Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
8) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form eines Nachweises nach Anlage 3 der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen.
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9.1 a) Mindestanforderung:
Erfahrung aus mindestens 8 Projekten (mit Projektstart ab 2014 ff) als externer Berater oder Inhouse-Berater in Personal-/Organisationsentwicklungs-Projekten bei Krankenhäusern im deutschsprachigen Raum.
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9.1 b) Mindestanforderung:
Konzeptionierung von Organisations-/ Personalentwicklungsmaßnahmen und deren Implementierung in mindestens 5 Kliniken ab 450 Betten (darunter mindestens 3 Häuser der Maximalversorgung)
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9.1 c) Expertise in der Entwicklung von Personalentwicklungstool insbesondere für den ärztlichen Dienst
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9.1 d) Expertise in der Planung und Umsetzung von Organisationsentwicklungsmaßnahmen in der Pflege
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9.1 e) Expertise im Projektmanagement von Organisationsentwicklungsvorhaben (externe Steuerung, Kommunikation mit Kunden und Übernahme der PMO-Rolle)
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9.1 f) Expertise bei der Change-Begleitung von Digitalisierungsvorhaben
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9.2 a) Geeignete Referenzen zur Qualifikation und Erfahrung Berater
Mindestanforderung: Mehrjährige Berufserfahrung als externer Berater oder Inhouse-Berater Organisations-/Personalentwicklungsprojekten bei Krankenhäusern im deutschsprachigen Raum,
mindestens 8 Projekte (mit Projektstart ab 2014 ff.)
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9.2 b) Expertise in der berufsgruppenübergreifenden Arbeitsgestaltung
Mindestanforderung: darunter 3 der Maximalversorgung
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9.2 c) Expertise in der Umsetzung berufsgruppenübergreifenden Arbeitsgestaltung
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9.2 d) Digital- und Prozesskompetenz im Gesundheitswesen
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9.3 a) Qualifizierte Ausbildung als Business Coach
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9.3 b) Zertifizierung durch und/oder Mitgliedschaft in einem nationalen oder internationalen Coaching-Verband
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9.3 c) Berufserfahrung als Senior Coach (für oberes Management: Geschäftsführung, Klinikleitung, Geschäftsbereichsleitung)
Mindestanforderung: <=5 Jahre Ausschluss
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9.3 d) Anzahl der geleisteten Coachingstunden im Klinikkontext in den letzten 5 Jahren im oberen Management (Geschäftsführung, Klinikleitung, Geschäftsbereichsleitung)
>100 Ausschluss
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9.3 e) Expertise in der Begleitung von Karriereschritten (Persönlichkeitscoaching)
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9.3 f) Expertise im Bereich des Strategiecoachings
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9.3 g) Coaching im Gesundheitswesen auf Ebene Klinikvorstand, Klinikdirektoren, Vorstände und Geschäftsführung
Mindestanforderung: mindestens 3 Referenzen (mit Projektstart ab 2014 ff.)
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10) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
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11) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die
Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
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12) Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters
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13) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
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14) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Angaben, inwiefern der Bieter eine eigene, zertifizierte Serviceorganisation vorhält, so
dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eigenständig vom Bieter durchgeführt werden können und eine Erreichbarkeit der Hotline rund um die Uhr (24/7) besteht.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern.