Art und Umfang der Leistung: Elektrotechnische Anlagen 225 Erschließung Stark- und Schwachstrom Die Erschließung des Gebäudes mit elektrischer Energie erfolgt aus der bauseitigen Niederspannungshauptverteilung die um einen weiteren Abgangsschrank erweitert wird. 442.1 Zentralbatterieanlage/Sicherheitsbeleuchtung Für die Sicherheitsbeleuchtung wird im UG2 eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit 8-stündigen Betrieb gemäß VDE 0108 errichtet. Von dort werden die Unterzentralen in den Etagen gespeist. 446.1 — 2 Erdungs-, Blitzschutzanlage Blitzschutzeinrichtungen nach VDE erhalten die gesamten Gebäudeteile sowie die über das Gebäude hinausragenden baulichen und technischen Einrichtungen. 449.2 Sonnenschutzanlagen Für das Gebäude ist eine elektrische Sonnenschutzsteuerung vorgesehen. Die Ausführung im Gewerk Elektro reicht von der eigentlichen Steuerung (zentral und örtlich über Taster) bis hin zur Verkabelung. 451.1 IT-Netz (Informationstechnik) Das Gebäude erhält in eine strukturierte und dienstneutrale TK- und Datenverkabelung mit Cat.7-Kabeln und Cat.6a-Datendosen (RJ 45). Die Sekundärverkabelung erfolgt mit LWL-Leitungen sowie mehrpaarigen Kupferkabeln. 452.1 Signalanlagen Das Gebäude erhält eine Gegensprechanlage an verschieden Zugängen. 452.2 Behinderten-Notrufsystem Für die Behinderten-WC sind Behinderten-Notrufanlagen vorgesehen. 454.1 Sprachalarmierungsanlage (SAA) Die bestehende SAA wird in neue Räumlichkeiten versetzt und um entsprechende Linien erweitert so dass zus. Lautsprecherkreise an die Zentrale angeschlossen werden können. 455.1 Antennen-/SAT-Anlage Verschieden Räumlichkeiten im Objekt erhalten SAT-Anschlussdosen. 456.1 Hausalarmanlage Das Gebäude wird mit einer Hausalarmanlage ausgestattet. Diese aktiviert bei Alarmierung die SAA so dass die Evakuierung des Gebäude erfolgen kann. 456.2 RWA-Anlagen (Rauch- und Wärmeabzug) Für die Treppenhäuser/Vorraum und der Bereich Aula sind RWA-Anlagen vorgesehen. Leistungsgrenze ist hier der Motor der RWA-Kuppel, dieser wird bauseits beigestellt. 456.3 Einbruchmeldeanlage (EMA) Diverse Bereiche des Gebäudes werden mit Meldern überwacht. Dies sind sowohl Magnet- und Riegelkontakte als auch PIR-Melder. 457.1 Uhrenanlage(EMA) Im Gebäude werden an verschiedenen Stellen Nebenuhren errichtet die an die zentrale Uhrenanlage angeschlossen sind. Eine Kopplung zur SAA findet ebenfalls statt so dass u. a. der Pausengong nach entsprechenden Zeitvorgaben ertönt. 457.2 BOS-Anlage Da noch unklar ist ob eine BOS-Anlage errichtet werden muss sind die Komponenten dafür geplant. Die Entscheidung erfolgt nach vom AN Elektro durchzuführender BOS-Messung. Folgende Arbeiten sind auszuführen: — ca. 2 500 m Hauptzuleitungskabel NYY/NYCWY-J auf Kabelrinne/Steigeleiter von NSHV zu den Unterverteilungen verlegen, — 1 St. Niederspannungshauptverteilung, — 12 St. Unterverteilungen, — 1 St. Sicherheitsbeleuchtungsanlage als Zentralbatterieanlage inkl. Verkabelungsarbeiten, — ca. 400 St. Piktogramme und Sicherheitsleuchten, — ca. 110 000 m Kabelverlegearbeiten für die Allgemeine und Gewerke-Elektroinstallation, — ca. 1 200 St. Schalter, Steckdosen, Präsenzmelder, Jalousieschalter usw., — ca. 2 300 m Kabelbahnen / Kabelpritschen der Größen 200 / 300 /400 mm, — ca. 1 025 St. Downlights, Auf- bzw. Einbauleuchten bzw. Lichtbänder, — 1 St. Hausalarmanlage einschließlich der Verkabelungsarbeiten und ca. 60 St. Druckknopfmeldern, — 1 St. Einbruchmeldeanlage mit ca. 80 Kontakten, — ca. 2 000 m Blitzschutzableitungen einschl. Fundamenterder und aller Trennklemmen und Verbinder, — ca. 1 100 St. RJ-45 Datenanschlüsse, — ca. 45 000 m Cat. 7 Datenkabel, — 1 St. SAT-Anlage mit ca. 10 St. Anschlussdosen, — 1 St. Uhrenanlage mit 4 St. Nebenuhren, — 5 St. Behindertennotrufsysteme inkl. komplette Verkabelung, — ca. 400 St.Lautsprecher für SAA-Anlage inkl. Verkabelung.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2021-06-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von elektrischen Leitungen
Referenznummer: 8-650 / 5574
Kurze Beschreibung:
Art und Umfang der Leistung:
Elektrotechnische Anlagen
225 ErschlieĂźung Stark- und Schwachstrom
Die Erschließung des Gebäudes mit elektrischer Energie erfolgt aus der bauseitigen Niederspannungshauptverteilung die um einen weiteren Abgangsschrank erweitert wird.
442.1 Zentralbatterieanlage/Sicherheitsbeleuchtung
Für die Sicherheitsbeleuchtung wird im UG2 eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit 8-stündigen Betrieb gemäß VDE 0108 errichtet. Von dort werden die Unterzentralen in den Etagen gespeist.
446.1 — 2 Erdungs-, Blitzschutzanlage
Blitzschutzeinrichtungen nach VDE erhalten die gesamten Gebäudeteile sowie die über das Gebäude hinausragenden baulichen und technischen Einrichtungen.
449.2 Sonnenschutzanlagen
Für das Gebäude ist eine elektrische Sonnenschutzsteuerung vorgesehen. Die Ausführung im Gewerk Elektro reicht von der eigentlichen Steuerung (zentral und örtlich über Taster) bis hin zur Verkabelung.
