Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) ist als nachgeordnete Behörde des Kultusministeriums Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem gesamten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen. Dazu hat das IBBW die beiden IT-Fachverfahren Amtliche Schuldaten Baden-Württemberg und Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg sowie weitere Module (NEO, ESS, LAV) entwickeln lassen. Diese bilden die Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW. Für Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette ist der Abschluss dreier Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von IT-Leistungen geplant. Die Leistungen sind dabei unterteilt in Pflege, Wartung und Entwicklung (Los 1), technisches Consulting (Los 2) sowie Testautomatisierung (Los 3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: IBBW 11-0276.6/61-11
Kurze Beschreibung:
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) ist als nachgeordnete Behörde des Kultusministeriums Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem gesamten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen.
Dazu hat das IBBW die beiden IT-Fachverfahren Amtliche Schuldaten Baden-Württemberg und Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg sowie weitere Module (NEO, ESS, LAV) entwickeln lassen. Diese bilden die Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW. Für Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette ist der Abschluss dreier Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von IT-Leistungen geplant. Die Leistungen sind dabei unterteilt in Pflege, Wartung und Entwicklung (Los 1), technisches Consulting (Los 2) sowie Testautomatisierung (Los 3).
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) ist als nachgeordnete Behörde des Kultusministeriums Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem gesamten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen.
Dazu hat das IBBW die beiden IT-Fachverfahren Amtliche Schuldaten Baden-Württemberg und Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg sowie weitere Module (NEO, ESS, LAV) entwickeln lassen. Diese bilden die Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW. Für Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette ist der Abschluss dreier Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von IT-Leistungen geplant. Die Leistungen sind dabei unterteilt in Pflege, Wartung und Entwicklung (Los 1), technisches Consulting (Los 2) sowie Testautomatisierung (Los 3).
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Baden-Württemberg, vertr. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)
Postanschrift: Heilbronner Straße 172
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://www.tcilaw.de🌏
E-Mail: vergabe@tcilaw.de📧
Telefon: +49 302005420📞
Fax: +49 3020054211 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0UR0QH/documents🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0UR0QH🌏
Im Rahmen der Angebotserstellung können Interessenten für Los 1 auf Antrag und nach vorheriger Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Vertraulichkeit und Datenschutz in einem Zeitraum von maximal 2 Stunden Einsicht in den vorhandenen Quellcode der Applikationen Amtliche Schuldaten Baden-Württemberg (ASD-BW) und Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg (ASV-BW) erhalten. Die Einsichtnahme erfolgt nach Absprache beim Auftraggeber vor Ort zu den üblichen Bürozeiten des Auftraggebers. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme endet am 19. November 2021, 16:00 Uhr.
Im Rahmen der Angebotserstellung können Interessenten für Los 1 auf Antrag und nach vorheriger Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Vertraulichkeit und Datenschutz in einem Zeitraum von maximal 2 Stunden Einsicht in den vorhandenen Quellcode der Applikationen Amtliche Schuldaten Baden-Württemberg (ASD-BW) und Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg (ASV-BW) erhalten. Die Einsichtnahme erfolgt nach Absprache beim Auftraggeber vor Ort zu den üblichen Bürozeiten des Auftraggebers. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme endet am 19. November 2021, 16:00 Uhr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) ist als nachgeordnete Behörde des Kultusministeriums Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem gesamten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen.
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) ist als nachgeordnete Behörde des Kultusministeriums Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem gesamten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen.
Dazu hat das IBBW die beiden IT-Fachverfahren Amtliche Schuldaten Baden-Württemberg und Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg sowie weitere Module (NEO, ESS, LAV) entwickeln lassen. Diese bilden die Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW. Für Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette ist der Abschluss dreier Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von IT-Leistungen geplant. Die Leistungen sind dabei unterteilt in Pflege, Wartung und Entwicklung (Los 1), technisches Consulting (Los 2) sowie Testautomatisierung (Los 3).
