möglichst in deutscher Sprache für jedes angebotene Modell,
— CE Konformitätserklärungen zum EU Recht beim Nachweis zur Einhaltung deutscher bzw. europäischer Normen,
— Nachweis über den Blauen Engel RAL-UZ 171 oder vergleichbare Zertifikate (vom Anbieter nachzuweisen) in deutscher Sprache. Der Blaue Engel oder vergleichbare Zertifikate sind für Leistungsklasse 3 nicht nachzuweisen,
— Aktuelle EG Sicherheitsdatenblätter für die Toner möglichst in deutscher Sprache für jedes angebotene Modell,
— Prüfbericht über die durchgeführte Materialuntersuchung und Emissionsprüfung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC / TVOC) des Toners (dies entfällt beim Vorliegen eines gültigen Umweltzertifikats wie z. B. RAL-UZ 177 usw.),
— Sofern wieder befüllbare Tonerbehälter eingesetzt werden, ist zu bestätigen, dass die Toner den Anforderungen der DIN 33870-1 oder DIN 33870-2 „Anforderungen und Prüfungen für die Aufbereitung von gebrauchten Tonermodulen für elektrophotographische Drucker, Kopierer und Fernkopierer“ entsprechen.