Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ostschule Gera, Karl-Liebknecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung Schulgebäude und Ersatzneubau Turnhalle
21 VOB 090”
Produkte/Dienstleistungen: Brandschutzarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Brandschutzausstattung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 10 413 051 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Gera, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf dem Grundstück Karl — Liebknecht Straße 56 in Gera befindet sich die denkmalgeschützte Ostschule. Diese wird umfassend saniert und umgebaut. Auf dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf dem Grundstück Karl — Liebknecht Straße 56 in Gera befindet sich die denkmalgeschützte Ostschule. Diese wird umfassend saniert und umgebaut. Auf dem gleichen Grundstück wird eine
Sporthalle neugebaut.
In diesem Zusammenhang wird für beide Gebäude Brandschutzausstattung eingebaut.
Folgende Grobmengen sollen ausgeführt werden:
— 31 St. Feuerlöscher, Schaum, Brandklasse ABC,
— 90 St. Schilder und Hinweiszeichen,
— Erstellung Feuerwehrplanung Schulgebäude,
— 15 St. Flucht- und Rettungspläne Schulgebäude,
— Erstellung Feuerwehrplanung Sporthalle,
— 6 St. Flucht- und Rettungspläne Sporthalle.
Stand: 16.7.2021.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 10231.40 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-03 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden können; Link zum Formblatt 124:...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden können; Link zum Formblatt 124: https://www.gera.de/fm/193/Formblatt_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zubelegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Verpflichtungen des Bieters gemäß § 12a des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG):
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verpflichtungen des Bieters gemäß § 12a des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG):
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 u. 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 u. 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtungen nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG.
Diese Verpflichtungserklärungen werden nachträglich, jedoch nur vom Bestbieter nachgefordert. Alle Verpflichtungserklärungen sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) sind vorab einsehbar unter: https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=236738&_nav_id1=146704&_nav_id2=146715&_lang=de
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-31
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-31
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Angebotsöffnung (Öffnungsverfahren) nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt – Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 36137739354 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Gera
Postanschrift: Kornmarkt 12
Postort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3658381361📞
E-Mail: vergabe@gera.de📧
Fax: +49 3658381365 📠
URL: www.gera.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 144-381723 (2021-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Brandschutzausstattung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3948090.70 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf dem Grundstück Karl — Liebknecht Straße 56 in Gera befindet sich die denkmalgeschützte
Ostschule. Diese wird umfassend saniert und umgebaut. Auf dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf dem Grundstück Karl — Liebknecht Straße 56 in Gera befindet sich die denkmalgeschützte
Ostschule. Diese wird umfassend saniert und umgebaut. Auf dem gleichen Grundstück wird eine
Sporthalle neugebaut.
In diesem Zusammenhang wird für beide Gebäude Brandschutzausstattung eingebaut..
Folgende Grobmengen sollen ausgeführt werden:
- 31 Stck. Feuerlöscher, Schaum, Brandklasse ABC
- 90 Stck. Schilder und Hinweiszeichen
- Erstellung Feuerwehrplanung Schulgebäude
- 15 Stck. Flucht- und Rettungspläne Schulgebäude
- Erstellung Feuerwehrplanung Sporthalle
- 6 Stck. Flucht- und Rettungspläne Sporthalle
Stand: 16.07.2021
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 144-381723
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.000005.2
Titel:
“Ostschule Gera, Karl-Liebknecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung Schulgebäude und Ersatzneubau Turnhalle - Los 28 Brandschutzausstattung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: W. Buske Brandschutz- u. Sicherheitstechnik
Postanschrift: Tannenweg 22p
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9005.69 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 215-563930 (2021-11-01)