451.1 IT-Netz (Informationstechnik)
Das Gebäude erhält in eine strukturierte und dienstneutrale TK- und Datenverkabelung mit Cat.7-Kabeln und Cat.6a-Datendosen (RJ 45). Die Sekundärverkabelung erfolgt mit LWL-Leitungen sowie mehrpaarigen Kupferkabeln.
452.1 Signalanlagen
Das Gebäude erhält eine Gegensprechanlage an verschieden Zugängen.
452.2 Behinderten-Notrufsystem
FĂĽr die Behinderten-WC sind Behinderten-Notrufanlagen vorgesehen.
454.1 Sprachalarmierungsanlage (SAA)
Die bestehende SAA wird in neue Räumlichkeiten versetzt und um entsprechende Linien erweitert so dass zus. Lautsprecherkreise an die Zentrale angeschlossen werden können.
455.1 Antennen-/SAT-Anlage
Verschieden Räumlichkeiten im Objekt erhalten SAT-Anschlussdosen.
456.1 Hausalarmanlage
Das Gebäude wird mit einer Hausalarmanlage ausgestattet. Diese aktiviert bei Alarmierung die SAA so dass die Evakuierung des Gebäude erfolgen kann.
456.2 RWA-Anlagen (Rauch- und Wärmeabzug)
Für die Treppenhäuser/Vorraum und der Bereich Aula sind RWA-Anlagen vorgesehen. Leistungsgrenze ist hier der Motor der RWA-Kuppel, dieser wird bauseits beigestellt.
456.3 Einbruchmeldeanlage (EMA)
Diverse Bereiche des Gebäudes werden mit Meldern überwacht. Dies sind sowohl Magnet- und Riegelkontakte als auch PIR-Melder.
457.1 Uhrenanlage(EMA)
Im Gebäude werden an verschiedenen Stellen Nebenuhren errichtet die an die zentrale Uhrenanlage angeschlossen sind. Eine Kopplung zur SAA findet ebenfalls statt so dass u. a. der Pausengong nach entsprechenden Zeitvorgaben ertönt.
457.2 BOS-Anlage
Da noch unklar ist ob eine BOS-Anlage errichtet werden muss sind die Komponenten dafĂĽr geplant. Die Entscheidung erfolgt nach vom AN Elektro durchzufĂĽhrender BOS-Messung.
Folgende Arbeiten sind auszufĂĽhren:
— ca. 2 500 m Hauptzuleitungskabel NYY/NYCWY-J auf Kabelrinne/Steigeleiter von NSHV zu den Unterverteilungen verlegen,
— 1 St. Niederspannungshauptverteilung,
— 12 St. Unterverteilungen,
— 1 St. Sicherheitsbeleuchtungsanlage als Zentralbatterieanlage inkl. Verkabelungsarbeiten,
— ca. 400 St. Piktogramme und Sicherheitsleuchten,
— ca. 110 000 m Kabelverlegearbeiten für die Allgemeine und Gewerke-Elektroinstallation,
— ca. 1 200 St. Schalter, Steckdosen, Präsenzmelder, Jalousieschalter usw.,
— ca. 2 300 m Kabelbahnen / Kabelpritschen der Größen 200 / 300 /400 mm,
— ca. 1 025 St. Downlights, Auf- bzw. Einbauleuchten bzw. Lichtbänder,
— 1 St. Hausalarmanlage einschließlich der Verkabelungsarbeiten und ca. 60 St. Druckknopfmeldern,
— 1 St. Einbruchmeldeanlage mit ca. 80 Kontakten,
— ca. 2 000 m Blitzschutzableitungen einschl. Fundamenterder und aller Trennklemmen und Verbinder,
— ca. 1 100 St. RJ-45 Datenanschlüsse,
— ca. 45 000 m Cat. 7 Datenkabel,
— 1 St. SAT-Anlage mit ca. 10 St. Anschlussdosen,
— 1 St. Uhrenanlage mit 4 St. Nebenuhren,
— 5 St. Behindertennotrufsysteme inkl. komplette Verkabelung,
— ca. 400 St.Lautsprecher für SAA-Anlage inkl. Verkabelung.
Die Erschließung des Gebäudes mit elektrischer Energie erfolgt aus der bauseitigen Niederspannungshauptverteilung die um einen weiteren Abgangsschrank erweitert wird.
Für die Sicherheitsbeleuchtung wird im UG2 eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit 8-stündigen Betrieb gemäß VDE 0108 errichtet. Von dort werden die Unterzentralen in den Etagen gespeist.
446.1 — 2 Erdungs-, Blitzschutzanlage
Blitzschutzeinrichtungen nach VDE erhalten die gesamten Gebäudeteile sowie die über das Gebäude hinausragenden baulichen und technischen Einrichtungen.
449.2 Sonnenschutzanlagen
Für das Gebäude ist eine elektrische Sonnenschutzsteuerung vorgesehen. Die Ausführung im Gewerk Elektro reicht von der eigentlichen Steuerung (zentral und örtlich über Taster) bis hin zur Verkabelung.
451.1 IT-Netz (Informationstechnik)
Das Gebäude erhält in eine strukturierte und dienstneutrale TK- und Datenverkabelung mit Cat.7-Kabeln und Cat.6a-Datendosen (RJ 45). Die Sekundärverkabelung erfolgt mit LWL-Leitungen sowie mehrpaarigen Kupferkabeln.
452.1 Signalanlagen
Das Gebäude erhält eine Gegensprechanlage an verschieden Zugängen.
452.2 Behinderten-Notrufsystem
FĂĽr die Behinderten-WC sind Behinderten-Notrufanlagen vorgesehen.
454.1 Sprachalarmierungsanlage (SAA)
Die bestehende SAA wird in neue Räumlichkeiten versetzt und um entsprechende Linien erweitert so dass zus. Lautsprecherkreise an die Zentrale angeschlossen werden können.
455.1 Antennen-/SAT-Anlage
Verschieden Räumlichkeiten im Objekt erhalten SAT-Anschlussdosen.
456.1 Hausalarmanlage
Das Gebäude wird mit einer Hausalarmanlage ausgestattet. Diese aktiviert bei Alarmierung die SAA so dass die Evakuierung des Gebäude erfolgen kann.
456.2 RWA-Anlagen (Rauch- und Wärmeabzug)
Für die Treppenhäuser/Vorraum und der Bereich Aula sind RWA-Anlagen vorgesehen. Leistungsgrenze ist hier der Motor der RWA-Kuppel, dieser wird bauseits beigestellt.
456.3 Einbruchmeldeanlage (EMA)
Diverse Bereiche des Gebäudes werden mit Meldern überwacht. Dies sind sowohl Magnet- und Riegelkontakte als auch PIR-Melder.
