Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die von den Bewerbern gemachten Angaben werden folgendermaßen bewertet:
— Auswahlkriterium Gesamtumsatz mit max. 5 Punkten:
Hier werden die von den Bewerbern genannten Gesamtumsätze für die Jahre 2018, 2019 und 2020 addiert.
— Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen – Auswahlkriterium spezifischer Umsatz mit max. 5 Punkten:
Die spezifischen Umsätze des Bewerbers der letzten drei Jahre 2018, 2019 und 2020, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, werden addiert.
— Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen – Auswahlkriterium beschäftigte Arbeitskräfte mit max. 8 Punkten:
Bei den Angaben zur Mitarbeiterstruktur wird gewertet, wie viele Facharbeiter bzw. Architekten/Ingenieure/Bauleiter im Jahre 2020 in der Firma tätig waren.
Nachunternehmer, die die Verfügbarkeit der Kapazitäten gemäß VOB/A § 6d EU, Abs. 3 nachgewiesen haben, werden gewertet.
— Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen – Auswahlkriterium verantwortliche Personen mit max. 1 Punkt:
Hier wird gewertet, wie viele Jahre Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten insgesamt die verantwortliche Person aufweist.
— Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen – Auswahlkriterium technische Ausstattung mit max. 1 Punkt:
Abgefragt wird die technische Ausstattung der Bewerber.
— Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen – Auswahlkriterium Referenzen Objektplanung mit max. 35 Punkten:
Gewertet werden die von den Bewerbern in den Teilnahmeunterlagen angegebenen Referenzprojekte (Objekte)für vergleichbare Objekte.
Referenzen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden vollständig gewertet. Nachunternehmer, die die Verfügbarkeit der Kapazitäten gemäß VOB/A § 6d EU, Abs. 3 nachgewiesen haben, werden wie Mitglieder einer Bietergemeinschaft gewertet.
Die Zuordnung der benannten Referenzprojekte erfolgt – je nach erbrachter Leistung – in den einzelnen Kategorien. Dabei können einzelne Objekte auch in allen Kategorien erscheinen.
— Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen – Auswahlkriterium Referenzen gebäudetechnische Planung mit max. 15 Punkten:
Gewertet werden die von den Bewerbern in den Teilnahmeunterlagen angegebenen Referenzprojekte (Objekte)für vergleichbare Objekte.
Referenzen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden vollständig gewertet. Nachunternehmer, die die Verfügbarkeit der Kapazitäten gemäß VOB/A § 6d EU, Abs. 3 nachgewiesen haben, werden wie Mitglieder einer Bietergemeinschaft gewertet.
Die Zuordnung der benannten Referenzprojekte erfolgt – je nach erbrachter Leistung – in den einzelnen Kategorien. Dabei können einzelne Objekte auch in allen Kategorien erscheinen.
— Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen – Auswahlkriterium Referenzen Neubau mit max. 30 Punkten:
Gewertet werden die von den Bewerbern in den Teilnahmeunterlagen angegebenen Referenzprojekte (Objekte)für vergleichbare Objekte.
Referenzen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden vollständig gewertet. Nachunternehmer, die die Verfügbarkeit der Kapazitäten gemäß VOB/A § 6d EU, Abs. 3 nachgewiesen haben, werden wie Mitglieder einer Bietergemeinschaft gewertet.
Die Zuordnung der benannten Referenzprojekte erfolgt – je nach erbrachter Leistung – in den einzelnen Kategorien. Dabei können einzelne Objekte auch in allen Kategorien erscheinen.
Weitere Informationen siehe Beschaffungsunterlagen Die genaue Bewertung erfolgt nach den o. g. Angaben und ist im Detail der Auswertemethodik Teilnahmewettbewerb zu entnehmen. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten gemäß der Bewertungsmatrix (s .o.). Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mitgleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
Die Unterlagen und Formulare des Teilnahmewettbewerbes sowie die Kriterien und Auswertemethodik sind unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform abrufbar.