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Eckterminplan für Elektro Planung und Ausführung
Ausführungszeit/Terminplanung/Einzelfristen:
Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Punkt 3 (Anlage 1 zu BVB Eckterminplan) der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach.
Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die Enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den Entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
Ausführungsdauer und Ausführungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer
Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Planvorlage und Ausführungsfristen für den AN:
— Leistungsbeginn 6.8.2021,
— Baubeginn mit Installation WCs Aula 10.11.2021,
— Baubeginn im Mitteltrakt 23.2.2022,
— Baubeginn im Nordtrakt (Neubau) 12.4.2022,
— Fertigstellung Bauleistungen 10.10.2022,
— Danach Abnahmen und Nacharbeiten,
— Voraussichtliches Leistungsende 2.11.2022,
Ausführungszeit / Planvorlagefristen für den AN:
1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG: 1 Woche nach Auftragserteilung (AT),
2. Erstellung der Montagepläne,
Durch den AN: 3 Wochen nach AT einschl.:
— Schemata und Schrankbestückungspläne: 3 Wochen nach AT,
— Zugehörige Berechnungen: 3 Wochen nach AT.
3. Koordination mit anderen Gewerken: 3 Wochen nach AT,
4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN: 4 Wochen nach AT,
5. Prüfung / Freigabe der Montageplanung durch den AG: 2 Wochen nach Übergabe Werkplanung,
6. Bemusterung: 10 Wochen nach AT,
7. Baustelleneinrichtung: 2 Wochen vor Montagebeginn,
8. Mitteltrakt u. Verwaltung:
— Rohinstallation: 163 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 125 AT,
— VOB Teil-Abnahme: 10 AT.
9. Aula:
— Rohinstallation: 61 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 50 AT,
— VOB Teil-Abnahme: 5 AT.
10. Neubau Nordtrakt:
— Rohinstallation: 80 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 60 AT,
— VOBTeil-Abnahme: 5 AT.
11. Gesamtmaßnahme:
— Revisionsunterlagen (freigezeichnet durch Fachplaner): 1 Woche vor SV-Abnahme / VOB-Abnahme,
— SV-Abnahme / VOB-Abnahme: 1 Woche,
— Mängelbeseitigung: 2 Wochen,
— Übergabe an den Nutzer: 1 Arbeitstag.
Sofern in o.g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.