Dazu hat das IBBW die beiden IT-Fachverfahren Amtliche Schuldaten Baden-Württemberg und Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg sowie weitere Module (NEO, ESS, LAV) entwickeln lassen. Diese bilden die Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW. Für Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette ist der Abschluss dreier Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von IT-Leistungen geplant. Die Leistungen sind dabei unterteilt in Pflege, Wartung und Entwicklung (Los 1), technisches Consulting (Los 2) sowie Testautomatisierung (Los 3).
Geschätzter Gesamtwert: 32 850 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose: Der in Los 1 erfolgreiche Bieter kann kein weiteres Los erhalten.
Bezeichnung des Loses: Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag für Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette der ASD-BW und ASV-BW.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 29 708 400 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber durch einseitige Erklärung (Option) zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden
Zusätzliche Informationen:
Im Rahmen der Angebotserstellung können Interessenten für Los 1 auf Antrag und nach vorheriger Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Vertraulichkeit und Datenschutz in einem Zeitraum von maximal 2 Stunden Einsicht in den vorhandenen Quellcode der Applikationen Amtliche Schuldaten Baden-Württemberg (ASD-BW) und Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg (ASV-BW) erhalten. Die Einsichtnahme erfolgt nach Absprache beim Auftraggeber vor Ort zu den üblichen Bürozeiten des Auftraggebers. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme endet am 19. November 2021, 16:00 Uhr.
Im Rahmen der Angebotserstellung können Interessenten für Los 1 auf Antrag und nach vorheriger Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Vertraulichkeit und Datenschutz in einem Zeitraum von maximal 2 Stunden Einsicht in den vorhandenen Quellcode der Applikationen Amtliche Schuldaten Baden-Württemberg (ASD-BW) und Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg (ASV-BW) erhalten. Die Einsichtnahme erfolgt nach Absprache beim Auftraggeber vor Ort zu den üblichen Bürozeiten des Auftraggebers. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme endet am 19. November 2021, 16:00 Uhr.
Bezeichnung des Loses: technisches Consulting
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist die technische Beratung und operative Unterstützung des Auftraggebers. Wesentlicher Schwerpunkt dabei ist die Prüfung und Ausgestaltung von Anforderungen und Bewertung von Designs für Weiterentwicklungen der Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW sowie Prüfung der Softwarepflege für den Auftraggeber.
Gegenstand der Beschaffung ist die technische Beratung und operative Unterstützung des Auftraggebers. Wesentlicher Schwerpunkt dabei ist die Prüfung und Ausgestaltung von Anforderungen und Bewertung von Designs für Weiterentwicklungen der Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW sowie Prüfung der Softwarepflege für den Auftraggeber.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 713 600 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden.
Bezeichnung des Loses: Testautomation
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist der Aufbau und Dokumentation einer technischen Basis zum automatisierten Testen der Verfahrenskette ASD- und ASV-BW, sowie die Erstellung von Testszenarien und Testfällen entsprechend der fachlichen Anforderungen des Auftraggebers. Dabei ist zu beachten, dass die beiden Teilsysteme (ASD- und ASV-BW) auch isoliert getestet werden können sollen. Vom Auftragnehmer ist ein entsprechendes Testsystem zu konzipieren, betriebsbereit umzusetzen und zu pflegen. Dafür benötigte Hard- und Software wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber durch den Auftraggeber beigestellt.
Gegenstand ist der Aufbau und Dokumentation einer technischen Basis zum automatisierten Testen der Verfahrenskette ASD- und ASV-BW, sowie die Erstellung von Testszenarien und Testfällen entsprechend der fachlichen Anforderungen des Auftraggebers. Dabei ist zu beachten, dass die beiden Teilsysteme (ASD- und ASV-BW) auch isoliert getestet werden können sollen. Vom Auftragnehmer ist ein entsprechendes Testsystem zu konzipieren, betriebsbereit umzusetzen und zu pflegen. Dafür benötigte Hard- und Software wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber durch den Auftraggeber beigestellt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 428 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) Heilbronner Straße 172 70191 Stuttgart
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB
- Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszuges
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Mindestumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren) für Los 1 jeweils > 10 Mio. Euro bzw. für Los 2 und 3 jeweils > 360.000 Euro
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Mindestumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren) für Los 1 jeweils > 10 Mio. Euro bzw. für Los 2 und 3 jeweils > 360.000 Euro
- Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, seit Unternehmensgründung) (nicht älter als 6 Monate)
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und mindestens 3 Mio. Euro für Vermögensschäden in Los 1 bzw. mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden in den Losen 2 und 3)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und mindestens 3 Mio. Euro für Vermögensschäden in Los 1 bzw. mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden in den Losen 2 und 3)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1:
- Mindestens drei Referenzen für nach dem 01.01.2018 abgenommene Softwareentwicklungsprojekte mit einem Projektvolumen jeweils größer 1.000.000 Euro (netto). Als Projekt zählt auch ein Einzelabruf in der genannten Größe unter einem Rahmenvertrag.