457.1 Uhrenanlage(EMA)
Im Gebäude werden an verschiedenen Stellen Nebenuhren errichtet die an die zentrale Uhrenanlage angeschlossen sind. Eine Kopplung zur SAA findet ebenfalls statt so dass u. a. der Pausengong nach entsprechenden Zeitvorgaben ertönt.
457.2 BOS-Anlage
Da noch unklar ist ob eine BOS-Anlage errichtet werden muss sind die Komponenten dafĂĽr geplant. Die Entscheidung erfolgt nach vom AN Elektro durchzufĂĽhrender BOS-Messung.
Folgende Arbeiten sind auszufĂĽhren:
— ca. 2 500 m Hauptzuleitungskabel NYY/NYCWY-J auf Kabelrinne/Steigeleiter von NSHV zu den Unterverteilungen verlegen,
— 1 St. Niederspannungshauptverteilung,
— 12 St. Unterverteilungen,
— 1 St. Sicherheitsbeleuchtungsanlage als Zentralbatterieanlage inkl. Verkabelungsarbeiten,
— ca. 400 St. Piktogramme und Sicherheitsleuchten,
— ca. 110 000 m Kabelverlegearbeiten für die Allgemeine und Gewerke-Elektroinstallation,
— ca. 1 200 St. Schalter, Steckdosen, Präsenzmelder, Jalousieschalter usw.,
— ca. 2 300 m Kabelbahnen / Kabelpritschen der Größen 200 / 300 /400 mm,
— ca. 1 025 St. Downlights, Auf- bzw. Einbauleuchten bzw. Lichtbänder,
— 1 St. Hausalarmanlage einschließlich der Verkabelungsarbeiten und ca. 60 St. Druckknopfmeldern,
— 1 St. Einbruchmeldeanlage mit ca. 80 Kontakten,
— ca. 2 000 m Blitzschutzableitungen einschl. Fundamenterder und aller Trennklemmen und Verbinder,
— ca. 1 100 St. RJ-45 Datenanschlüsse,
— ca. 45 000 m Cat. 7 Datenkabel,
— 1 St. SAT-Anlage mit ca. 10 St. Anschlussdosen,
— 1 St. Uhrenanlage mit 4 St. Nebenuhren,
— 5 St. Behindertennotrufsysteme inkl. komplette Verkabelung,
— ca. 400 St.Lautsprecher für SAA-Anlage inkl. Verkabelung.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-27 đź“…
Einreichungsfrist: 2021-06-01 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-30 📅
Datum des Beginns: 2021-08-06 đź“…
Datum des Endes: 2022-11-02 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 084-213413
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
Bieteranfragen können nur bis 4 Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Eckterminplan fĂĽr Elektro Planung und AusfĂĽhrung
AusfĂĽhrungszeit/Terminplanung/Einzelfristen:
Die AusfĂĽhrungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Punkt 3 (Anlage 1 zu BVB Eckterminplan) der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach.
Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
AusfĂĽhrungsdauer und AusfĂĽhrungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Planvorlage und AusfĂĽhrungsfristen fĂĽr den AN:
Leistungsbeginn 6.8.2021
Baubeginn mit Installation WCs Aula 10.11.2021
Baubeginn im Mitteltrakt 23.2.2022
Baubeginn im Nordtrakt (Neubau) 12.4.2022
Fertigstellung Bauleistungen 10.10.2022
Danach Abnahmen und Nacharbeiten
Voraussichtliches Leistungsende 2.11.2022
AusfĂĽhrungszeit / Planvorlagefristen fĂĽr den AN:
1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG: 1 Woche nach Auftragserteilung (AT)
2. Erstellung der Montagepläne
Durch den AN: 3 Wochen nach AT einschl.:
— Schemata und Schrankbestückungspläne: 3 Wochen nach AT,
— Zugehörige Berechnungen: 3 Wochen nach AT.
3. Koordination mit anderen Gewerken: 3 Wochen nach AT
4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN: 4 Wochen nach AT
5. PrĂĽfung / Freigabe der Montageplanung
Durch den AG: 2 Wochen nach Ăśbergabe Werkplanung
6. Bemusterung: 10 Wochen nach AT
7. Baustelleneinrichtung: 2 Wochen vor Montagebeginn
8. Mitteltrakt u. Verwaltung:
— Rohinstallation: 163 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 125 AT,
— VOB Teil-Abnahme: 10 AT.
9. Aula:
— Rohinstallation: 61 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 50 AT,
— VOB Teil-Abnahme: 5 AT.
10. Neubau Nordtrakt:
— Rohinstallation: 80 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 60 AT,
— VOBTeil-Abnahme: 5 AT.
11. GesamtmaĂźnahme:
— Revisionsunterlagen (freigezeichnet durch Fachplaner): 1 Woche vor SV-Abnahme / VOB-Abnahme,
— SV-Abnahme / VOB-Abnahme: 1 Woche,
— Mängelbeseitigung: 2 Wochen,
— Übergabe an den Nutzer: 1 Arbeitstag.
Sofern in o. g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Bieteranfragen können nur bis 4 Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Eckterminplan fĂĽr Elektro Planung und AusfĂĽhrung
AusfĂĽhrungszeit/Terminplanung/Einzelfristen:
Die AusfĂĽhrungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Punkt 3 (Anlage 1 zu BVB Eckterminplan) der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach.
Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
AusfĂĽhrungsdauer und AusfĂĽhrungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Planvorlage und AusfĂĽhrungsfristen fĂĽr den AN:
Leistungsbeginn 6.8.2021
Baubeginn mit Installation WCs Aula 10.11.2021
Baubeginn im Mitteltrakt 23.2.2022
Baubeginn im Nordtrakt (Neubau) 12.4.2022
Fertigstellung Bauleistungen 10.10.2022
Danach Abnahmen und Nacharbeiten
Voraussichtliches Leistungsende 2.11.2022
AusfĂĽhrungszeit / Planvorlagefristen fĂĽr den AN:
1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG: 1 Woche nach Auftragserteilung (AT)
2. Erstellung der Montagepläne
Durch den AN: 3 Wochen nach AT einschl.:
— Schemata und Schrankbestückungspläne: 3 Wochen nach AT,
— Zugehörige Berechnungen: 3 Wochen nach AT.
