Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“OV 2.01/2021 Ersatzneubau Hort mit Sportfeld und Sanierung Fritz-Reuter-Schule Dahlmannstrasse 14 in Wismar Los: 24 Gebäudereinigung”
Produkte/Dienstleistungen: Sonstige Baufertigstellungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“OV 2.01/2021, Los 24: Gebäudereinigung, Ersatzneubau Hort mit Sportfeld und Sanierung Fritz-Reuter-Schule Dahlmannstrasse 14 in Wismar.”
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 23966 Wismar
Beschreibung der Beschaffung:
“— Bauschlussreinigung Räume,
— 1 488 m – Aufenthaltsräume mit Lineoleum,
— 307 m – Nass-Räume mit Boden- und Wandfliesen,
— 409 m – Räume mit Bodenfliesen,...”
Beschreibung der Beschaffung
— Bauschlussreinigung Räume,
— 1 488 m – Aufenthaltsräume mit Lineoleum,
— 307 m – Nass-Räume mit Boden- und Wandfliesen,
— 409 m – Räume mit Bodenfliesen, Foyer und Treppen,
— 60 m – Räume mit Bodenbeschichtungen
— Bauschlussreinigung Glas,
— 414 m – Glasreinigung innen und außen, Fenster und Glasfassade,
— 130 m – Glasreinigung Innenelemente,
— 2 264 m Baugrobreinigung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-21 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: STES-16-0055, STES-16-0048
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Das Verfahren beinhaltet das Los 24: Gebäudereinigung OV 2.01/2021.
Das Los 24 wird in 2 Teilleistungen beauftragt und abgerechnet. Zu beachten sind die...”
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren beinhaltet das Los 24: Gebäudereinigung OV 2.01/2021.
Das Los 24 wird in 2 Teilleistungen beauftragt und abgerechnet. Zu beachten sind die unterschiedlichen Bauherrn der 2 Teilleistungen. Teilleistung 1 – Ersatzneubau Hort mit Sportfeld, Bauherr: Perspektive Wismar gGmbH, Auf der Helling 14, 23966 Wismar; Teilleistung 2 - Sanierung Fritz-Reuter-Schule, Bauherr: Hansestadt Wismar, Am Markt 1 in Wismar.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— steuerliche Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes,
— Eintragung in die Handwerksrolle und Berufsregister,
— Unbedenklichkeitserklärung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— steuerliche Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes,
— Eintragung in die Handwerksrolle und Berufsregister,
— Unbedenklichkeitserklärung der Berufsgenossenschaft,
— Unbedenklichkeitserklärung über Gesamt-Sozialversicherungsbeiträge,
— Vereinbarung Tariftreue,
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Erklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Vereinbarung Tariftreue.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-19
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-19
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hansestadt Wismar, Am Markt 1, 23966 Wismar
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Vergabekammer”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 055-135313 (2021-03-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“OV 2.01/2021 Ersatzneubau Hort mit Sportfeld und Sanierung Fritz-Reuter-Schule Dahlmannstraße 14 in Wismar Los: 24 Gebäudereinigung” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Bauschlussreinigung Räume,
— 1 488 m — Aufenthaltsräume mit Lineoleum,
— 307 m — Nass-Räume mit Boden- und Wandfliesen,
— 409 m — Räume mit Bodenfliesen,...”
Beschreibung der Beschaffung
— Bauschlussreinigung Räume,
— 1 488 m — Aufenthaltsräume mit Lineoleum,
— 307 m — Nass-Räume mit Boden- und Wandfliesen,
— 409 m — Räume mit Bodenfliesen, Foyer und Treppen,
— 60 m — Räume mit Bodenbeschichtungen
— Bauschlussreinigung Glas,
— 414 m — Glasreinigung innen und außen, Fenster und Glasfassade,
— 130 m — Glasreinigung Innenelemente,
— 2 264 m Baugrobreinigung.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: STES-16-0055, STES-16-0048.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Das Verfahren beinhaltet das Los 24: Gebäudereinigung OV 2.01/2021.
Das Los 24 wird in 2 Teilleistungen beauftragt und abgerechnet. Zu beachten sind die...”
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren beinhaltet das Los 24: Gebäudereinigung OV 2.01/2021.
Das Los 24 wird in 2 Teilleistungen beauftragt und abgerechnet. Zu beachten sind die unterschiedlichen Bauherrn der 2 Teilleistungen. Teilleistung 1 - Ersatzneubau Hort mit Sportfeld, Bauherr: Perspektive Wismar gGmbH, Auf der Helling 14, 23966 Wismar; Teilleistung 2 - Sanierung Fritz-Reuter-Schule, Bauherr: Hansestadt Wismar, Am Markt 1 in Wismar.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 055-135313
Auftragsvergabe
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Titel:
“Ersatzneubau Hort mit Sportfeld und Sanierung Fritz-Reuter-Schule Dahlmannstraße 14 in Wismar, Gebäudereinigung” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Alle Angebote liegen weit über dem geplanten Budget im Los Gebäudereinigung.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 087-224161 (2021-04-30)