Wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist die Haltestelle Mannheim Hauptbahnhof. Diese besteht aus 4 Bahnsteigen, davon 2 direkt an das Bahnhofsgebäude der Deutsche Bahn angrenzend und 2 weitere in der Achse Richtung Wasserturm. Es werden vier Gleise für Bahnen mit zwei kombinierten Busspuren für die Andienung von 2 Außenbahnsteigen und 2 Mittelbahnsteigen bereitgestellt. Gemeinsam mit der Maßnahme „Neuordnung und Kapazitätserweiterung der Haltestelle Hauptbahnhof Mannheim“ wird als weiterer Bestandteil der Gesamtmaßnahme die Gleiserneuerung auf der Lindenhoframpe ausgeschrieben. Die Lindenhoframpe schließt westlich an die Gleisanlage der Haltestelle Mannheim Hauptbahnhof an. Darüber hinaus beabsichtigt die Stadt Mannheim im Zuge der Gesamtbaumaßnahme die Erneuerung des Willy-Brandt-Platzes (Bahnhofsvorplatz). Dem entsprechend umfasst die Ausschreibung der Gesamtausschreibung nachfolgende Bestandteile: - Neuordnung und Kapazitätserweiterung der Haltestelle Hauptbahnhof Mannheim - Gleiserneuerung Lindenhoframpe - Erneuerung des Willy-Brandt-Platzes (Bahnhofsvorplatz)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gleisbauarbeiten
Referenznummer: 262-21-EK7
Kurze Beschreibung:
Wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist die Haltestelle Mannheim Hauptbahnhof.
Diese besteht aus 4 Bahnsteigen, davon 2 direkt an das Bahnhofsgebäude der Deutsche Bahn angrenzend und 2 weitere
in der Achse Richtung Wasserturm. Es werden vier Gleise für Bahnen mit zwei kombinierten Busspuren
für die Andienung von 2 Außenbahnsteigen und 2 Mittelbahnsteigen bereitgestellt.
Gemeinsam mit der Maßnahme „Neuordnung und Kapazitätserweiterung der Haltestelle Hauptbahnhof Mannheim“ wird als weiterer Bestandteil der Gesamtmaßnahme die Gleiserneuerung auf der Lindenhoframpe ausgeschrieben. Die Lindenhoframpe schließt westlich an die Gleisanlage der
Haltestelle Mannheim Hauptbahnhof an.
Darüber hinaus beabsichtigt die Stadt Mannheim im Zuge der Gesamtbaumaßnahme die Erneuerung
des Willy-Brandt-Platzes (Bahnhofsvorplatz).
Dem entsprechend umfasst die Ausschreibung der Gesamtausschreibung nachfolgende Bestandteile:
- Neuordnung und Kapazitätserweiterung der Haltestelle Hauptbahnhof Mannheim
- Gleiserneuerung Lindenhoframpe
- Erneuerung des Willy-Brandt-Platzes (Bahnhofsvorplatz)
Wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist die Haltestelle Mannheim Hauptbahnhof.
Diese besteht aus 4 Bahnsteigen, davon 2 direkt an das Bahnhofsgebäude der Deutsche Bahn angrenzend und 2 weitere
in der Achse Richtung Wasserturm. Es werden vier Gleise für Bahnen mit zwei kombinierten Busspuren
für die Andienung von 2 Außenbahnsteigen und 2 Mittelbahnsteigen bereitgestellt.
Gemeinsam mit der Maßnahme „Neuordnung und Kapazitätserweiterung der Haltestelle Hauptbahnhof Mannheim“ wird als weiterer Bestandteil der Gesamtmaßnahme die Gleiserneuerung auf der Lindenhoframpe ausgeschrieben. Die Lindenhoframpe schließt westlich an die Gleisanlage der
Haltestelle Mannheim Hauptbahnhof an.
Darüber hinaus beabsichtigt die Stadt Mannheim im Zuge der Gesamtbaumaßnahme die Erneuerung
des Willy-Brandt-Platzes (Bahnhofsvorplatz).
Dem entsprechend umfasst die Ausschreibung der Gesamtausschreibung nachfolgende Bestandteile:
- Neuordnung und Kapazitätserweiterung der Haltestelle Hauptbahnhof Mannheim
- Gleiserneuerung Lindenhoframpe
- Erneuerung des Willy-Brandt-Platzes (Bahnhofsvorplatz)
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-03 📅
Datum des Beginns: 2022-03-07 📅
Datum des Endes: 2022-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 171-443446
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist die Haltestelle Mannheim Hauptbahnhof.
