Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: „Planung, Errichtung und Betrieb einer 5G-Forschungsinfrastruktur“
3.5-027-21
Produkte/Dienstleistungen: Funknetz📦
Kurze Beschreibung:
“„Generalübernahme (Planung, Errichtung und Betrieb) einer 5G-Forschungsinfrastruktur entlang einer ca. 30 km langen Bahnstrecke im Erzgebirge“.”
1️⃣
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz
DEUTSCHLAND
Beschreibung der Beschaffung:
“„Generalübernahme (Planung, Errichtung und Betrieb) einer 5G-Forschungsinfrastruktur entlang einer ca. 30 km langen Bahnstrecke im Erzgebirge“.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Teilnahmewettbewerbsunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen:
1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet;
2. Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.6.2003 nachkommt;
3. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein.
Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, ein ganzheitliches und innovatives Konzept für eine 5G-Forschungsinfrastruktur unter Berücksichtigung der oben...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, ein ganzheitliches und innovatives Konzept für eine 5G-Forschungsinfrastruktur unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Komplexität zu planen, diese Infrastruktur zu errichten und zu betreiben.
Der Auftragnehmer erbringt den Nachweis, dass er über Netzzugang in allen oben genannten Frequenzbereichen (700, 1800, 2100 und von 3400 bis 3700 MHz), außer im Frequenzbereich 3800 MHz, verfügt.
Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, ein finales Angebot bis 15. Juli 2021 abzugeben, oder nennt einen anderen verbindlichen Termin.
Der Auftragnehmer stellt seine Erfahrungen bei der Realisierung innovativer bzw. forschungs-naher Projekte und der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand dar und beschreibt kurz mindestens drei Referenzprojekte, welche dies belegen.
Der Auftragnehmer stellt seine Forschungs- und Entwicklungsressourcen dar und erläutert, wie sie in eine Kooperation mit der TU Chemnitz einfließen sollen.
Der Auftragnehmer stellt seinen Projektleiter und sein Projektteam für die Angebotserarbeitung, die Arbeitsteilung im Projektteam sowie deren Referenzen vor. Der Projektleiter verfügt nachweislich über mindestens 5 Jahre Erfahrung bei der verantwortlichen Koordination von Mobilfunkvorhaben und über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-03
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-05-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 065-163935 (2021-03-31)