- Mindestens eine Referenz für einen nach dem 01.01.2018 abgenommenen Auftrag zur Entwicklung und/oder seit mindestens 12 Monaten bestehenden Auftrag zur Betreuung (Pflege und Weiterentwicklung) einer Schulverwaltungssoftware in Deutschland mit einem Auftragsvolumen > 1.000.000 Euro (netto).
- Mindestens eine Referenz für einen nach dem 01.01.2018 abgenommenen Auftrag zur Entwicklung und/oder seit mindestens 12 Monaten bestehenden Auftrag zur Betreuung (Pflege und Weiterentwicklung) einer Schulverwaltungssoftware in Deutschland mit einem Auftragsvolumen > 1.000.000 Euro (netto).
- Mindestens zwei Referenzen für im Geschäftsjahr 2020 durchgeführte Aufträge zum Systemservice (Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft, keine Weiterentwicklung) von kundenspezifischen Softwareapplikationen jeweils größer 60.000 Euro (netto)/p.a.
- Mindestens zwei Referenzen für im Geschäftsjahr 2020 durchgeführte Aufträge zum Systemservice (Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft, keine Weiterentwicklung) von kundenspezifischen Softwareapplikationen jeweils größer 60.000 Euro (netto)/p.a.
- Mindestanzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren) im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter im Projekt- und Entwicklungsbereich (mindestens 3 Projektleiter, 2 Softwarearchitekten, 30 Softwareentwickler)
- Mindestanzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren) im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter im Projekt- und Entwicklungsbereich (mindestens 3 Projektleiter, 2 Softwarearchitekten, 30 Softwareentwickler)
- Nachweis eines QM-Systems (z.B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z.B. nach DIN EN ISO 9001)
- Nachweis eines QM-Systems (z.B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z.B. nach DIN EN ISO 9001)
- Nachweis der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
für Los 2:
- Mindestens zwei Referenzen für im Geschäftsjahr 2020 durchgeführte Beratungsaufträge im Bereich der Softwareentwicklung und -pflege mit einem Beratungsvolumen jeweils größer 150.000 Euro (netto)/p.a.
- Mindestanzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren) im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter im Bereich Softwareberatung (mindestens 3)
- Mindestanzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren) im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter im Bereich Softwareberatung (mindestens 3)
für Los 3:
- Mindestens zwei Referenzen für nach dem 01.01.2018 durchgeführte Aufträge zu Beratung und/oder Realisierung von Testautomatisation im Softwareentwicklungsbereich mit einem Projektvolumen jeweils größer 250.000 Euro (netto). Als Projekt zählt auch ein Einzelabruf in der genannten Größe unter einem Rahmenvertrag.
- Mindestens zwei Referenzen für nach dem 01.01.2018 durchgeführte Aufträge zu Beratung und/oder Realisierung von Testautomatisation im Softwareentwicklungsbereich mit einem Projektvolumen jeweils größer 250.000 Euro (netto). Als Projekt zählt auch ein Einzelabruf in der genannten Größe unter einem Rahmenvertrag.
- Mindestens eine Referenz für einen nach dem 01.01.2018 durchgeführten Beratungsauftrag im Bereich Schulverwaltung in Deutschland mit einem Auftragsvolumen > 250.000 Euro (netto).
- Mindestanzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren) im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter im Softwarebereich (mindestens 3 Berater und 3 Entwickler)
- Mindestanzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren) im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter im Softwarebereich (mindestens 3 Berater und 3 Entwickler)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Eigenerklärung zum Datenschutz und Vertraulichkeit
- Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
-Eigenerklärung - ILO-Kernarbeitsnormen (nur für Los 1)
- Schutzerklärung zur Technologie des L. Ron Hubbard
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die Einarbeitung in einen umfangreichen vorhandenen Quellcode ist sehr aufwendig und damit kostenintensiv. Diese Kosten sind grundsätzlich nur zu rechtfertigen, wenn der Auftragnehmer dann auch für die anzunehmende Nutzungsdauer der Software beauftragt werden kann. Darüber hinaus birgt ein mehrmaliger Wechsel der Entwickler bei komplexer proprietärer Software die große Gefahr, dass die Software zunehmend instabil, d.h. fehleranfällig wird. Auch dieses Risiko ist dem Auftraggeber angesichts der zentralen Bedeutung der Software für die Schulverwaltung nicht zumutbar. Die Pflege komplexer proprietärer, speziell für den Auftraggeber erstellter Software wird deshalb üblicherweise für die anzunehmende Lebensdauer der Software (regelmäßig 8-10 Jahren) sichergestellt.
Die Einarbeitung in einen umfangreichen vorhandenen Quellcode ist sehr aufwendig und damit kostenintensiv. Diese Kosten sind grundsätzlich nur zu rechtfertigen, wenn der Auftragnehmer dann auch für die anzunehmende Nutzungsdauer der Software beauftragt werden kann. Darüber hinaus birgt ein mehrmaliger Wechsel der Entwickler bei komplexer proprietärer Software die große Gefahr, dass die Software zunehmend instabil, d.h. fehleranfällig wird. Auch dieses Risiko ist dem Auftraggeber angesichts der zentralen Bedeutung der Software für die Schulverwaltung nicht zumutbar. Die Pflege komplexer proprietärer, speziell für den Auftraggeber erstellter Software wird deshalb üblicherweise für die anzunehmende Lebensdauer der Software (regelmäßig 8-10 Jahren) sichergestellt.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Einarbeitung in einen umfangreichen vorhandenen Quellcode ist sehr aufwendig und damit kostenintensiv. Diese Kosten sind grundsätzlich nur zu rechtfertigen, wenn der Auftragnehmer dann auch für die anzunehmende Nutzungsdauer der Software beauftragt werden kann. Darüber hinaus birgt ein mehrmaliger Wechsel der Entwickler bei komplexer proprietärer Software die große Gefahr, dass die Software zunehmend instabil, d.h. fehleranfällig wird. Auch dieses Risiko ist dem Auftraggeber angesichts der zentralen Bedeutung der Software für die Schulverwaltung nicht zumutbar. Die Pflege komplexer proprietärer, speziell für den Auftraggeber erstellter Software wird deshalb üblicherweise für die anzunehmende Lebensdauer der Software (regelmäßig 8-10 Jahren) sichergestellt.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Die Einarbeitung in einen umfangreichen vorhandenen Quellcode ist sehr aufwendig und damit kostenintensiv. Diese Kosten sind grundsätzlich nur zu rechtfertigen, wenn der Auftragnehmer dann auch für die anzunehmende Nutzungsdauer der Software beauftragt werden kann. Darüber hinaus birgt ein mehrmaliger Wechsel der Entwickler bei komplexer proprietärer Software die große Gefahr, dass die Software zunehmend instabil, d.h. fehleranfällig wird. Auch dieses Risiko ist dem Auftraggeber angesichts der zentralen Bedeutung der Software für die Schulverwaltung nicht zumutbar. Die Pflege komplexer proprietärer, speziell für den Auftraggeber erstellter Software wird deshalb üblicherweise für die anzunehmende Lebensdauer der Software (regelmäßig 8-10 Jahren) sichergestellt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-12-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Straße 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2021/S 211-554048 (2021-10-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Preis der angebotenen Leistung
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-20 📅
Name: Isb ag
Postanschrift: Zur Gießerei 24
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76227
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen@isb-ag.de📧
Land: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-08 📅
Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Klingelhöferstr. 18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Berlin
🏙️
Name: ADVITEC Informatik GmbH
Postanschrift: Schweizer Straße 3 a
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01069
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technisches Consulting zur Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW
Referenznummer: IBBW-11-0276.6/61-11 - CR001
Kurze Beschreibung:
technische Beratung und operative Unterstützung des Auftraggebers zu einem bestehenden IT-Fachverfahren. Wesentlicher Schwerpunkt dabei ist die Prüfung und Ausgestaltung von Anforderungen und Bewertung von Designs für Weiterentwicklungen der Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW sowie Prüfung der Softwarepflege für den Auftraggeber.