Diese besteht aus 4 Bahnsteigen, davon 2 direkt an das Bahnhofsgebäude der Deutsche Bahn angrenzend und 2 weitere
in der Achse Richtung Wasserturm. Es werden vier Gleise für Bahnen mit zwei kombinierten Busspuren
für die Andienung von 2 Außenbahnsteigen und 2 Mittelbahnsteigen bereitgestellt.
Gemeinsam mit der Maßnahme „Neuordnung und Kapazitätserweiterung der Haltestelle Hauptbahnhof Mannheim“ wird als weiterer Bestandteil der Gesamtmaßnahme die Gleiserneuerung auf der Lindenhoframpe ausgeschrieben. Die Lindenhoframpe schließt westlich an die Gleisanlage der
Gemeinsam mit der Maßnahme „Neuordnung und Kapazitätserweiterung der Haltestelle Hauptbahnhof Mannheim“ wird als weiterer Bestandteil der Gesamtmaßnahme die Gleiserneuerung auf der Lindenhoframpe ausgeschrieben. Die Lindenhoframpe schließt westlich an die Gleisanlage der
Haltestelle Mannheim Hauptbahnhof an.
Darüber hinaus beabsichtigt die Stadt Mannheim im Zuge der Gesamtbaumaßnahme die Erneuerung
des Willy-Brandt-Platzes (Bahnhofsvorplatz).
Dem entsprechend umfasst die Ausschreibung der Gesamtausschreibung nachfolgende Bestandteile:
- Neuordnung und Kapazitätserweiterung der Haltestelle Hauptbahnhof Mannheim
- Gleiserneuerung Lindenhoframpe
- Erneuerung des Willy-Brandt-Platzes (Bahnhofsvorplatz)
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose:
Die 2 Lose werden aus u.a. technischen/fachlichen Gründen gem. §97 Abs. 4 GWB nur zusammen vergeben.
- Aufteilung in Lose mit getrennter Vergabe würde aufgrund der dann zeitlich aufeinanderfolgenden Bauabwicklung
zu einer deutlichen Verzögerung des Gesamtvorhabens von mind. 8 Monaten und damit zu Mehrkosten führen.
Zudem wäre die Gesamtmaßnahme nicht termingesichert bis zur BUGA23 fertiggestellt und müsste während dieser
Zeit u.U. unterbrochen werden, was zu weiteren Mehrkosten führt.
- Die parallele Ausführung beider Lose mit unterschiedlichen AN ist aufgrund von projektbezogenen Besonderheiten nicht möglich.
Die Besonderheit ist in der örtlichen Enge des kompakten Baufeldes (Platz) bedingt durch die vorherrschende Bebauungsstruktur und verkehrliche Bedeutung (Hbf, Hauptverkehrsverbindung in Richtung Innenstadt, Hotels, Gewerbe etc.) und den daraus resultierenden Abhängigkeiten im Baufeld (und damit auch im Bauablauf, u.a. Aufrechterhaltung durchgängiger Wegebeziehungen) zu sehen.
Die Besonderheit ist in der örtlichen Enge des kompakten Baufeldes (Platz) bedingt durch die vorherrschende Bebauungsstruktur und verkehrliche Bedeutung (Hbf, Hauptverkehrsverbindung in Richtung Innenstadt, Hotels, Gewerbe etc.) und den daraus resultierenden Abhängigkeiten im Baufeld (und damit auch im Bauablauf, u.a. Aufrechterhaltung durchgängiger Wegebeziehungen) zu sehen.
Bezeichnung des Loses: LOS 1_Gleis- und Tiefbauleistungen (Bauabschnitt II)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 beinhaltet den Tief- und Gleisbau für die Neuordnung und Kapazitätserweiterung der
Haltestelle Hauptbahnhof Mannheim und der Gleiserneuerung Lindenhoframpe mit den nachfolgend
aufgeführten Leistungen. Auftraggeber (AG) für Los 1 ist die Mannheimer Verkehr GmbH (MV).