3. Koordination mit anderen Gewerken: 3 Wochen nach AT
4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN: 4 Wochen nach AT
5. PrĂĽfung / Freigabe der Montageplanung
Durch den AG: 2 Wochen nach Ăśbergabe Werkplanung
6. Bemusterung: 10 Wochen nach AT
7. Baustelleneinrichtung: 2 Wochen vor Montagebeginn
8. Mitteltrakt u. Verwaltung:
— Rohinstallation: 163 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 125 AT,
— VOB Teil-Abnahme: 10 AT.
9. Aula:
— Rohinstallation: 61 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 50 AT,
— VOB Teil-Abnahme: 5 AT.
10. Neubau Nordtrakt:
— Rohinstallation: 80 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 60 AT,
— VOBTeil-Abnahme: 5 AT.
11. GesamtmaĂźnahme:
— Revisionsunterlagen (freigezeichnet durch Fachplaner): 1 Woche vor SV-Abnahme / VOB-Abnahme,
— SV-Abnahme / VOB-Abnahme: 1 Woche,
— Mängelbeseitigung: 2 Wochen,
— Übergabe an den Nutzer: 1 Arbeitstag.
Sofern in o. g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Art und Umfang der Leistung:
Elektrotechnische Anlagen
225 ErschlieĂźung Stark- und Schwachstrom
Die Erschließung des Gebäudes mit elektrischer Energie erfolgt aus der bauseitigen Niederspannungshauptverteilung die um einen weiteren Abgangsschrank erweitert wird.
Für die Sicherheitsbeleuchtung wird im UG2 eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit 8-stündigen Betrieb gemäß VDE 0108 errichtet. Von dort werden die Unterzentralen in den Etagen gespeist.
446.1 — 2 Erdungs-, Blitzschutzanlage
Blitzschutzeinrichtungen nach VDE erhalten die gesamten Gebäudeteile sowie die über das Gebäude hinausragenden baulichen und technischen Einrichtungen.
449.2 Sonnenschutzanlagen
Für das Gebäude ist eine elektrische Sonnenschutzsteuerung vorgesehen. Die Ausführung im Gewerk Elektro reicht von der eigentlichen Steuerung (zentral und örtlich über Taster) bis hin zur Verkabelung.
451.1 IT-Netz (Informationstechnik)
Das Gebäude erhält in eine strukturierte und dienstneutrale TK- und Datenverkabelung mit Cat.7-Kabeln und Cat.6a-Datendosen (RJ 45). Die Sekundärverkabelung erfolgt mit LWL-Leitungen sowie mehrpaarigen Kupferkabeln.
452.1 Signalanlagen
Das Gebäude erhält eine Gegensprechanlage an verschieden Zugängen.
452.2 Behinderten-Notrufsystem
FĂĽr die Behinderten-WC sind Behinderten-Notrufanlagen vorgesehen.
454.1 Sprachalarmierungsanlage (SAA)
Die bestehende SAA wird in neue Räumlichkeiten versetzt und um entsprechende Linien erweitert so dass zus. Lautsprecherkreise an die Zentrale angeschlossen werden können.
455.1 Antennen-/SAT-Anlage
Verschieden Räumlichkeiten im Objekt erhalten SAT-Anschlussdosen.
456.1 Hausalarmanlage
Das Gebäude wird mit einer Hausalarmanlage ausgestattet. Diese aktiviert bei Alarmierung die SAA so dass die Evakuierung des Gebäude erfolgen kann.
456.2 RWA-Anlagen (Rauch- und Wärmeabzug)
Für die Treppenhäuser/Vorraum und der Bereich Aula sind RWA-Anlagen vorgesehen. Leistungsgrenze ist hier der Motor der RWA-Kuppel, dieser wird bauseits beigestellt.
456.3 Einbruchmeldeanlage (EMA)
Diverse Bereiche des Gebäudes werden mit Meldern überwacht. Dies sind sowohl Magnet- und Riegelkontakte als auch PIR-Melder.
457.1 Uhrenanlage(EMA)
Im Gebäude werden an verschiedenen Stellen Nebenuhren errichtet die an die zentrale Uhrenanlage angeschlossen sind. Eine Kopplung zur SAA findet ebenfalls statt so dass u. a. der Pausengong nach entsprechenden Zeitvorgaben ertönt.
457.2 BOS-Anlage
Da noch unklar ist ob eine BOS-Anlage errichtet werden muss sind die Komponenten dafĂĽr geplant. Die Entscheidung erfolgt nach vom AN Elektro durchzufĂĽhrender BOS-Messung.
Folgende Arbeiten sind auszufĂĽhren:
— ca. 2 500 m Hauptzuleitungskabel NYY/NYCWY-J auf Kabelrinne/Steigeleiter von NSHV zu den Unterverteilungen verlegen,
— 1 St. Niederspannungshauptverteilung,
— 12 St. Unterverteilungen,
— 1 St. Sicherheitsbeleuchtungsanlage als Zentralbatterieanlage inkl. Verkabelungsarbeiten,
— ca. 400 St. Piktogramme und Sicherheitsleuchten,
— ca. 110 000 m Kabelverlegearbeiten für die Allgemeine und Gewerke-Elektroinstallation,
— ca. 1 200 St. Schalter, Steckdosen, Präsenzmelder, Jalousieschalter usw.,
— ca. 2 300 m Kabelbahnen / Kabelpritschen der Größen 200 / 300 /400 mm,
— ca. 1 025 St. Downlights, Auf- bzw. Einbauleuchten bzw. Lichtbänder,
— 1 St. Hausalarmanlage einschließlich der Verkabelungsarbeiten und ca. 60 St. Druckknopfmeldern,
— 1 St. Einbruchmeldeanlage mit ca. 80 Kontakten,
— ca. 2 000 m Blitzschutzableitungen einschl. Fundamenterder und aller Trennklemmen und Verbinder,
— ca. 1 100 St. RJ-45 Datenanschlüsse,
— ca. 45 000 m Cat. 7 Datenkabel,
— 1 St. SAT-Anlage mit ca. 10 St. Anschlussdosen,
— 1 St. Uhrenanlage mit 4 St. Nebenuhren,
— 5 St. Behindertennotrufsysteme inkl. komplette Verkabelung,
— ca. 400 St.Lautsprecher für SAA-Anlage inkl. Verkabelung.
Bieteranfragen können nur bis 4 Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Eckterminplan fĂĽr Elektro Planung und AusfĂĽhrung
AusfĂĽhrungszeit/Terminplanung/Einzelfristen:
Die AusfĂĽhrungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Punkt 3 (Anlage 1 zu BVB Eckterminplan) der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach.
Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
AusfĂĽhrungsdauer und AusfĂĽhrungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Planvorlage und AusfĂĽhrungsfristen fĂĽr den AN:
Leistungsbeginn 6.8.2021
Baubeginn mit Installation WCs Aula 10.11.2021
Baubeginn im Mitteltrakt 23.2.2022
Baubeginn im Nordtrakt (Neubau) 12.4.2022
Fertigstellung Bauleistungen 10.10.2022
Danach Abnahmen und Nacharbeiten
Voraussichtliches Leistungsende 2.11.2022
AusfĂĽhrungszeit / Planvorlagefristen fĂĽr den AN:
1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG: 1 Woche nach Auftragserteilung (AT)
2. Erstellung der Montagepläne
Durch den AN: 3 Wochen nach AT einschl.:
— Schemata und Schrankbestückungspläne: 3 Wochen nach AT,
— Zugehörige Berechnungen: 3 Wochen nach AT.
3. Koordination mit anderen Gewerken: 3 Wochen nach AT
4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN: 4 Wochen nach AT
5. PrĂĽfung / Freigabe der Montageplanung
Durch den AG: 2 Wochen nach Ăśbergabe Werkplanung
6. Bemusterung: 10 Wochen nach AT
7. Baustelleneinrichtung: 2 Wochen vor Montagebeginn
8. Mitteltrakt u. Verwaltung:
— Rohinstallation: 163 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 125 AT,
— VOB Teil-Abnahme: 10 AT.
9. Aula:
— Rohinstallation: 61 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 50 AT,
— VOB Teil-Abnahme: 5 AT.
10. Neubau Nordtrakt:
— Rohinstallation: 80 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 60 AT,
— VOBTeil-Abnahme: 5 AT.
11. GesamtmaĂźnahme:
— Revisionsunterlagen (freigezeichnet durch Fachplaner): 1 Woche vor SV-Abnahme / VOB-Abnahme,
— SV-Abnahme / VOB-Abnahme: 1 Woche,
— Mängelbeseitigung: 2 Wochen,
— Übergabe an den Nutzer: 1 Arbeitstag.
Sofern in o. g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort:
Nicolaus-Cusanus-Gymnasium
ReuterstraĂźe 51
51465 Bergisch Gladbach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auf Verlangen hat der/ die Bieter/in, sofern er/sie nicht an einem staatlichen bzw. staatlich anerkannten Präqualifikationsverfahren teilnimmt, zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben zu machen, insbesondere über
Auf Verlangen hat der/ die Bieter/in, sofern er/sie nicht an einem staatlichen bzw. staatlich anerkannten Präqualifikationsverfahren teilnimmt, zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben zu machen, insbesondere über
— seinen/ ihren Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss von ggf. angefallenen Anteilen an gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— seinen/ ihren Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss von ggf. angefallenen Anteilen an gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— die von ihm/ ihr ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— die Zahl der bei ihm/ ihr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Berufsgruppen,
— die ihm/ ihr für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung,
— das von ihm/ ihr für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal,
— die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes,
— andere, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise (§ 6 a EU VOB/A), sofern diese von der Auftraggeberin verlangt werden.
Auf besonderes Verlangen des Auftraggebers sind folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung, auch für Nachunternehmer vorzulegen:
— Kopie der Gewerbeanmeldung,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
—— des Finanzamtes,
—— der Berufsgenossenschaft,
—— der Sozialversicherung.
Bieter/innen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Dem Angebot sind mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen beizufĂĽgen.
Vergleichbar in diesem Sinne sind Referenzen bezüglich solcher Leistungen, die Massen entsprechend der im Leistungsverzeichnis geforderten Größenordnung aufweisen. Die entsprechenden Referenzen sollen in dem Formular Eigenerklärung VOB_EU, oder aber wie dort beschrieben in einer ergänzenden Anlage, übersandt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vergleichbar in diesem Sinne sind Referenzen bezüglich solcher Leistungen, die Massen entsprechend der im Leistungsverzeichnis geforderten Größenordnung aufweisen. Die entsprechenden Referenzen sollen in dem Formular Eigenerklärung VOB_EU, oder aber wie dort beschrieben in einer ergänzenden Anlage, übersandt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise sind bei Angebotsabgabe gem. §6 VOB/A beizufügen:
— Zertifizierung als Errichter von Sprachalarmierungsanlagen,
— Zertifizierung als Errichter von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen,
— Zertifizierung als Errichter von Blitzschutzanlagen,
— Zertifizierung als Errichter von passiver Datentechnik inkl. Glasfasertechnik,
— Zertifizierung als Errichter von RWA-Anlagen,
— Zertifizierung als Errichter von Einbruchmeldeanlagen,
— Zertifizierung als Errichter von BOS-Anlagen.
Sollten v. g. Anlagen durch Nachunternehmer errichtet werden, so sind die entsprechenden Zertifizierungen des Nachunternehmers beizufĂĽgen.
AuftragsausfĂĽhrung
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung: Siehe Vertragsfristen Punkt II.2.14.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:15
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-26 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:15
Ort des Eröffnungstermins: https://www.vmp-rheinland.de
Zusätzliche Informationen: Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen.
Bieteranfragen können nur bis vier Tage vor Submission berrücksichtigt werden!
Eckterminplan fĂĽr Elektro Planung und AusfĂĽhrung
AusfĂĽhrungszeit/Terminplanung/Einzelfristen:
Die AusfĂĽhrungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Punkt 3 (Anlage 1 zu BVB Eckterminplan) der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach.
Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die
Enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage fĂĽr die weitere Planung, Vorbereitung und AusfĂĽhrung der BaumaĂźnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan fĂĽr den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage fĂĽr die weitere Planung, Vorbereitung und AusfĂĽhrung der BaumaĂźnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan fĂĽr den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
AusfĂĽhrungsdauer und AusfĂĽhrungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Planvorlage und AusfĂĽhrungsfristen fĂĽr den AN:
Leistungsbeginn 6.8.2021
Baubeginn mit Installation WCs Aula 10.11.2021
Baubeginn im Mitteltrakt 23.2.2022
Baubeginn im Nordtrakt (Neubau) 12.4.2022
Fertigstellung Bauleistungen 10.10.2022
Danach Abnahmen und Nacharbeiten
Voraussichtliches Leistungsende 2.11.2022
AusfĂĽhrungszeit / Planvorlagefristen fĂĽr den AN:
1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG: 1 Woche nach Auftragserteilung (AT)
2. Erstellung der Montagepläne
Durch den AN: 3 Wochen nach AT einschl.:
— Schemata und Schrankbestückungspläne: 3 Wochen nach AT,
— Zugehörige Berechnungen: 3 Wochen nach AT.
3. Koordination mit anderen Gewerken: 3 Wochen nach AT
4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN: 4 Wochen nach AT
5. PrĂĽfung / Freigabe der Montageplanung
Durch den AG: 2 Wochen nach Ăśbergabe Werkplanung
6. Bemusterung: 10 Wochen nach AT
7. Baustelleneinrichtung: 2 Wochen vor Montagebeginn
8. Mitteltrakt u. Verwaltung:
— Rohinstallation: 163 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 125 AT,
— VOB Teil-Abnahme: 10 AT.
9. Aula:
— Rohinstallation: 61 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 50 AT,
— VOB Teil-Abnahme: 5 AT.
10. Neubau Nordtrakt:
— Rohinstallation: 80 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 60 AT,
— VOBTeil-Abnahme: 5 AT.
11. GesamtmaĂźnahme:
— Revisionsunterlagen (freigezeichnet durch Fachplaner): 1 Woche vor SV-Abnahme / VOB-Abnahme,
— SV-Abnahme / VOB-Abnahme: 1 Woche,
— Mängelbeseitigung: 2 Wochen,
— Übergabe an den Nutzer: 1 Arbeitstag.
Sofern in o. g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Art und Umfang der Leistung:
Elektrotechnische Anlagen
225 ErschlieĂźung Stark- und Schwachstrom
Die Erschließung des Gebäudes mit elektrischer Energie erfolgt aus der bauseitigen Niederspannungshauptverteilung die um einen weiteren Abgangsschrank erweitert wird.
442.1 Zentralbatterieanlage/Sicherheitsbeleuchtung
Für die Sicherheitsbeleuchtung wird im UG2 eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit 8-stündigen Betrieb gemäß VDE 0108 errichtet. Von dort werden die Unterzentralen in den Etagen gespeist.
446.1 – 2 Erdungs-, Blitzschutzanlage
Blitzschutzeinrichtungen nach VDE erhalten die gesamten Gebäudeteile sowie die über das Gebäude hinausragenden baulichen und technischen Einrichtungen.
449.2 Sonnenschutzanlagen
Für das Gebäude ist eine elektrische Sonnenschutzsteuerung vorgesehen. Die Ausführung im Gewerk Elektro reicht von der eigentlichen Steuerung (zentral und örtlich über Taster) bis hin zur Verkabelung.
451.1 IT-Netz (Informationstechnik)
Das Gebäude erhält in eine strukturierte und dienstneutrale TK- und Datenverkabelung mit Cat.7-Kabeln und Cat.6a-Datendosen (RJ 45). Die Sekundärverkabelung erfolgt mit LWL-Leitungen sowie mehrpaarigen Kupferkabeln.
452.1 Signalanlagen
Das Gebäude erhält eine Gegensprechanlage an verschieden Zugängen.
452.2 Behinderten-Notrufsystem
FĂĽr die Behinderten-WC sind Behinderten-Notrufanlagen vorgesehen.
454.1 Sprachalarmierungsanlage (SAA)
Die bestehende SAA wird in neue Räumlichkeiten versetzt und um entsprechende Linien erweitert so dass zus. Lautsprecherkreise an die Zentrale angeschlossen werden können.
455.1 Antennen-/SAT-Anlage
Verschieden Räumlichkeiten im Objekt erhalten SAT-Anschlussdosen.
456.1 Hausalarmanlage
Das Gebäude wird mit einer Hausalarmanlage ausgestattet. Diese aktiviert bei Alarmierung die SAA so dass die Evakuierung des Gebäude erfolgen kann.
456.2 RWA-Anlagen (Rauch- und Wärmeabzug)
Für die Treppenhäuser/Vorraum und der Bereich Aula sind RWA-Anlagen vorgesehen. Leistungsgrenze ist hier der Motor der RWA-Kuppel, dieser wird bauseits beigestellt.
456.3 Einbruchmeldeanlage (EMA)
Diverse Bereiche des Gebäudes werden mit Meldern überwacht. Dies sind sowohl Magnet- und Riegelkontakte als auch PIR-Melder.
457.1 Uhrenanlage(EMA)
Im Gebäude werden an verschiedenen Stellen Nebenuhren errichtet die an die zentrale Uhrenanlage angeschlossen sind. Eine Kopplung zur SAA findet ebenfalls statt so dass u.a. der Pausengong nach entsprechenden Zeitvorgaben ertönt.
457.2 BOS-Anlage
Da noch unklar ist ob eine BOS-Anlage errichtet werden muss sind die Komponenten dafĂĽr geplant. Die Entscheidung erfolgt nach vom AN Elektro durchzufĂĽhrender BOS-Messung.
Folgende Arbeiten sind auszufĂĽhren:
— ca. 2 500 m Hauptzuleitungskabel NYY/NYCWY-J auf Kabelrinne/Steigeleiter von NSHV zu den Unterverteilungen verlegen,
— 1 St. Niederspannungshauptverteilung,
— 12 St. Unterverteilungen,
— 1 St. Sicherheitsbeleuchtungsanlage als Zentralbatterieanlage inkl. Verkabelungsarbeiten,
— ca. 400 St. Piktogramme und Sicherheitsleuchten,
— ca. 110 000 m Kabelverlegearbeiten für die Allgemeine und Gewerke-Elektroinstallation,
— ca. 1 200 St. Schalter, Steckdosen, Präsenzmelder, Jalousieschalter usw.,
— ca. 2 300 m Kabelbahnen / Kabelpritschen der Größen 200 / 300 /400 mm,
— ca. 1 025 St. Downlights, Auf- bzw. Einbauleuchten bzw. Lichtbänder,
— 1 St. Hausalarmanlage einschließlich der Verkabelungsarbeiten und ca. 60 St. Druckknopfmeldern,
— 1 St. Einbruchmeldeanlage mit ca. 80 Kontakten,
— ca. 2 000 m Blitzschutzableitungen einschl. Fundamenterder und aller Trennklemmen und Verbinder,
— ca. 1 100 St. RJ-45 Datenanschlüsse,
— ca. 45 000 m Cat. 7 Datenkabel,
— 1 St. SAT-Anlage mit ca. 10 St. Anschlussdosen,
— 1 St. Uhrenanlage mit 4 St. Nebenuhren,
— 5 St. Behindertennotrufsysteme inkl. komplette Verkabelung,
— ca. 400 St.Lautsprecher für SAA-Anlage inkl. Verkabelung.
