Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Referenzen:
Der Bieter benennt in der Anlage Referenzen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2017 erfolgreich abgeschlossen hat. Als erfolgreich abgeschlossen gelten auch noch laufende Projekte, in denen die Leistungserbringung seit mindestens 6 Monaten erfolgt. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Die Vergabestelle wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Sollte keine Referenz eingereicht werden oder die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestanforderungen entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck Anlage Referenzen beschrieben wurde.
b) Personalkennzahlen:
Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl im für den Auftraggeber relevanten Bereichen Klimatechnik, Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Kritische Infrastruktur, Gebäudeleittechnik, Messen-Steuern-Regeln (MSR), BacNet in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren kontinuierlich ist, d. h. sie darf keine Tendenzen aufweisen, die darauf schließen lassen, dass die erfolgreiche Umsetzung des Planungsauftrags gefährdet sein könnte.
Des Weiteren wird die Zusage verlangt, dass die Anzahl der qualifizierten Vollzeitkräfte (Teilzeitkräfte werden entsprechend umgerechnet), die für das Projekt zur Verfügung stehen, mindestens 5 beträgt.
Dazu wertet der Auftraggeber die Angaben zu den „Personalkennzahlen“ (eVergabe Kriterium 2.2.3) aus.
Sollte diese Angaben nicht den geforderten Mindestanforderungen entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Die Angaben zu den Personalkennzahlen sind im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen.
Die Personalkennzahlen von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder ein gleichwertiges Zertifitkat oder mindestens ein eigenes Qualitätsmanagement in Form eines fortlaufend aktualisierten Qualitätshandbuchs besitzt.
Sollte das geforderte Zertifikat oder ein Qualitätshandbuch nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Die Angaben zum Qualitätsmanagement sind im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. gilt der schwächste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Unterauftragnehmers im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.