Wesentliche Leistungen Los 1 – Gleis-, Straßen- und Tiefbauarbeiten:
Rückbau der kompletten Gleisanlagen im Maßnahmenbereich sowie das Spurstangengleis auf
der Lindenhoframpe.
Rückbau der bestehenden Haltestellen (Bahnsteige, Bushalteflächen)
Rückbau von Verkehrsflächen im Maßnahmenbereich (Fahrbahnen, Gehwege)
Neubau der Gleise mit Rillenschienen und Weichen auf fester Fahrbahn (Asphalt- und
Betoneindeckung sowie Grüngleis)
Einbau einer Schienenkopfbenetzungsanlage
Neubau von 4 Bahnsteigen einschließlich Entwässerung und Kabeltiefbau (50Hz).
Herstellung der Fundamente für die Haltestellenausstattungen.
Verlegung Schutzrohre für die Wasserversorgung.
Neubau Kanäle zur Oberflächenentwässerung mit Anschluss an den Bestand einschließlich
Neubau und Umbau von Schachtbauwerken
Herstellung von Leerrohrinfrastruktur einschließlich Kontrollschächte für die rnv
(Streckentrasse, Weichensteuerung) sowie für die Stadt Mannheim (LSA).
Aufstellen von Masten für Lichtsignalanlagen.
Herstellung einer Leerrohrinfrastruktur für die Beleuchtungsanlagen
Neubau von Straßen-, Gehweg- und Radverkehrs- sowie Nebenflächen
Anpassung des Bahnhofsvorplatzes an die neue Haltestelle
Herstellen des Blindenleitsystems
Anpassung der Tiefgaragen-Zufahrt (TG-Zufahrt) und des Knotenpunktes
Bismarckstraße/Kaiserring.
Aufbringen der Straßenmarkierung für den Endzustand
Herstellen von Gründungen für die Fahrleitungsanlage (FLA).
Herstellung Leerrohrinfrastruktur für die Strom- und Fernmeldeleitungen der MVV.
Leerrohrinfrastruktur für Leitungen Dritter (KurzpfalzTEL, Fa. Wall, etc).
Verkehrssicherungsleistungen mit Beschilderung, Leitelementen und Markierung während der
Bauzeit.
Abriss beider Dudler-Stele sowie Unterstände mit Seitenflügel vor dem DB-Gebäude
Herstellung einer provisorischen Beleuchtungsanlage
Bezeichnung des Loses: LOS 2 - Maßnahmen der Stadt Mannheim
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Wesentliche Leistungen Los 2 Neugestaltung des Willy-Brandt-Platzes
Herstellung einer Betonstein-Oberfläche aus Plattenbelag
Erneuerung der Oberflächenentwässerung
Herstellung der Ausstattung für den neuen öffentlichen Raum (Fahrradabstellanlage,
Sitzbänken, etc.)
Erneuerung der Baumbewässerungsanlage
Verlegung von Leerverrohrungen für Elektro- und Beleuchtungsanlage.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mannheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
- Eintragung in das Berufsregister
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Die in diesem Abschnitt III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Die in diesem Abschnitt III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
- Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Die in diesem Abschnitt III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die in diesem Abschnitt III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.
Dieses beinhaltet:
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben zu Arbeitskräften
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
Die in diesem Abschnitt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Die in diesem Abschnitt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-10-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Möhlstraße 27, 68165 Mannheim
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 01.10.2021, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 171-443446 (2021-08-30)
Ergänzende Angaben (2021-09-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen📦
Sehr geehrte Damen und Herren,auf Grund eines Cyberangriffes wurde die Vergabeplattform für eine Woche abgeschaltet. Aus diesem Grund wurde nun die Angebotsabgabefrist und die damit verbundenen weiteren Fristen angepasst.Weitere Änderungen im Leistungsverzeichnis wurden nicht vorgenommen.
Sehr geehrte Damen und Herren,auf Grund eines Cyberangriffes wurde die Vergabeplattform für eine Woche abgeschaltet. Aus diesem Grund wurde nun die Angebotsabgabefrist und die damit verbundenen weiteren Fristen angepasst.Weitere Änderungen im Leistungsverzeichnis wurden nicht vorgenommen.
Die Frist für die Stellung von Bieterfragen wurde auf Wunsch eines Bieters auf den 13.10.2021, 10 Uhr verlängert.