Die Erschließung des Gebäudes mit elektrischer Energie erfolgt aus der bauseitigen Niederspannungshauptverteilung die um einen weiteren Abgangsschrank erweitert wird.
Für die Sicherheitsbeleuchtung wird im UG2 eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit 8-stündigen Betrieb gemäß VDE 0108 errichtet. Von dort werden die Unterzentralen in den Etagen gespeist.
446.1 – 2 Erdungs-, Blitzschutzanlage
Blitzschutzeinrichtungen nach VDE erhalten die gesamten Gebäudeteile sowie die über das Gebäude hinausragenden baulichen und technischen Einrichtungen.
449.2 Sonnenschutzanlagen
Für das Gebäude ist eine elektrische Sonnenschutzsteuerung vorgesehen. Die Ausführung im Gewerk Elektro reicht von der eigentlichen Steuerung (zentral und örtlich über Taster) bis hin zur Verkabelung.
451.1 IT-Netz (Informationstechnik)
Das Gebäude erhält in eine strukturierte und dienstneutrale TK- und Datenverkabelung mit Cat.7-Kabeln und Cat.6a-Datendosen (RJ 45). Die Sekundärverkabelung erfolgt mit LWL-Leitungen sowie mehrpaarigen Kupferkabeln.
452.1 Signalanlagen
Das Gebäude erhält eine Gegensprechanlage an verschieden Zugängen.
452.2 Behinderten-Notrufsystem
FĂĽr die Behinderten-WC sind Behinderten-Notrufanlagen vorgesehen.
454.1 Sprachalarmierungsanlage (SAA)
Die bestehende SAA wird in neue Räumlichkeiten versetzt und um entsprechende Linien erweitert so dass zus. Lautsprecherkreise an die Zentrale angeschlossen werden können.
455.1 Antennen-/SAT-Anlage
Verschieden Räumlichkeiten im Objekt erhalten SAT-Anschlussdosen.
456.1 Hausalarmanlage
Das Gebäude wird mit einer Hausalarmanlage ausgestattet. Diese aktiviert bei Alarmierung die SAA so dass die Evakuierung des Gebäude erfolgen kann.
456.2 RWA-Anlagen (Rauch- und Wärmeabzug)
Für die Treppenhäuser/Vorraum und der Bereich Aula sind RWA-Anlagen vorgesehen. Leistungsgrenze ist hier der Motor der RWA-Kuppel, dieser wird bauseits beigestellt.
456.3 Einbruchmeldeanlage (EMA)
Diverse Bereiche des Gebäudes werden mit Meldern überwacht. Dies sind sowohl Magnet- und Riegelkontakte als auch PIR-Melder.
457.1 Uhrenanlage(EMA)
Im Gebäude werden an verschiedenen Stellen Nebenuhren errichtet die an die zentrale Uhrenanlage angeschlossen sind. Eine Kopplung zur SAA findet ebenfalls statt so dass u.a. der Pausengong nach entsprechenden Zeitvorgaben ertönt.
457.2 BOS-Anlage
Da noch unklar ist ob eine BOS-Anlage errichtet werden muss sind die Komponenten dafĂĽr geplant. Die Entscheidung erfolgt nach vom AN Elektro durchzufĂĽhrender BOS-Messung.
Folgende Arbeiten sind auszufĂĽhren:
— ca. 2 500 m Hauptzuleitungskabel NYY/NYCWY-J auf Kabelrinne/Steigeleiter von NSHV zu den Unterverteilungen verlegen,
— 1 St. Niederspannungshauptverteilung,
— 12 St. Unterverteilungen,
— 1 St. Sicherheitsbeleuchtungsanlage als Zentralbatterieanlage inkl. Verkabelungsarbeiten,
— ca. 400 St. Piktogramme und Sicherheitsleuchten,
— ca. 110 000 m Kabelverlegearbeiten für die Allgemeine und Gewerke-Elektroinstallation,
— ca. 1 200 St. Schalter, Steckdosen, Präsenzmelder, Jalousieschalter usw.,
— ca. 2 300 m Kabelbahnen / Kabelpritschen der Größen 200 / 300 /400 mm,
— ca. 1 025 St. Downlights, Auf- bzw. Einbauleuchten bzw. Lichtbänder,
— 1 St. Hausalarmanlage einschließlich der Verkabelungsarbeiten und ca. 60 St. Druckknopfmeldern,
— 1 St. Einbruchmeldeanlage mit ca. 80 Kontakten,
— ca. 2 000 m Blitzschutzableitungen einschl. Fundamenterder und aller Trennklemmen und Verbinder,
— ca. 1 100 St. RJ-45 Datenanschlüsse,
— ca. 45 000 m Cat. 7 Datenkabel,
— 1 St. SAT-Anlage mit ca. 10 St. Anschlussdosen,
— 1 St. Uhrenanlage mit 4 St. Nebenuhren,
— 5 St. Behindertennotrufsysteme inkl. komplette Verkabelung,
— ca. 400 St.Lautsprecher für SAA-Anlage inkl. Verkabelung.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bieteranfragen können nur bis 4 Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Eckterminplan fĂĽr Elektro Planung und AusfĂĽhrung
AusfĂĽhrungszeit/Terminplanung/Einzelfristen:
Die AusfĂĽhrungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Punkt 3 (Anlage 1 zu BVB Eckterminplan) der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach.
Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die Enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den Entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
AusfĂĽhrungsdauer und AusfĂĽhrungsfristen
AusfĂĽhrungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). FĂĽr die AusfĂĽhrung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer
Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Planvorlage und AusfĂĽhrungsfristen fĂĽr den AN:
— Leistungsbeginn 6.8.2021,
— Baubeginn mit Installation WCs Aula 10.11.2021,
— Baubeginn im Mitteltrakt 23.2.2022,
— Baubeginn im Nordtrakt (Neubau) 12.4.2022,
— Fertigstellung Bauleistungen 10.10.2022,
— Danach Abnahmen und Nacharbeiten,
— Voraussichtliches Leistungsende 2.11.2022,
AusfĂĽhrungszeit / Planvorlagefristen fĂĽr den AN:
1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG: 1 Woche nach Auftragserteilung (AT),
2. Erstellung der Montagepläne,
Durch den AN: 3 Wochen nach AT einschl.:
— Schemata und Schrankbestückungspläne: 3 Wochen nach AT,
— Zugehörige Berechnungen: 3 Wochen nach AT.