technische Beratung und operative Unterstützung des Auftraggebers zu einem bestehenden IT-Fachverfahren. Wesentlicher Schwerpunkt dabei ist die Prüfung und Ausgestaltung von Anforderungen und Bewertung von Designs für Weiterentwicklungen der Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW sowie Prüfung der Softwarepflege für den Auftraggeber.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Interne Kennung: IBBW 11-0276.6/61-11 - Los 2
Titel: Los 2 - technisches Consulting zur Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW
Land: Deutschland 🇩🇪 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Stadt: Stuttgart
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: IBBW-11-0276.6/61-11
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-09 📅
Titel: Dienstvertrag über technisches Consulting zur Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 350 000 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Angebot der KPMG AG vom 29.11.2021
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Nationale Registrierungsnummer: UStID DE 814811803
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://www.kpmg.de🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Baden-Württemberg, vertr. d.d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dieses vertr. d.d. Insititut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)
Nationale Registrierungsnummer: 08-A6924-39
Postanschrift: Heilbronner Str. 172
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@tcilaw.de📧
Telefon: 000📞
Im Rahmen des laufenden Vertrages vom 08.02.2022 mit der KPMG AG traten zusätzliche Anforderungen an die Weiterentwicklung zutage, die im Vergabeverfahren von 2021 noch nicht vorhersehbar waren und daher bei der Kalkulation des maximalen Auftragsumfangs nicht berücksichtigt werden konnten. Dies gilt insbesondere für die äußerst komplexe und umfangreiche Umsetzung der Individualdatenerhebung, die entsprechend umfangreiche Unterstützungsleistungen durch externes Consulting erfordert. Es handelt sich dabei um gleichartige Leistungen zum bisherigen Leistungsgegenstand, d.h. lediglich um eine Erhöhung der Leistungsmenge. Der Gesamtcharakter des Auftrags ist von der Änderung daher nicht tangiert. Im Rahmen der Umsetzung der Erhebung von Individualdaten sind daher Dienstleistungen seitens der KPMG AG erforderlich geworden, die ursprünglich nicht vorgesehen waren. Die Auftragsänderung ist daher gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB auch ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig.
Im Rahmen des laufenden Vertrages vom 08.02.2022 mit der KPMG AG traten zusätzliche Anforderungen an die Weiterentwicklung zutage, die im Vergabeverfahren von 2021 noch nicht vorhersehbar waren und daher bei der Kalkulation des maximalen Auftragsumfangs nicht berücksichtigt werden konnten. Dies gilt insbesondere für die äußerst komplexe und umfangreiche Umsetzung der Individualdatenerhebung, die entsprechend umfangreiche Unterstützungsleistungen durch externes Consulting erfordert. Es handelt sich dabei um gleichartige Leistungen zum bisherigen Leistungsgegenstand, d.h. lediglich um eine Erhöhung der Leistungsmenge. Der Gesamtcharakter des Auftrags ist von der Änderung daher nicht tangiert. Im Rahmen der Umsetzung der Erhebung von Individualdaten sind daher Dienstleistungen seitens der KPMG AG erforderlich geworden, die ursprünglich nicht vorgesehen waren. Die Auftragsänderung ist daher gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB auch ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Erhöhung des maximalen Volumens des Auftrags von bislang 1200 Personentagen um 600 Personentage auf insgesamt 1800 Personentage