Quelle: OJS 2021/S 199-518192 (2021-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 84200221.76 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung des Termin- und Logistikkonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umwelt
Preis (Gewichtung): 70
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-14 📅
Name: Sax + Klee GmbH Bauunternehmung
Postanschrift: Dalbergstraße 30-34
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland 🇩🇪 Mannheim, Stadtkreis
🏙️
Name: Diringer & Scheidel Bauunternehmung GmbH
Postanschrift: Haselmühlweg 50
Postort: Aschaffenburg
Postleitzahl: 63741
Land: Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 6533206.31 EUR 💰
1887015.48 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2022/S 030-073560 (2022-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: NT 1 bis NT 81
Referenznummer: 262-21-EK7
Kurze Beschreibung:
Zum Zeitpunkt der Ausschreibungs- und Submissionsphase waren
die in den Nachträgen aufgeführten Umstände nicht bekannt und
konnten somit nicht bei Vergabe berücksichtigt werden. Technisch
war es nicht möglich, diese Arbeiten gesondert auszuschreiben und
an einen anderen Auftragnehmer zu übertragen, da diese unmittelbar
mit bereits beauftragten Leistungen im Zusammenhang stehen.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibungs- und Submissionsphase waren
die in den Nachträgen aufgeführten Umstände nicht bekannt und
konnten somit nicht bei Vergabe berücksichtigt werden. Technisch
war es nicht möglich, diese Arbeiten gesondert auszuschreiben und
an einen anderen Auftragnehmer zu übertragen, da diese unmittelbar
mit bereits beauftragten Leistungen im Zusammenhang stehen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 262-21-EK7
Menge: 1978.8 Meter
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132 Absatz 5 GWB nach.
Postleitzahl: 68165
Stadt: Mannheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mannheim, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-02 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 262-21-EK7
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-08-05 📅
Titel: NT 1 bis NT 81
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1347340.99 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: 2391
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Sax+Klee GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sax+Klee GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DET3104
Postanschrift: Dalbergstraße. 30-34
Postleitzahl: 68159
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sk-info@sax-klee.de📧
Telefon: 0163 775 213 6📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Mannheimer Verkehr GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE811244559
Postanschrift: Möhlstrasse 27
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabemanagement
E-Mail: vergabe@rnv-online.de📧
Telefon: +496214651730📞
Fax: +496214653111 📠
Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132 Absatz 5 GWB nach.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 0721 926-8730📞
Fax: 0721 926-3985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt
ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §
135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135
GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2)
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3)
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den
Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von
mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1
Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und
den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt
ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §
135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135
GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2)
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3)
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den
Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von
mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1
Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und
den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-01+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Zum Zeitpunkt der Ausschreibungs- und Submissionsphase waren
die in den Nachträgen aufgeführten Umstände nicht bekannt und
konnten somit nicht bei Vergabe berücksichtigt werden. Technisch
war es nicht möglich, diese Arbeiten gesondert auszuschreiben und
an einen anderen Auftragnehmer zu übertragen, da diese unmittelbar
mit bereits beauftragten Leistungen im Zusammenhang stehen.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibungs- und Submissionsphase waren
die in den Nachträgen aufgeführten Umstände nicht bekannt und
konnten somit nicht bei Vergabe berücksichtigt werden. Technisch
war es nicht möglich, diese Arbeiten gesondert auszuschreiben und
an einen anderen Auftragnehmer zu übertragen, da diese unmittelbar
mit bereits beauftragten Leistungen im Zusammenhang stehen.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Zum Zeitpunkt der Ausschreibungs- und Submissionsphase waren
die in den Nachträgen aufgeführten Umstände nicht bekannt und
konnten somit nicht bei Vergabe berücksichtigt werden. Technisch
war es nicht möglich, diese Arbeiten gesondert auszuschreiben und
an einen anderen Auftragnehmer zu übertragen, da diese unmittelbar
mit bereits beauftragten Leistungen im Zusammenhang stehen.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibungs- und Submissionsphase waren
die in den Nachträgen aufgeführten Umstände nicht bekannt und
konnten somit nicht bei Vergabe berücksichtigt werden. Technisch
war es nicht möglich, diese Arbeiten gesondert auszuschreiben und
an einen anderen Auftragnehmer zu übertragen, da diese unmittelbar
mit bereits beauftragten Leistungen im Zusammenhang stehen.