3. Koordination mit anderen Gewerken: 3 Wochen nach AT,
4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN: 4 Wochen nach AT,
5. PrĂĽfung / Freigabe der Montageplanung durch den AG: 2 Wochen nach Ăśbergabe Werkplanung,
6. Bemusterung: 10 Wochen nach AT,
7. Baustelleneinrichtung: 2 Wochen vor Montagebeginn,
8. Mitteltrakt u. Verwaltung:
— Rohinstallation: 163 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 125 AT,
— VOB Teil-Abnahme: 10 AT.
9. Aula:
— Rohinstallation: 61 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 50 AT,
— VOB Teil-Abnahme: 5 AT.
10. Neubau Nordtrakt:
— Rohinstallation: 80 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 60 AT,
— VOBTeil-Abnahme: 5 AT.
11. GesamtmaĂźnahme:
— Revisionsunterlagen (freigezeichnet durch Fachplaner): 1 Woche vor SV-Abnahme / VOB-Abnahme,
— SV-Abnahme / VOB-Abnahme: 1 Woche,
— Mängelbeseitigung: 2 Wochen,
— Übergabe an den Nutzer: 1 Arbeitstag.
Sofern in o.g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Bieteranfragen können nur bis 4 Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Eckterminplan fĂĽr Elektro Planung und AusfĂĽhrung
AusfĂĽhrungszeit/Terminplanung/Einzelfristen:
Die AusfĂĽhrungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Punkt 3 (Anlage 1 zu BVB Eckterminplan) der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach.
Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die Enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den Entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
AusfĂĽhrungsdauer und AusfĂĽhrungsfristen
AusfĂĽhrungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). FĂĽr die AusfĂĽhrung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer
Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Planvorlage und AusfĂĽhrungsfristen fĂĽr den AN:
— Leistungsbeginn 6.8.2021,
— Baubeginn mit Installation WCs Aula 10.11.2021,
— Baubeginn im Mitteltrakt 23.2.2022,
— Baubeginn im Nordtrakt (Neubau) 12.4.2022,
— Fertigstellung Bauleistungen 10.10.2022,
— Danach Abnahmen und Nacharbeiten,
— Voraussichtliches Leistungsende 2.11.2022,
AusfĂĽhrungszeit / Planvorlagefristen fĂĽr den AN:
1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG: 1 Woche nach Auftragserteilung (AT),
2. Erstellung der Montagepläne,
Durch den AN: 3 Wochen nach AT einschl.:
— Schemata und Schrankbestückungspläne: 3 Wochen nach AT,
— Zugehörige Berechnungen: 3 Wochen nach AT.
3. Koordination mit anderen Gewerken: 3 Wochen nach AT,
4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN: 4 Wochen nach AT,
5. PrĂĽfung / Freigabe der Montageplanung durch den AG: 2 Wochen nach Ăśbergabe Werkplanung,
6. Bemusterung: 10 Wochen nach AT,
7. Baustelleneinrichtung: 2 Wochen vor Montagebeginn,
8. Mitteltrakt u. Verwaltung:
— Rohinstallation: 163 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 125 AT,
— VOB Teil-Abnahme: 10 AT.
9. Aula:
— Rohinstallation: 61 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 50 AT,
— VOB Teil-Abnahme: 5 AT.
10. Neubau Nordtrakt:
— Rohinstallation: 80 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 60 AT,
— VOBTeil-Abnahme: 5 AT.
11. GesamtmaĂźnahme:
— Revisionsunterlagen (freigezeichnet durch Fachplaner): 1 Woche vor SV-Abnahme / VOB-Abnahme,
— SV-Abnahme / VOB-Abnahme: 1 Woche,
— Mängelbeseitigung: 2 Wochen,
— Übergabe an den Nutzer: 1 Arbeitstag.
Sofern in o.g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
446.1 – 2 Erdungs-, Blitzschutzanlage
Im Gebäude werden an verschiedenen Stellen Nebenuhren errichtet die an die zentrale Uhrenanlage angeschlossen sind. Eine Kopplung zur SAA findet ebenfalls statt so dass u.a. der Pausengong nach entsprechenden Zeitvorgaben ertönt.
Siehe Beschreibung Pkt.1.4
Zusätzliche Informationen:
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die Enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den Entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die Enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den Entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
AusfĂĽhrungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). FĂĽr die AusfĂĽhrung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer
Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
— Leistungsbeginn 6.8.2021,
— Baubeginn mit Installation WCs Aula 10.11.2021,
— Baubeginn im Mitteltrakt 23.2.2022,
— Baubeginn im Nordtrakt (Neubau) 12.4.2022,
— Fertigstellung Bauleistungen 10.10.2022,
— Danach Abnahmen und Nacharbeiten,
— Voraussichtliches Leistungsende 2.11.2022,
1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG: 1 Woche nach Auftragserteilung (AT),
2. Erstellung der Montagepläne,
3. Koordination mit anderen Gewerken: 3 Wochen nach AT,
4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN: 4 Wochen nach AT,
5. PrĂĽfung / Freigabe der Montageplanung durch den AG: 2 Wochen nach Ăśbergabe Werkplanung,
6. Bemusterung: 10 Wochen nach AT,
7. Baustelleneinrichtung: 2 Wochen vor Montagebeginn,
Sofern in o.g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Reuterstrasse 51
Bieteranfragen können nur bis 4 Tage vor Submission berrücksichtigt werden!
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die Enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den Entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die Enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den Entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
AusfĂĽhrungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). FĂĽr die AusfĂĽhrung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer
Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
— Leistungsbeginn 6.8.2021,
— Baubeginn mit Installation WCs Aula 10.11.2021,
— Baubeginn im Mitteltrakt 23.2.2022,
— Baubeginn im Nordtrakt (Neubau) 12.4.2022,
— Fertigstellung Bauleistungen 10.10.2022,
— Danach Abnahmen und Nacharbeiten,
— Voraussichtliches Leistungsende 2.11.2022.
3. Koordination mit anderen Gewerken: 3 Wochen nach AT,
4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN: 4 Wochen nach AT,
5. PrĂĽfung / Freigabe der Montageplanung durch den AG: 2 Wochen nach Ăśbergabe Werkplanung,
6. Bemusterung: 10 Wochen nach AT,
7. Baustelleneinrichtung: 2 Wochen vor Montagebeginn,
Sofern in o.g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.