Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von von Winterdienst-, Grauflächenreinigungs- und Grünpflegeleistungen für sechs Bundesliegenschaften in Quedlinburg, Helmstedt, Magdeburg und Holzminden, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Magdeburg - VOEK 017-21
Los 1
Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen in Quedlinburg PLZ 06484
Los 2
Winterdienst in Helmstedt PLZ 38350
Los 3
Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen in Magdeburg PLZ 39116
Los 4
Grünpflegeleistungen in Magdeburg PLZ 39116 und Quedlinburg in 06484
Los 5
Grünpflegeleistungen in Holzminden PLZ 37603
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-10-07 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-12 📅
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 198-516595
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen
“Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.”
Quelle: OJS 2021/S 198-516595 (2021-10-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben...”
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben und Nachweise zu erbringen. Bei ausländischen Bietern sind die Ausführungen im ersten Absatz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m.
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Quelle: OJS 2022/S 028-072248 (2022-02-04)